Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
Gremium: Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
Datum: Do, 05.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Offene, transparente, seriöse Haushaltberatung (PHI ff.)  
DS/0800/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Verfassungsrechtlich ist das Haushaltsrecht das "Königsrecht" der Parlamente in einer Demokratie. Ungeachtet des rechtlichen Status einer Bezirksverordnetenversammlung und der begrenzten haushaltärischen Gestaltungsmöglichkeiten, sollten auch die Bezirksverordneten die Möglichkeit haben, sich entsprechend mit den Haushaltsdaten auseinanderzusetzen und ihre jeweiligen Parteistrukturen, Expertinnen und Experten und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Beratungen einzubeziehen.

 

Die Fristen für die Haushaltsberatungen werden zunehmend kürzer. Interessen der Senatsverwaltung und des Abgeordnetenhauses machen eine transparente, nachvollziehbare und intensive Haushaltsberatung in Friedrichshain-Kreuzberg unmöglich.

 

Wir, die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg, erwarten deshalb:

 

- dass für zukünftige Haushaltsberatungen mindestens ein Zeitfenster von sechs Wochen veranschlagt wird, der zwischen erster und zweiter Beratung in der Bezirksverordnetenversammlung liegt.

-  dass sich das Bezirksamt und die Bezirksbürgermeisterin nachhaltig bei SenFin dafür verwendet, die Interessen der Bezirksverordnetenversammlung zu wahren.

- dass zwischen den Beratungen in der BVV mindestens jeder Fachausschuss einmal über die in seiner Verantwortung liegenden Haushaltspositionen beraten kann.

- dass bekannte Akteure (Vereine, Initiativen, Organisationen) aus dem bezirklichen Umfeld zu den Beratungen der Fachausschüsse dezidiert eingeladen werden.

Die Vorschläge hierzu unterbreiten die Fraktionen.

 

 

Begründung:

 

Schon die Verabschiedung des vorhergehenden Haushaltes ist aufgrund des seinerzeitigen Zeitdrucks kritisiert worden. Als Ergebnis der damaligen Beschwerden ist das Zeitfenster für die aktuellen Beratungen noch schmaler geworden. Eine sinnvolle Beratung in den Fraktionen ist kaum noch möglich, eine Einbindung externer Interessierter geradezu unmöglich geworden.

 

In knapp drei Wochen mit einer Reihe von gemeinsamen Sitzungen der Fachausschüsse soll nun im Zeitraffer über ein Haushaltsvolumen von über 500 Millionen Euro beraten werden. Da dies nahezu unmöglich ist, bedeutet eine Fortführung dieser Praxis die politische Selbstentwertung der BVV und eine Negierung der bezirklichen Selbstverwaltung.

 

Um einen offenen, transparenten und seriösen Umgang mit dem bezirklichen Haushalt sicherzustellen ist vor allem eines notwendig - Zeit!

 

 

BVV 28.08.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: alle Fachausschüsse (ohne E&B; PHI ff.)

 

 

PHI 17.09.2013

BVV 18.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Verfassungsrechtlich ist das Haushaltsrecht das "Königsrecht" der Parlamente in einer Demokratie. Ungeachtet des rechtlichen Status einer Bezirksverordnetenversammlung und der begrenzten haushaltärischen Gestaltungsmöglichkeiten, sollten auch die Bezirksverordneten die Möglichkeit haben, sich entsprechend mit den Haushaltsdaten auseinanderzusetzen und ihre jeweiligen Parteistrukturen, Expertinnen und Experten und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die Beratungen einzubeziehen.

 

Die Fristen für die Haushaltsberatungen werden zunehmend kürzer. Interessen der Senatsverwaltung und des Abgeordnetenhauses machen eine transparente, nachvollziehbare und intensive Haushaltsberatung in Friedrichshain-Kreuzberg unmöglich.

 

Wir, die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg, erwarten deshalb:

 

- dass für zukünftige Haushaltsberatungen mindestens ein Zeitfenster von sechs Wochen veranschlagt wird, der zwischen erster und zweiter Beratung in der Bezirksverordnetenversammlung liegt.

-  dass sich das Bezirksamt und die Bezirksbürgermeisterin nachhaltig bei SenFin dafür verwendet, die Interessen der Bezirksverordnetenversammlung zu wahren.

- dass zwischen den Beratungen in der BVV mindestens jeder Fachausschuss einmal über die in seiner Verantwortung liegenden Haushaltspositionen beraten kann.

- dass bekannte Akteure (Vereine, Initiativen, Organisationen) aus dem bezirklichen Umfeld zu den Beratungen der Fachausschüsse dezidiert eingeladen werden.

Die Vorschläge hierzu unterbreiten die Fraktionen.

 

 

   
    03.09.2013 - Ausschuss für Kultur und Bildung
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    04.09.2013 - Ausschuss für Schule
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    04.09.2013 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    04.09.2013 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    05.09.2013 - Ausschuss für Soziales, Jobcenter und Bürgerdienste
    Ö 2 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    05.09.2013 - Ausschuss für Sport
    Ö 3 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    11.09.2013 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 16 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    17.09.2013 - Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung
    Ö 21 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    18.09.2013 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 8.12 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplans für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (PHI ff.)  
Enthält Anlagen
DS/0792/IV  
Ö 4  
"Projekte-Haus" (UVKI ff.)
Enthält Anlagen
DS/0387/IV  
Ö 5  
Einmalige Leistungen und Umzüge im SGB II Und SGB XII rechtssicher handhaben
Enthält Anlagen
DS/0705/IV  
Ö 6  
Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!  
DS/0753/IV  
Ö 7  
Zusammenarbeit des Bezirksamtes mit der Arbeitsagentur Berlin-Mitte und dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung  
Enthält Anlagen
DS/0794/IV  
Ö 8  
Seniorenfreizeiteinrichtungen  
DS/0806/IV  
Ö 9  
Ich weiß nicht wer ich bin und wo ich wohne (GesIk ff.)  
DS/0812/IV  
Ö 10  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 11  
Verschiedenes      
               
 
 

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