Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
Datum: Mi, 07.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung der Protokolle vom 22. August 5. September 19. September 17. Oktober      
Ö 3  
Zossener Str. 44, Dachstuhlausbau Gäste: Herr Stille (Eigentümer), Herr Könnecke (Architekt)      
Ö 4  
Osthafen Alte Zollstege Gäste: Herr Bold, Herr Hiller      
Ö 5     Übersicht Bauanträge      
Ö 5.1  
Frankfurter Allee 55      
Ö 5.2  
Zossener Str. 53      
Ö 5.3  
Graefestr. 80      
Ö 5.4  
Schlesische Str. 21      
Ö 5.5  
Neue Bahnhofstr. 14      
Ö 5.6  
Skalitzer Str. 85-86      
Ö 5.7  
Richard-Sorge-Str. 68      
Ö 5.8  
Döringstr. 3-11      
Ö 5.9  
Wiener Str. 29      
Ö 5.10  
Mühlenstr. 78-80      
Ö 5.11  
Eylauer Str. 6      
Ö 5.12  
Gubener Str. 37      
Ö 5.13  
Bauantragslisten vom 22.10., 29.10. und 05.11.      
Ö 6     Städtebauliche Verträge      
Ö 6.1  
Soziale und ökologische Städtebauliche Verträge im Zusammenhang mit Bebauungsplänen  
DS/0388/IV  
Ö 6.2  
Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen  
DS/0421/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

 

Begründung:

 

In Berlin, insbesondere im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, herrscht derzeit ein besorgniserregender Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit keinem, geringen oder mittleren Einkommen. So nimmt die Zahl der Bauvorhaben zwar zu. Allerdings werden vorrangig Vorhaben für Eigentums- oder Mietwohnungen realisiert, die sich an Käufer oder Mieter mit gehobenen und hohen Einkommen richten. Bemerkenswert ist dabei, dass für solche Vorhaben oftmals Bebauungspläne aufgestellt werden, bei denen der Bezirk die Planungshoheit hat, über die Nutzung der Bauvorhaben und die Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen wesentlich mitzubestimmen. Allerdings nimmt der Bezirk diese Planungshoheit nicht in ausreichendem Maß wahr.

 

§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt, dass die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen Gegenstand städtebaulicher Verträge sein kann. Immer mehr Menschen – mit mittlerem oder geringem oder keinem Einkommen, Studentinnen und Studenten, Familien mit (vielen) Kindern, ältere und behinderte Menschen, alleinerziehende Mütter und Väter – haben Probleme, sich bei sehr stark ansteigenden Mietpreisen in Friedrichshain-Kreuzberg sowie in den umliegenden Bezirken angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Das Ziel bezirklicher Politik muss daher sein, in Bebauungsplanverfahren zur Realisierung von Wohnbauten sicher zu stellen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen wird.

 

Ein Beispiel, wie der Wohnbedarf einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen auch bei Wohnbauvorhaben Privater, die sich vorwiegend an gehobene Einkommensgruppen richten, sichergestellt werden kann, gibt die Freie und Hansestadt Hamburg vor. So kann als Vorbild für die Stadtplanungs- und Wohnungspolitik der Berliner Bezirke vor allem der im letzten Jahr zwischen dem Hamburger Senat und den Hamburger Bezirken abgeschlossene „Vertrag für Hamburg“ dienen. Nach dieser Vereinbarung wird bei Wohnungsneubauten ein Anteil von 30 % öffentlich geförderter Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen angestrebt. An dieser Zahl sollte sich auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg orientieren. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages soll bei Neubauprojekten dadurch in Zukunft auch die Entstehung einseitiger Bevölkerungsstrukturen (überwiegend oder ausschließlich Haushalte mit höherem Einkommen) verhindert und eine bessere soziale Durchmischung erzielt werden.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

 

StadtQM 07.11.2012

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe, die sich an den Richtwerten der Wohnaufwendungsverordnung orientieren sollen, geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe, die sich an den Richtwerten der Wohnaufwendungsverordnung orientieren sollen, geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

 

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

 

   
    24.10.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.26 - überwiesen
   
   
    07.11.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
    Ö 6.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.11.2012 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.28 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 7  
Änderung Bebauungsplan XVII-4 "An der Mole", Rummelsburger Bucht  
Enthält Anlagen
DS/0380/IV  
Ö 8  
Mehringplatz - Sanierungsgebiet Südliche Friedrichstadt Gesamtkonzept
Enthält Anlagen
DS/0395/IV  
Ö 9  
Mehringplatz - Südliche Friedrichstadt Wohnbebauung AOK-Parkplatz  
DS/0398/IV  
Ö 10  
Mietpreisüberhöhungen unterbinden!  
Enthält Anlagen
DS/0426/IV  
Ö 11  
Potentiale für Mietwohnungsneubau  
DS/0427/IV  
Ö 12  
Bebauungsplan V-14-3 für das Grundstück Bahrfeldtstraße 36 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Friedrichshain hier: Beschluss über das Ergebnis der Interessenabwägung nach erfolgter Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und Information der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange, den Entwurf des Bebauungsplans V-14-3 den Entwurf der Rechtsverordnung  
DS/0438/IV  
Ö 13  
optional - kurzfristige Vorlagen aus dem Bezirksamt      
Ö 14  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 15  
Verschiedenes      
               
 
 

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