Auszug - Osthafen Alte Zollstege Gäste: Herr Bold, Herr Hiller  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 07.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungssaal 1053
Ort: Yorckstr. 4-11
 
Wortprotokoll

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert BzBm Herr Dr

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss erläutert BzBm Herr Dr. Schulz einführend, dass man sich in einem laufenden Juryverfahren (bis 21. November 2012) der Wasser- und Schifffahrtsgesellschaft, mit fünf weiteren MitbewerberInnen, befindet.

 

Herr Boldt (Quartiers Netzwerk Oberspree) stellt dazu klar, dass ihn einerseits Nachfragen aus der BVV erreicht haben und er andererseits es für erforderlich hält, die BVV bzw. den Ausschuss über die laufenden Vorgänge und die Umfänglichkeit zu informieren. Ferner weist er darauf hin, dass sowohl das Wasser- und Schifffahrtsamt, wie auch der Senat beabsichtigen, den Historischen Hafen Berlin von der Mühlendammschleuse in den Osthafen zu verlagern.

 

Herr Hiller (BBSG e.V.) erläutert, dass die BBSG e.V. alleinige Pächterin und Vertretungsbevollmächtigte für den „Historischen Hafen Berlin“ (derzeit an der Mühlendammschleuse angesiedelt) ist. Aufgrund von Auseinandersetzungen firmieren unter der Bezeichnung Historischer Hafen Berlin e.V.“ drei weitere Gesellschaften eines einzelnen Betreibers „Historischer Hafen Berlin gGmbH“, „Stiftung Historischer Hafen Berlin i.G.“ und „Spree-Cöllnische Schifffahrtsgesellschaft mbH“ (http://www.historischer-hafen-berlin.com/der-verein), zu denen keine Beziehungen bestehen.

 

Auf Nachfrage führt BzBm Herr Dr. Schulz aus, dass an der Entscheidung mit Stellungnahmen beteiligt sind: die Wasserschifffahrtsdirektion, das Wasserschifffahrtsamt, das Landesdenkmalsamt, der Bezirk Treptow-Köpenick (Uferbereich) und die Wasserbehörde bei SenStadt, in die integriert wird die bauplanungsrechtliche Stellungnahme des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.
 

Auf Einwand aus dem Ausschuss wird der TOP abgebrochen, da einerseits das Verfahren noch läuft und andererseits die BVV Friedrichshain-Kreuzberg an der Entscheidung nicht beteiligt ist.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss besteht die Möglichkeit, nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, die eingereichten Vorschläge vorzustellen.

 

 
 

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