Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 15 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Verteilung der Ausschusssitze, einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten, wird zwischen den Fraktionen so vereinbart, dass sie die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln und jede Fraktion mit mindestens einem Sitz vertreten ist. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen zustande, so werden die Ausschusssitze einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren (d´Hondt) bestimmt. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen über die Hinzuwahl von Bürgerdeputierten gemäß Abs. 5 zustande, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.“
Begründung:
Bei der bisherigen Regelung, erst ein Grundmandat an jede Fraktion zu vergeben und dann die übrigen Ausschusssitze nach Höchstzahlverfahren zu verteilen, wäre eine Widerspiegelung der Stärke- und Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen erst bei einer Zahl von 21 Ausschussmitgliedern erreicht. Damit wäre die im Bezirksverwaltungsgesetz genannte Höchstzahl von 11 Bezirksverordneten pro Ausschuss, in dem auch Bürgerdeputierte mitwirken, deutlich überschritten.
Die neue Regelung erreicht diese Widerspiegelung bei einer Ausschussbesetzung durch 11 Bezirksverordnete und 4 Bürgerdeputierte.
Sollten sich die Fraktionen bei der Besetzung von Ausschusssitzen durch Bürgerdeputierte nicht verständigen können, würde sich nach der gängigen Verfahrensweise zunächst der Ältestenrat damit befassen. Wenn auch hier kein Besetzungsvorschlag gefunden werden kann, dem alle Fraktionen zustimmen, würde die BVV über die jeweilige Ausschussbesetzung abstimmen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
§ 15 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Verteilung der Ausschusssitze, einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten, wird zwischen den Fraktionen so vereinbart, dass sie die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln und jede Fraktion mit mindestens einem Sitz vertreten ist. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen zustande, so werden die Ausschusssitze einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren (d´Hondt) bestimmt. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen über die Hinzuwahl von Bürgerdeputierten gemäß Abs. 5 zustande, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.“