Tagesordnung - Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche konstituierende Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Do, 27.10.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Konstituierung durch die Alterspräsidentin      
Ö 2  
Bildung eines Ausschusses zur Geschäftsordnung  
DS/0007/IV  
Ö 3  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung      
Ö 3.1  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 61 Abs. 5  
DS/0001-07/IV  
Ö 3.2  
Änderung zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: § 16 Abs. 6 Satz 2  
DS/0001-06/IV  
Ö 3.3  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: Bezug zur DS/0001-4/IV (§60 Absatz 3)  
DS/0001-05/IV  
Ö 3.4  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §60 Absatz 3 (Zuhörer, Bild- und Tonaufnahmen)  
DS/0001-04/IV  
Ö 3.5  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 6 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-03/IV  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

§ 15 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Verteilung der Ausschusssitze,  einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten, wird zwischen den Fraktionen so vereinbart, dass sie die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln und jede Fraktion mit mindestens einem Sitz vertreten ist. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen zustande, so werden die Ausschusssitze einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren (d´Hondt) bestimmt. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen über die Hinzuwahl von Bürgerdeputierten gemäß Abs. 5 zustande, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.“

 

 

Begründung:

Bei der bisherigen Regelung, erst ein Grundmandat an jede Fraktion zu vergeben und dann die übrigen Ausschusssitze nach Höchstzahlverfahren zu verteilen, wäre eine Widerspiegelung der Stärke- und Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen erst bei einer Zahl von 21 Ausschussmitgliedern erreicht. Damit wäre die im Bezirksverwaltungsgesetz genannte Höchstzahl von 11 Bezirksverordneten pro Ausschuss, in dem auch Bürgerdeputierte mitwirken, deutlich überschritten.

Die neue Regelung erreicht diese Widerspiegelung bei einer Ausschussbesetzung durch 11 Bezirksverordnete und 4 Bürgerdeputierte.

Sollten sich die Fraktionen bei der Besetzung von Ausschusssitzen durch Bürgerdeputierte nicht verständigen können, würde sich nach der gängigen Verfahrensweise zunächst der Ältestenrat damit befassen. Wenn auch hier kein Besetzungsvorschlag gefunden werden kann, dem alle Fraktionen zustimmen, würde die BVV über die jeweilige Ausschussbesetzung abstimmen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

§ 15 Absatz 6 wird wie folgt neu gefasst:

 

„Die Verteilung der Ausschusssitze,  einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten, wird zwischen den Fraktionen so vereinbart, dass sie die Stärke- und Mehrheitsverhältnisse im Plenum widerspiegeln und jede Fraktion mit mindestens einem Sitz vertreten ist. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen zustande, so werden die Ausschusssitze einschließlich der Sitze von Bürgerdeputierten nach der Fraktionsstärke im Höchstzahlverfahren (d´Hondt) bestimmt. Kommt keine Einigung zwischen den Fraktionen über die Hinzuwahl von Bürgerdeputierten gemäß Abs. 5 zustande, entscheidet die Bezirksverordnetenversammlung.“

 

   
    27.10.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 3.5 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 3.6  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §15 Absatz 5 (Bildung von Ausschüssen)  
DS/0001-02/IV  
Ö 3.7  
Änderung der vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Hier: §13 Absatz 3 (Arbeitsweise des Ältestenrats)  
DS/0001-01/IV  
Ö 3.8  
Beschlussfassung über die vorläufige Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg  
DS/0001/IV  
Ö 4     Wahl der Mitglieder des Vorstands der Bezirksverordnetenversammlung      
Ö 4.1  
Wahl der Vorsteherin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0005/IV  
Ö 4.2  
Wahl eines stellvertretenden Bezirksverordnetenvorstehers  
DS/0004/IV  
Ö 4.3  
Wahl von SchriftführerInnen der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0006/IV  
Ö 4.4  
Wahl einer Schriftführerin der Bezirksverordnetenversammlung  
DS/0008/IV  
Ö 5  
Bildung des Ältestenrates  
DS/0002/IV  
Ö 6  
Sitzungstermine der BVV  
DS/0003/IV  
               
 
 

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