Tagesordnung - Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung des Frauen- und Gleichstellungsausschuss
Gremium: Frauen- und Gleichstellungsausschuss
Datum: Mi, 16.02.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1051
Ort: Yorckstr. 4-11

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung      
Ö 2  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 3  
Bericht (bei Bedarf) aus den Unterausschüssen für schwul-lesbische Politik, Frauen- und Mädchensport und der AG Zwangsheirat      
Ö 4  
Bericht zu den Veranstaltungen zum Frauenmärz      
Ö 5  
Equal Payday      
Ö 6  
Alleinerziehende in Friedrichshain 'Perspektiven und Anregungen' Referat: Frieda      
Ö 7  
Standesamtliche Trauungen als Voraussetzung für religiöse Trauungen  
DS/2063/III  
    VORLAGE
    Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Teil I:

 

Wir fordern das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg auf, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und diese trauen, in Kontakt zu treten, um Folgendes zu erheben:

 

1.       ob diese Glaubensgemeinschaft sich vor einer Trauung den standesamtlichen Trauschein vorlegen lässt;

2.       ob es eine Registrierung der zur Trauung befugten Personen gibt;

3.       wie eine solche Befugnis/Trauungserlaubnis (Regelwerk) von Seiten der Glaubensgemeinschaft vonstattengeht;

4.       ob ein Register über die Trauungen geführt wird.

 

 

Teil II:

 

Wir fordern das Bezirksamt des Weiteren auf, eine Vereinheitlichung des Verfahrens von Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften zu erwirken.

 

Begründung:

 

Wie wir vor einigen Monaten erfahren haben, ("Spiegel"-Recherche zur Trauung einer Minderjährigen/Brautgeld und etc.) kommt es immer mal wieder zu Trauungen, die die Kriterien des Bundesrepublikanischen Rechts nicht erfüllen. Die christlichen Kirchen lassen sich vor der Eheschließung den standesamtlichen Trauschein vorlegen. Einige Moscheen tun dies ebenfalls. Sie gehen sicher, dass die Einhaltung des Bundesrepublikanischen Rechts gewährleistet ist. Die Spiegelrecherche brachte im Einzelfall wieder ans Licht, dass es eben nicht die Regel ist. Eine trauende Person war nur für einige Wochen auf Durchreise und traute auch Minderjährige.

Religionsfreiheit ist uns heilig.  Wir denken, dass eine Eheschließung nach einer standesamtlichen Trauung jedem erdenklich religiösem Gusto folgen kann. Sie unterliegt damit jedoch dem Primat des Bundesrepublikanischen Rechts und sichert auch die Folgerechte für die Eheleute, insbesondere die der Frauen. Eine Vorlage der standesamtlichen Urkunde sollte daher Grundlage einer jeden religiösen Eheschließung sein.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird überwiesen in die Ausschüsse für Frauen und Gleichstellung, für IntMig und Wirtschaft (ff).

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Teil I:

 

Wir fordern das Bezirksamt von Friedrichshain-Kreuzberg auf, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und diese trauen, in Kontakt zu treten, um Folgendes zu erheben:

 

  1. ob diese Glaubensgemeinschaft sich vor einer Trauung den standesamtlichen Trauschein vorlegen lässt;
  2. ob es eine Registrierung der zur Trauung befugten Personen gibt;
  3. wie eine solche Befugnis/Trauungserlaubnis (Regelwerk) von Seiten der Glaubensgemeinschaft vonstattengeht;
  4. ob ein Register über die Trauungen geführt wird.

 

 

Teil II:

 

Wir fordern das Bezirksamt des Weiteren auf, eine Vereinheitlichung des Verfahrens von Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften zu erwirken.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird rücküberwiesen in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung

 

01.06.2011   Änderungsantrag B'90/Die Grünen

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und trauen, in Dialog zu treten, um folgendes zu erwirken:

 

-          Der Schutz minderjähriger Mädchen soll erhöht bzw. gewährleistet werden, indem ein einheitliches Verfahren für Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften erwirkt wird. Hierzu soll das rechtliche Regelwerk des Standesamtes übernommen (Prüfung des Standes, des Mindestalters) und vor den religiösen Trauungen angewendet werden.

Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt,

 

-          die "betriebliche Übung" religiöse Trauungsurkunden bei Flüchtlingen weiterhin anzuerkennen, und diese als Grundlage für ein Bleiberecht zu akzeptieren.

-          im Zuge des Dialoges mit den Glaubensgemeinschaften folgende Daten zu erfassen und der BVV zu berichten:

-  welche Grundlagen führen zu einer Trauungsbefugnis?
-  welchem Regelwerk unterliegen die Trauenden in der jeweiligen Gemeinschaft?
-  wird von Glaubensgemeinschaften im Vorab der standesamtliche Trauschein
   eingesehen?
-  werden diese Trauungen registriert?
-  wie gehen diese Trauungen von statten?

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit allen Glaubensgemeinschaften, die in unserem Bezirk Menschen ehelich verbinden und trauen, in Dialog zu treten, um folgendes zu erwirken:

 

-          Der Schutz minderjähriger Mädchen soll erhöht bzw. gewährleistet werden, indem ein einheitliches Verfahren für Eheschließungen per Selbstverpflichtung durch die Religionsgemeinschaften erwirkt wird. Hierzu soll das rechtliche Regelwerk des Standesamtes übernommen (Prüfung des Standes, des Mindestalters) und vor den religiösen Trauungen angewendet werden.

Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt,

 

-          die "betriebliche Übung" religiöse Trauungsurkunden bei Flüchtlingen weiterhin anzuerkennen, und diese als Grundlage für ein Bleiberecht zu akzeptieren.

-          im Zuge des Dialoges mit den Glaubensgemeinschaften folgende Daten zu erfassen und der BVV zu berichten:

-  welche Grundlagen führen zu einer Trauungsbefugnis?
-  welchem Regelwerk unterliegen die Trauenden in der jeweiligen Gemeinschaft?
-  wird von Glaubensgemeinschaften im Vorab der standesamtliche Trauschein
   eingesehen?
-  werden diese Trauungen registriert?
-  wie gehen diese Trauungen von statten?

 

 

   
    26.01.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 11.34 - überwiesen
   
   
    09.02.2011 - Integration und Migration
    Ö 7 - vertagt
   
   
    16.02.2011 - Frauen- und Gleichstellungsausschuss
    Ö 7 - vertagt
   
   
    09.03.2011 - Integration und Migration
    Ö 7 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    16.03.2011 - Frauen- und Gleichstellungsausschuss
    Ö 4 - im Ausschuss abgelehnt
   
   
    12.05.2011 - Wirtschaft, Bürgerdienste und Ordnungsamt
    Ö 6 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    25.05.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 9.4 - überwiesen
   
   
    15.06.2011 - Frauen- und Gleichstellungsausschuss
    Ö 5 - erledigt
   
   
    22.06.2011 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 10.1 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
   
Ö 8  
Konsequente Umsetzung von geschlechtergerechter Sprache  
DS/2067/III  
Ö 9  
Drogenkonsumraum für Frauen
Enthält Anlagen
DS/0600/III  
Ö 10  
Entwurf der Investitionsplanung für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015  
Enthält Anlagen
DS/2060/III  
Ö 11  
Übersicht über noch offene Beschlüsse und deren beabsichtigte Umsetzung  
Enthält Anlagen
DS/1810/III  
Ö 12  
Verschiedenes      
               
 
 

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