Drucksache - DS/2067/III
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Kontext der Genderpolitik die geschlechterge-rechte Sprache, die Nennung beider Geschlechter, bei interner und externer Kommunikation; bei Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, sowie bei Formularen und Schriftsätzen konsequent umzusetzen.
Begründung: Die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen von Frauen und Männern sind zentrale politische Ziele unserer Gesellschaft. In der Umsetzung von Gendermainstreaming gehört deshalb die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache. Sprache ist nicht nur Kommunikation und Information, sondern auch Ausdruck unseres Denkens und Handelns. Daher sollte die geschlechtergerechte Sprache, Beidnennung, konsequent benutzt, und umgesetzt werden, um die Gleichstellung von Mann und Frau auszudrücken.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Drucksache wird überwiesen in den Ausschuss für Frauen und Gleichstellung.
16.02.11 FrauGleichst
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Kontext der Genderpolitik die geschlechterge-rechte Sprache, die Nennung beider Geschlechter, bei interner und externer Kommunikation; bei Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, sowie bei Formularen und Schriftsätzen konsequent umzusetzen.
Begründung: Die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen von Frauen und Männern sind zentrale politische Ziele unserer Gesellschaft. In der Umsetzung von Gendermainstreaming gehört deshalb die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache. Sprache ist nicht nur Kommunikation und Information, sondern auch Ausdruck unseres Denkens und Handelns. Daher sollte die geschlechtergerechte Sprache, Beidnennung, konsequent benutzt, und umgesetzt werden, um die Gleichstellung von Mann und Frau auszudrücken.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Kontext der Genderpolitik die geschlechterge-rechte Sprache, die Nennung beider Geschlechter, bei interner und externer Kommunikation; bei Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, sowie bei Formularen und Schriftsätzen konsequent umzusetzen.
Begründung: Die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen von Frauen und Männern sind zentrale politische Ziele unserer Gesellschaft. In der Umsetzung von Gendermainstreaming gehört deshalb die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache. Sprache ist nicht nur Kommunikation und Information, sondern auch Ausdruck unseres Denkens und Handelns. Daher sollte die geschlechtergerechte Sprache, Beidnennung, konsequent benutzt, und umgesetzt werden, um die Gleichstellung von Mann und Frau auszudrücken.
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