Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV unterstützt das Bezirksamt darin, sich bei der Senatsverwaltung und beim
Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, daß nach dem Umzug des Blumengroßmarktes
im Jahre 2010 an die Beusselstraße die Halle in der Südlichen Friedrichstadt als
Staatliche Kunsthalle Berlin genutzt werden kann und entsprechend ausgebaut
wird.
Die Veräußerung der Liegenschaft Friedrichstr. 18-21 wird solange ausgesetzt,
bis eine Nachnutzung der Blumengroßmarkthalle geklärt ist.
Begründung:
Diese Nachnutzung würde dem Bau mit wenigen Finanzmitteln eine Perspektive
geben. Durch die Nähe zur Berlinischen Galerie, den zahlreichen Ateliers in der
Friedrich- und Zimmerstraße sowie dem Jüdischen Museum werden Synergieeffekte
entstehen. Des weiteren entstünde eine enorme Verstärkung des Kulturstandortes
Kreuzberg und zugleich ein hoher wirtschaftlicher Impuls für das Gebiet.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV unterstützt das Bezirksamt darin, sich bei der Senatsverwaltung und beim
Liegenschaftsfonds dafür einzusetzen, dass nach dem Umzug des Blumengroßmarktes
im Jahre 2010 an die Beusselstraße die Halle in der Südlichen Friedrichstadt als
Staatliche Kunsthalle Berlin genutzt werden kann und entsprechend ausgebaut
wird.
Die Veräußerung der Liegenschaft Friedrichstr. 18-21 wird solange ausgesetzt,
bis eine Nachnutzung der Blumengroßmarkthalle geklärt ist.
07.12.2010
VzK siehe DS 1049/III
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die DS wird in die Ausschüsse für Wirtschaft, Bürgerdienste, Ordnungsamt / Kultur und Bildung / Stadtplanung und Bauen ff. überwiesen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage des Bezirksamtes wird zur Kenntnis genommen.