Chancengleichheit in der EU-Forschung

Europakarte mit Sternen

Forschung von Frauen – Forschung für Frauen – Forschung über Frauen

Die Europäische Union setzt sich für die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen in der Forschung ein. 2012 fand das Thema Gleichstellung folgerichtig Eingang in eine Liste von fünf Prioritäten, die für die Entwicklung des Europäischen Forschungsraums leitend sind: Die „Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung“ erhält damit die angemessene Beachtung, die für eine Erhöhung der Partizipation von Frauen in der Forschung notwendig ist.

Mehr Frauen in die EU-Forschung

Vielfalt ist ein Faktor für Exzellenz. Im Interesse von Forschung, Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft müssen deswegen die unterschiedlichen Denkansätze von Frauen und Männern konsequenter genutzt werden. Frauen und Männer sollen mit gleichen Chancen an wissenschafts-, forschungs- und förderpolitischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Dieser Anspruch ist noch nicht verwirklicht, wie aktuelle Zahlen belegen:

Der von der EU-Kommission vorgelegte Bericht „She Figures 2018“ verdeutlicht, dass Frauen im Bereich der Forschung der 28 EU-Länder mit 33,4 Prozent (Deutschland: 28,0 Prozent) im Jahr 2015 nach wie vor unterrepräsentiert waren. Es wird zugleich auf die gravierenden Unterschiede zwischen einzelnen Sektoren verwiesen: Während der Anteil der Forscherinnen im Hochschulbereich 42,1 Prozent und im öffentlichen Sektor 42,5 Prozent (Deutschland: 38,7 Prozent bzw. 35,4 Prozent) betrug, lag er in der Wirtschaft bei lediglich 20,2 Prozent (Deutschland: 14,7 Prozent). Während der Frauenanteil auf den höchsten akademischen Positionen im Hochschulbereich, den so genannten „grade A academic positions“, von 2013 bis 2016 EU-weit um 1,6 Prozentpunkte stieg, wurde in Deutschland ein etwas höherer Zuwachs von 17,3 auf 19,4 Prozent verzeichnet. Aber auch damit liegt Deutschland immer noch unter dem EU-Durchschnitt von 23,7 Prozent. Berlin konnte in diesem Zeitraum auf der Ebene der W3-/C4-Professuren eine Erhöhung des Frauenanteils von 21,4 auf 24,2 Prozent nachweisen.

„Horizont 2020“ - das EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation

Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ wurde nach Annahme durch das Europäische Parlament am 3. Dezember 2013 vom Rat der EU verabschiedet. Grundgedanke des Programms ist es, die Exzellenz und Attraktivität der Union in den Bereichen Forschung und Innovation wie auch ihrer wirtschaftlichen und industriellen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für die Verwirklichung dieses Ziels, das die Zukunftsfähigkeit der EU sichern und einen wichtigen Beitrag zur europäischen Integration leisten soll, werden zwischen 2014 und 2020 rund 70 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.

Genderdimension und Geschlechtergleichgewicht

Die Balance zwischen den Geschlechtern ist ein integraler Bestandteil der Entwicklung des Europäischen Forschungsraums. Dies spiegeln die zentralen Dokumente des neuen Rahmenprogramms „Horizont 2020“. Unter den bereichsübergreifenden Aspekten wird Geschlechtergleichstellung als Aspekt verantwortungsvoller Forschung und Innovation herausgestellt (Art. 14, Verordnung Nr. 1291/2013). Die Gleichstellung der Geschlechter und die Einbeziehung einer Geschlechterdimension auf der Inhaltsebene von Forschung und Innovation sind übergeordnete Ziele der Programmkonzeption (Art. 16, Verordnung Nr. 1291/2013). Dazu wurden drei Handlungsfelder definiert:

  • Geschlechtergleichgewicht in Forschungsteams
  • Geschlechtergleichgewicht auf der Ebene der Entscheidungsfindung
  • Einbeziehung der Analysekategorie Geschlecht (Sex/Gender) in die Inhalte von Forschung und Innovation

In die Konzeption der Förderinstrumente, die Antragsgestaltung oder das Monitoring, aber auch in die Vorgaben für die Gremienzusammensetzung wurden diese drei Ziele aufgenommen.

Geschlechtergleichgewicht in Forschungsteams

  • differenzierte Darstellung der Beteiligung von Frauen und Männern an Forschungsvorhaben
  • ausgewogene Geschlechterbeteiligung als Begutachtungskriterium und Entscheidungsfaktor bei Punktegleichstand
  • Förderung von Chancengleichheit und Zielsetzung einer ausgewogenen Beteiligung von Frauen und Männern in den Teams als Teilaspekt der Förderungsverträge
  • Aufwendungen für Gendertrainings gelten als förderfähige Kosten

Geschlechtergleichgewicht auf der Ebene der Entscheidungsfindung

  • 40 Prozent-Zielmarke für das unterrepräsentierte Geschlecht auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (Kommissionen, Gremien, etc.)
  • 50 Prozent-Zielmarke für Beratungsgruppen
  • Einbeziehung mindestens einer Person mit Genderexpertise in Entscheidungsgremien
  • Vernetzungstreffen der Genderexperten/-innen in den Beratungsgruppen

Melden Sie sich als Gutachterin für Horizont 2020. Informationen zur Anmeldung erhalten Sie über die Kontaktstelle Frauen in der EU-Forschung. Die Anmeldung erfolgt über die Registrierungswebseite der European Commission

Einbeziehung der Analysekategorie Geschlecht (Sex/Gender) in die Inhalte von Forschung und Innovation

  • Verbesserung der wissenschaftlichen Qualität und gesellschaftlichen Relevanz in der Wissensproduktion, in Technologieentwicklung und Innovation über die Berücksichtigung der Genderdimension
  • Grundannahme von Geschlechterrelevanz bei personenbezogenen Forschungsthemen bzw. Forschungsergebnissen, die Individuen oder Gruppen betreffen
  • Förderung von Forschungsvorhaben zu spezifischen Gleichstellungsfragen im Bereich „Wissenschaft mit und für die Gesellschaft“ („Promoting Gender Equality in Research and Innovation“/GERI) mit einem Schwerpunkt auf strukturellen Veränderungen in der Organisation von Forschungsinstitutionen und dem Inhalt bzw. Design von Forschung

Informationen zu Horizont 2020

Weitere Informationen und Materialien