Stellungnahme zum Evaluierungsbericht „Bewertung des umgestalteten Straßenraums aus Sicht von Menschen mit Behinderungen“

vom 14.02.2018

Begegnungszone Maaßenstraße

Nachbesserungen der Barrierefreiheit aus Sicht des Beirates von und für Menschen mit Behinderung und des Allgemeinen Blinden- und Sehbindertenverein Berlin (ABSV):

Auf Grund der notwendigen barrierefreien Verkehrssicherheit für Menschen mit Behinderung werden folgende Nachbesserungen für erforderlich angesehen:

Gehwege

Anbringung einer durchgehenden taktilen Trennlinie entlang der zulässigen Sondernutzungsflächen für Gastronomie, Handel und Gewerbe
(Begründung: die ansonsten gebräuchliche taktil wahrnehmbare Abgrenzung durch Unter-/Oberstreifen ist vor Ort nicht vorhanden, so dass Langstocknutzer_innen Objekte auf dem Gehweg nicht wahrnehmen können – Sturzgefahr.
Erschwert wird die Orientierungsmöglichkeit für blinde Menschen, da auch die straßenseitige ansonsten taktil wahrnehmbare Abtrennung wegen der Baumscheiben nicht tastbar ist.

Knotenpunkte

Hier sind reguläre verkehrssichere Querungsmöglichkeiten (Zebrastreifen) erforderlich.
Die zusätzlichen bewußt angelegten irregulären Querungsangebote sind für Fußgänger_innen mit Behinderung, insbesondere mit Sinnesbehinderung, äußerst riskant.
Verschärft wird dieses Sicherheitsrisiko durch den Fahrradverkehr auf der Fahrbahn und den Aufenthaltsflächen, welcher für sinnesbehinderte Fußgänger_innen nicht ausreichend wahrnehmbar ist.
Darum ist die Wiederherstellung des rückgebauten Zebrastreifen Winterfeldstr.- Winterfeldplatz ist ebenso zwingend erforderlich wie die Anbringung von regulären Zebrastreifen an den weiteren Knotenpunkten.
Hierbei wird die Anbringung von „getrennten Querungsstellen“ empfohlen (Hälfte Nullabsenkung, Hälfte 6 cm-bord mit Richtungsfeld und Auffindestreifen nach DIN 18040-3 und DIN 32984). „Getrennte Querungsstellen“ als Bestandteil der zu novellierenden AV Geh- und Radwege werden aktuell gefordert im Rahmen der Anhörung der Verbände (AG Verkehr bei SenUVK)

Poller

Diese sind standardgemäß kontrastreich zu markieren und mittels Umrandung mit Mosaikpflasterung taktil wahrnehmbar zu machen.
Poller an Gehwegüberfahrten sind ebenfalls mit den o.g. Merkmalen auszustatten.

Begrüßungsschild

Dieses ist ungünstig positioniert und muß versetzt werden.

Trennung Fahrbahn-Aufenthaltsfläche

Die gewählte noppenartige Abtrennung erfüllt ihren Zweck der verkehrssicheren Orientierung für Langstocknutzer_innen nicht und hat sich demnach keinesfalls bewährt für weitere vergleichbare Verkehrsraumgestaltungen.
Die damit einhergehende Gefahr, dass blinde Menschen mangels eindeutiger Orientierungsmöglichkeiten in den fließenden Verkehr laufen, wird a.a.O. zwar in Kombination mit den vorhandenen Sitzblöcken gemindert, kann jedoch keinesfalls als modellhaft und nachahmenswert empfohlen werden.
Langstocknutzer_innen benötigen zwingend in allen Verkehrszonen die verlässlich wahrnehmbare Abtrennung durch entsprechend hohe Bordkanten.

Fazit

Die mit dem Pilotprojekt explizit durch Senatsbeschluß beabsichtigten Verbesserungen für Fußgänger_innen mit Behinderung sind in der BZ Maaßenstr. nur sehr begrenzt erreicht worden.
Positiv ist auch für diesen Personenkreis, dass die Gehwegflächen vergrößert wurden durch Entfernung des Radstreifens. Dieser positive Effekt wird jedoch stark relativiert durch die regelwidrige Sondernutzung des Gehweges.
Ebenfalls positiv für den genannten Personenkreis ist die Reduzierung und Verlangsamung des motorisierten Verkehrs.
Das beabsichtigte „irreguläre“ Queren und fehlende verkehrssichere Querungsmöglichkeiten bergen zusätzliche Gefahren für Menschen mit Sinnes-Behinderungen. Gehbehinderte Menschen, Rollstuhl- und Rollatornutzer_innen können die zusätzlichen Querungsstellen meist nicht oder nicht gefahrlos nutzen auf Grund von Falschparkern oder nicht bedarfsgerecht abgesenkten Bordkanten. Dies gilt ebenso an den Knotenpunkten.

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  • Stellungnahme vom 14.02.2018 zum Evaluierungsbericht Maaßenstraße

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    Dokument: Beirat von und für Menschen mit Behinderungen