Drucksache - 0103/XXI
Der Ausschuss empfiehlt der BVV:
Die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg möge beschließen:
Gemäß §51 Absatz 6 BerlMobG schlägt die zuständige Stadträtin folgende Zusammensetzung für das Gremium für den Fußverkehr vor:
Jede Institution wird um die Benennung einer Ansprechpartnerin oder eines Ansprechpartners gebeten. Die Zusammensetzung kann gem. §§19 und 51 Abs. 5 Satz 2 jederzeit angepasst werden. Das Gremium tagt drei Mal im Jahr, alternierend mit dem FahrRat, als beratendes Fußverkehrsgremium. Es tagt öffentlich und es tagt bei Bedarf gemeinsam mit dem bezirklichen FahrRat nach § 37 Absatz 8 Berliner Mobilitätsgesetz.
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