Drucksache - 0805/XX  

 
 
Betreff: Soziale-Infrastrukturkonzept Tempelhof-Schöneberg (SIKo)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
14.09.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.02.2019 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
13.03.2019 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.08.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Mitberatung
04.09.2018 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule 18. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
02.10.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
06.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Jugendhilfeausschuss Mitberatung
26.09.2018 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Mitberatung
20.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Gesundheit Mitberatung
24.09.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Mitberatung
24.09.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt vertagt   
19.11.2018 
21. öffentliche Sondersitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Sport Mitberatung
11.09.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
09.10.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
13.11.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Wirtschaft Mitberatung
25.10.2018 
17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft vertagt   
22.11.2018 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Bibliotheken, Bildung und Kultur Mitberatung
06.09.2018 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
07.02.2019 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bibliotheken, Bildung und Kultur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
08.05.2019 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
12.06.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
0805_XX _ 2018-08-09-SIKO-finale Fassung
Vorlage zur Beschlussfassung
0805_XX _ 2018-08-09-SIKO-finale Fassung
Beschlussempfehlung
0805_XX 190409_Änderungsantrag zu Drs 0805 aus zwanzig

Die vorliegende Drucksache 0805/XX wird unter folgenden Hinweisen für die weitere Arbeit des Bezirksamtes beschlossen (Ausnahme KGA Hansakorso, Nr. II/2):

  1. Allgemeine Hinweise
  1. Das Bezirksamt wird ersucht, das SIKO entsprechend dem Fortgang der Entwicklungen, jedoch spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben.
  2. Eine Vielzahl der Infrastrukturmaßnahmen müssen auf Kleingartenanlagen verwirklicht werden. Hier ist sicherzustellen, dass eine notwendige Freimachung der betroffenen Kleingärten erst unmittelbar vor dem Baubeginn erfolgt. In Zusammenarbeit mit dem bezirklichen Kleingartenverband, ist den betroffenen Kleingärtner, nach Möglichkeit eine Ausweichfläche zur Verfügung zu stellen. Sollte dieses nicht gelingen ist eine angemessene finanzielle Entschädigung der Kleingärtner sicherzustellen. Die BVV ist über die einzelnen Maßnahmen zu unterrichten.
  3. In diversen Bereichen werden Grün- und Freiflächen zugunsten von Kinderspielplätzen aufgegeben (z. B. Braunfelsstr. 44-46, Grazer Damm 110 und 113). Dies ist nur begrenzt sinnvoll, denn Grün- und Freiflächen sind auch immer Kinderspielplätze. Bei der Realisierung solcher Maßnahmen sollte deshalb geprüft werden, ob Kinderspielplätze in bestehende Flächen integriert werden, oder Grün- und Freiflächenanlagen mit integrierten Kinderspielplätzen für generationenübergreifende Nutzung geschaffen werden können.
  4. Um Nutzungskonflikte bei den knappen Flächen zu entschärfen und erweiterte Bedarfe zu realisieren, ist noch einmal zu überprüfen, ob Doppelnutzungen von sozialer Infrastruktur auf den angedachten Flächen realisiert werden können.
  5. Die einzelnen Fachbereiche des Bezirksamtes sind aufgefordert, eine Prioritätenliste inklusive einer verbindlichen Zeitplanung für die geplanten Maßnahmen vorzulegen.
  6. Vor dem Beginn einer jeden einzelnen Maßnahme aus dem SiKo Programm ist von der BVV eine Zustimmung einzuholen.
  7. Bei geplanten Wohnungsbaumaßnahmen soll geprüft werden, ob diese Flächen teilweise auch für die Umsetzung der sozialen Infrastruktur in Frage kommen könnte.
  8. Das Bezirksamt wird aufgefordert, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch Flächen der Kategorie drei und vier in die Umsetzung einzubinden. Das Bezirksamt wird gebeten, die dafür notwendigen Maßnahmen aufzuzeigen. Dem zuständigen Fachausschuss ist regelmäßig zu berichten.
  9. Bei der Realisierung der Infrastrukturmaßnahmen ist der angemessenen verkehrlichen Erschließung große Bedeutung zuzumessen, denn sie führt regelmäßig zu Nachbarschaftskonflikten mit Anwohnern oder anderen Nutzern.

 

  1. Projektspezifische Hinweise
  1. An vielen Stellen des SIKO gibt es Nutzungskonflikte. Diese können durch mögliche Doppelnutzungen entschärft werden. Deshalb sollte für das Grundstück Germaniastr. 21 geprüft werden, ob dort auch ein Gewerbegebäude mit integrierter Sporthalle realisiert werden kann.
  2. Für die Nutzung der Briesingstr. 6-22 ist ein Spielplatz vorgesehen. Da direkt neben dem Parkplatz zum Bürgeramt einmal ein Spielplatz existierte, von dem heute nur noch ein kümmerlicher Rest zu sehen ist, sollte geprüft werden, ob diese Fläche nicht wieder funktionstüchtig gemacht und entsprechend erweitert werden kann. So kann der gleiche Effekt erreicht werden.
  3. Beim bisherigen Standort der Gustav-Heinemann-Schule in der Waldsassener Str. 62 ist als Zwischenlösung bis zur Einrichtung von Dauerkleingärten zu prüfen, ob in den bestehenden Gebäuden eine Drehscheibe für durch Gebäudesanierung ausgelagerte Schulen eingerichtet werden kann. Der langfristige Nutzungsvorschlag Dauerkleingärten bleibt davon unberührt.
  4. Die Nutzung der Adlermühle als Vereinsheim für einen Schwimmverein soll beibehalten werden. Er beinhaltet auch Funktionen einer Jugendfreizeiteinrichtung. Die Mühle steht unter Denkmalsschutz und hat zusammen mit dem Gartengelände und dem darauf existierenden alten Baumbestand einen hohen Freizeitwert. Eine etwaige Verdichtung auf dem Grundstück muss auf diese Gegebenheiten Rücksicht nehmen.
  1. Senioren-spezifische Hinweise
  1. Die Seniorenvertretung merkt an, dass im SIKO zwar die Anforderungen des demographischen Wandels beschrieben werden, die notwendigen Konsequenzen im Bedarf an Seniorenfreizeiteinrichtungen und vergleichbarer sozialer Infrastruktur in der Planung nicht enthalten sind. Es ist deshalb noch einmal der möglicherweise über den gesetzlichen Auftrag hinaus gehende Bedarf durch das Bezirksamt zu überprüfen.
  2. Bei der Fortführung bzw. Neuauflage des SIKo soll darauf geachtet werden, dass den Bedarfen der Bevölkerungsgruppen, die absehbar die höchsten Zuwächse haben, größeres Gewicht verliehen wird. Das gilt vor allem für die über 65jährigen und die Hochbetagten, über 80jährigen.
 
 

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