Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2020

Jahr:2020
Sitzungstermin:04.08.2020
Betreff:

Vorkaufsrecht Brunhildstraße 5 / Naumannstraße 1

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt, der Ausübung des Vorkaufsrechts an dem Objekt Brunhildstraße 5 und Naumannstraße 1 in 10829 Berlin zugunsten der EVM Berlin Erbbauverein Moabit Eingetragene Genossenschaft zuzustimmen, unter der Maßgabe, dass
1. die EVM eG zuvor eine Verpflichtungserklärung nach § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB unterzeichnet,
2. die EVM eG zuvor die Finanzierung des Kaufpreises einschließlich der Kaufnebenkosten verbindlich nachweist und
3. die Erstkäuferin nicht zuvor das Vorkaufsrecht wirksam abwendet.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
Zurück zur Suche