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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2019

Jahr:2019
Sitzungstermin:29.01.2019
Betreff:

Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB für eine Teilfläche (Baufeld 1, EUREF-Campus 1-2) des Bebauungsplanentwurfs 7-29 vom 16. April 2009, mit Deckblättern vom 12. Juni 2009, vom 16. September 2010 und vom 18. März 2013 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße, des Tempelhofer Weges und der Grundstücke Torgauer Straße, 16-21, Tempelhofer Weg 5-9, 63, 65-68 und Sachsendamm 87-88 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt,

1. dass die Voraussetzungen gemäß § 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) für das Vorhaben auf einer Teilfläche innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 7-29 (Baufeld 1, EUREF-Campus 1-2) vorliegen – Planreifebeschluss des Bezirksamts –,

2. der Bezirksverordnetenversammlung die Vorlage zu Ziffer 1 zur Beschlussfassung über die Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB vorzulegen – Planreifebeschluss der Bezirksverordnetenversammlung –.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
Anlage 3:Download
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