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Datenbank: Beschlüsse des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg

2018

Jahr:2018
Sitzungstermin:20.03.2018
Betreff:

Beschluss über eine soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Grazer Platz“ im Bezirk TempelhofSchöneberg, Ortsteil Schöneberg

Beschluss:Das Bezirksamt beschließt, 1. die Begründung für den Erlass einer Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Grazer Platz“, in der anliegenden Karte mit einer durchgezogenen Linie eingegrenzt, im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3), der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, 2. den Entwurf der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet „Grazer Platz“ im Bezirk TempelhofSchöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg (Anlage 3) gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Anlage 1:Download
Anlage 2:Download
Anlage 3:Download
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