Mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, der Allgemeinheit ein umfassendes Informationsrecht mit dem Ziel einzuräumen, in Akten von Behörden Einsicht nehmen oder aus ihnen Auskunft erhalten zu können. Damit soll sowohl die demokratische Meinungs- und Willensbildung gefördert als auch eine Kontrolle des staatlichen Handelns ermöglicht werden (vergleiche § 1 IFG)
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Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Andreas F.-W. Mugler
Rathaus Schöneberg
- Raum: 153
- Tel.: (030) 90277-4746
- Fax: (030) 90277-7862
- E-Mail an Herrn Mugler
Vertretung
Joachim Sponholz
- Raum: 19
- Tel.: (030) 90277-2519
- Fax: (030) 90277-2346
- E-Mail an Herrn Sponholz