Das Umwelt- und Naturschutzamt Tempelhof-Schöneberg ist die zuständige Ordnungsbehörde für die Überwachung der stehenden Gewässer II. Ordnung. Hierzu zählen eine Vielzahl von kleinen Pfuhlen, aber auch größere Gewässer. Insgesamt sind im Bezirk 34 Gewässer II.Ordnung vorhanden, die sich z.T. auch im privatem Eigentum befinden.
Gesetzliche Grundlage unseres Handelns ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gewässer sind in ihrer wasserwirtschaftlichen Funktion als Teil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern.
Das Umwelt- und Naturschutzamt führt regelmäßige Kontrollen zum Gewässerzustand durch und initiiert wie z. B. beim Kynastteich Gewässerstabilisierungsmaßnahme mittels Oloid (siehe Foto am Seitenanfang).
Zu den einzelnen Aufgaben gehören:
- Freihalten der Uferzone
- Räumung des Gewässerbettes
- Ausbessern der Uferbefestigungen
- Pflege und Entwicklung der Uferbepflanzung
- Gewässersanierung
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie:
- Schäden an einem Gewässer II. Ordnung melden wollen
Für die Gewässer I. Ordnung (z. B. Teltowkanal) sowie sämtliche Fließgewässer ist die für Umweltschutz zuständige Senatsverwaltung verantwortlich.