In Berlin umfasst die Gewässerunterhaltung alle Maßnahmen und Arbeiten zur
Pflege und Entwicklung der oberirdischen Gewässer. Ziel ist es die ökologischen Funktionen und den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu sichern. Dazu gehört das Freihalten der Uferzone und die Räumung des Gewässerbetts, das Ausbessern der Uferbefestigung sowie die Pflege und Entwicklung der Uferbepflanzung oder die Sanierung des Gewässers.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Abschnitt 2 Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer, das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Abschnitt 4 sowie das Berliner Wassergesetz (BWG) Abschnitt 2 Unterhaltung, Gewässerrandstreifen