Technischer Fehler bei Online-Beantragungen

Bitte beachten Sie unsere Mitteilung, wenn Sie in der Zeit vom 11.03.2026 bis 16.03.2026 eine der folgenden Dienstleistungen online beantragt haben: Unterhaltsvorschuss, Kita-Gutschein, Ehe-, Geburts- oder Sterbeurkunde, Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Weitere Informationen über den Fachbereich Straßen

Radverkehrsanlage Hauptstraße

Neben der Planung und Umsetzung von diversen Neubau-Projekten sind die Mitarbeitenden des Fachbereichs Straßen für die Unterhaltung der öffentlichen Straßen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg zuständig. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Straßen dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen und die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist. Ebenso gehört die Aufstellung und Unterhaltung von Verkehrszeichen, Straßenzubehör, Markierungen und Straßenbenennungsschildern zu den Aufgaben des Fachbereichs.

Um zu gewährleisten, dass sich alles in einem verkehrssicheren Zustand befindet, belaufen Straßenbegeher_innen alle Straßen unseres Bezirkes in regelmäßigen Abständen. Sie stellen mögliche Schäden fest und veranlassen sowie kontrollieren deren Beseitigung.

Bei circa 900 Straßen in Tempelhof-Schöneberg kann es schon einmal vorkommen, dass neue Schäden, die in den Phasen zwischen den Beläufen entstehen, nicht sofort entdeckt werden. Sollten Sie Mängel im öffentlichen Straßenland feststellen, freuen wir uns deshalb über Ihren Hinweis. Diesen können Sie uns ganz einfach über das Anliegenmanagementsystem „Ordnungsamt Online“ auf der Webseite des Ordnungsamtes oder über die App des Ordnungsamtes zukommen lassen.

Eine weitere Funktion des Fachbereichs Straßen ist die Straßenaufsicht. Das bedeutet, dass die Mitarbeitenden über die Einhaltung der straßenrechtlichen Vorschriften wachen. In häufigen Fällen bedeutet dies zum Beispiel:
  • die Bearbeitung von Sondernutzungen für Zwecke der öffentlichen Ver- und Entsorgung (wenn zum Beispiel die Berliner Wasserbetriebe eine Baustelle auf öffentlichem Straßenland planen)
  • die Zustimmung zur Verlegung neuer bzw. Änderung vorhandener Telekommunikationslinien nach Wegerecht § 127 Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • die Zustimmung zur Anlage von dauerhaften und provisorischen Gehwegüberfahrten

Sie möchten eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück beantragen?

Alle benötigten Informationen finden Sie auf der Seite Gehwegüberfahrten.

Kontakt

Straßen- und Grünflächenamt
Fachbereich Straßen