Grundstücksbewertung

Die Arbeitsgruppe “Grundstücksbewertung” erstellt Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen für kommunale Zwecke über den Verkehrswert nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

So bindet der § 64 der Landeshaushaltsordnung (LHO) alle Grundstücksgeschäfte des Landes Berlin an den Verkehrswert.

Bodenrichtwerte

Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte, Ausgabe 01.01.2022

Bei uns erhalten Sie:

  • mündliche und schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte
  • allgemeine Auskünfte über den Berliner Grundstücksmarkt

Für die öffentliche Hand sind wir in diesen Bereichen tätig:

  • Stellungnahme zu Miet- und Pachthöhen
  • Stellungnahmen zum Werteinfluss von Grundstücksbelastungen öffentlich-rechtlicher und privaterrechtlicher Art (zum Beispiel Baulasten oder Geh-, Fahr- und Leitungsrechte)
  • Gutachten und gutachterliche Stellungnahmen über Rechte an Grundstücken (zum Beispiel Vorkaufsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder Erbbaurechte)
  • Ermittlung von Entschädigungen
  • Amtshilfe für Arbeits-, Sozial-, Finanzämter oder Gerichte
  • Auswertung von Grundstückskaufverträgen
  • Mitarbeit bei der jährlichen Erstellung der Bodenrichtwertkarte
  • Vorbereitung von Gutachten für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin (GAA-Online)

Vermessung und Geoinformation

Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Vermessung und Geoinformation

Geschäftsstelle
Rathaus Schöneberg
Raum 4026

Datenschutzhinweise

Öffnungszeiten Geschäftsstelle
Mo. bis Fr. 09:00 bis 12:00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung

Ansprechpersonen

Gruppenleitung
Herr Okon
(030) 90277-2502
Zimmer 4022

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!