Schöneberger Süden

Am 11. März 2018 ist für den Bereich „Schöneberger Süden“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.

  • BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Schöneberger Süden"

    Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung

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  • Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 7 vom 10. März 2018

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  • Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Schöneberger Süden"

    Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (2.3 MB)

  • Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Schöneberger Süden"

    Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (6.6 MB)

  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

    Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (7.4 MB)

Stadtplanung

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