Schöneberger Insel

Am 01. Juli 2015 ist für den Bereich „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.

Am 25. September 2021 ist die Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch des Baugesetzbuches für das Gebiet „Schöneberger Insel“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Ortsteil Schöneberg in Kraft getreten.

Karte erweiterter Geltungsbereich Schöneberger Insel
  • BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Schöneberger Insel"

    Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung

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  • Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 14 vom 30. Juni 2015

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  • BVV-Beschluss Erweiterung für das soziale Erhaltungsgebiet "Schöneberger Insel"

    Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung

    PDF-Dokument (88.8 kB)

  • Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 70 vom 24. September 2021

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    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Schöneberger Insel"

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    PDF-Dokument (9.2 MB)

  • Erweiterung und Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Schöneberger Insel"

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  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

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    PDF-Dokument (7.4 MB)

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