Kaiser-Wilhelm-Platz

Am 11. September 2014 ist für den Bereich „Kaiser-Wilhelm-Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten. Mit dem Erlass vom 08.07.2016 wurde der Geltungsbereich um die Grundstücke zwischen Grunewald- / Haupt- / Vorberg- und Akazienstraße erweitert.

  • BVV-Beschluss über die Erweiterung der sozialen Erhaltungsverordnung "Kaiser-Wilhelm-Platz"

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  • Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Nr. 18 vom 8. Juli 2016

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  • Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Kaiser-Wilhelm-Platz"

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  • Erweiterungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Kaiser-Wilhelm-Platz"

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  • Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Kaiser-Wilhelm-Platz"

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  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

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