Bautzener Straße

Am 11. September 2014 ist für den Bereich „Bautzener Straße“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.

  • BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Bautzener Straße"

    Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung

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  • Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 22 vom 10. September 2014

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  • Untersuchung zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Bautzener Straße"

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    PDF-Dokument (2.3 MB)

  • Nachuntersuchung zum Fortbestand der sozialen Erhaltungsverordnung "Bautzener Straße"

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  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

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    PDF-Dokument (7.4 MB)

Stadtplanung

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