Am 11. September 2014 ist für den Bereich „Barbarossaplatz / Bayerischer Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.
Barbarossaplatz / Bayerischer Platz
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BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Barbarossaplatz / Bayerischer Platz"
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Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 22 vom 10. September 2014
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Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Barbarossaplatz / Bayerischer-Platz"
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Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Barbarossaplatz / Bayerischer-Platz"
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AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete
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