Barbarossaplatz / Bayerischer Platz

Am 11. September 2014 ist für den Bereich „Barbarossaplatz / Bayerischer Platz“ im Bezirk Tempelhof-Schöneberg die soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch in Kraft getreten.

  • BVV-Beschluss für das soziale Erhaltungsgebiet "Barbarossaplatz / Bayerischer Platz"

    Dokument ist nicht barrierefrei, BVV ist die Abkürzung für Bezirksverordnetenversammlung

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  • Gesetz-und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 22 vom 10. September 2014

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    PDF-Dokument (1.8 MB)

  • Untersuchungsbericht zur Begründung einer sozialen Erhaltungsverordnung "Barbarossaplatz / Bayerischer-Platz"

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    PDF-Dokument (2.6 MB)

  • Nachuntersuchung zum Fortbestand einer sozialen Erhaltungsverordnung "Barbarossaplatz / Bayerischer-Platz"

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    PDF-Dokument (9.5 MB)

  • AV Genehmigungskriterien soziale Erhaltungsgebiete

    Dokument ist nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (7.4 MB)

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