Haus der Jugend

Außenansicht Siegerentwurf

Gewinnerentwurf des Architekturwettbewerbs für das Haus der Jugend am Werner-Voss-Damm. Visualisierung der Außenansicht des geplanten Gebäudes.

Jugend braucht Räume - ein zentrales Anliegen des Bezirksamts Tempelhof Schöneberg

In Tempelhof-Schöneberg entsteht ein neues Haus der Jugend – ein Ort für offene Jugendarbeit und Jugendkultur. Geplant sind barrierefreie Räume für Veranstaltungen, Beratung, kreative Angebote, Proben und Begegnung. So entsteht ein vielseitig nutzbarer Ort, der jungen Menschen Raum für eigene Ideen und Entwicklung bietet.
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg und das Jugendamt setzen sich für frei zugängliche und nicht-kommerzielle Räume ein, in denen Jugendliche ihre Freizeit selbst gestalten können. Solche Orte schaffen Begegnung, fördern Eigeninitiative und stärken die Teilhabe junger Menschen.
Der Neubau entsteht am Werner-Voß-Damm 47, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Südkreuz. Auf rund 700 m² sind Seminar- und Veranstaltungsräume, Büros, Beratungsräume, eine kleine Bibliothek, Proberäume sowie eine Werkstatt vorgesehen.
Zu den ersten Nutzern gehören zwei selbstverwaltete Jugendkollektive sowie ein weiterer Träger. Damit startet das Haus mit einem vielfältigen Angebot.

Das Baugrundstück befindet sich im Fördergebiet Schöneberg-Südkreuz des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerung“ und soll zu 75 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert werden, 25 % der Kosten trägt das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.

Oliver Schworck, Bezirksstadtrat für Jugend und Gesundheit:
„Jugend braucht Räume – nicht nur zum Dasein, sondern zum Selbermachen. Mit dem neuen Haus der Jugend schaffen wir ein vielfältiges Angebot und geben jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Ideen und Projekte umzusetzen. Das ist ein klares Signal für gelebte Jugendkultur und Beteiligung. Für mich ist das ein echtes Herzensprojekt.“

Zeitstrahl der Proketphasen von Planung bis Fertigstellung
JMP_Ausstellung-Wettbewerb_HdJ_Plakat+Logos-stbfg.pdf

Aktueller Stand

Der Neubau befindet sich in der Planungsphase. Der Architekturwettbewerb wurde am 21. Mai 2026 abgeschlossen.

Die eingereichten Entwürfe werden vom 11. bis 25. Juni 2026 im CHECK-IN Besucherzentrum am Flughafen Tempelhof (Platz der Luftbrücke 5, 12101 Berlin) öffentlich gezeigt. Die Ausstellung ist mittwochs bis montags, jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet.

Wer die Gewinnerentwürfe genauer kennenlernen möchte, kann dies am 28. August 2026 am zukünftigen Standort am Werner-Voß-Damm 47 tun. Dort findet eine Open-Air-Ausstellung statt, bei der Fachleute die Entwürfe erläutern und Fragen beantworten.

Der Gewinnerentwurf des Architekturwettbewerbs am Werner-Voß-Damm. Entwurf: büro Hacke, Berlin.

Architekturwettbewerb abgeschlossen

Der Architekturwettbewerb für das Haus der Jugend wurde mit der eintägigen Sitzung des Preisgerichts am 21. Mai 2026 abgeschlossen. Ziel war es, einen Entwurf zu finden, der die unterschiedlichen Anforderungen – von den Bedürfnissen der Jugendlichen über flexible Nutzungsmöglichkeiten bis hin zu Themen wie Nachhaltigkeit, Gestaltung und Schallschutz – überzeugend miteinander verbindet. Der Bezirk hat sich dabei bewusst für ein qualitätsgesichertes Wettbewerbsverfahren entschieden. Es handelte sich um einen anonymisierten Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das bedeutet: Zunächst wurden 10 geeignete Architekturbüros ausgewählt. In einem zweiten Schritt erarbeiteten diese Büros unabhängig voneinander ihre Entwürfe, die anschließend anonym bewertet wurden. So wird sichergestellt, dass die Entscheidung allein auf Grundlage der Qualität der Entwürfe getroffen wurde.

Das Preisgericht entschied einstimmig, den Entwurf von Max Hacke (büro hacke, Berlin) mit dem 1. Preis auszuzeichnen. Der Siegerentwurf überzeugte insbesondere durch seine klare städtebauliche Setzung mit einem kompakten zweigeschossigen Baukörper, die funktionale Trennung der Nutzungen, die großzügigen Freiflächen sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Schallschutzaspekten. Ein besonderer Fokus der Auslobung lag auf intelligenten Konzepten zur Reduzierung von Lärm, um Konflikte mit der angrenzenden Nachbarschaft zu vermeiden. Darüber hinaus wurden ein 2. Preis an die Demo Working Group Architekten-Partnerschaft mbH, Panzer, Hoffman, Pofahl (Köln), ein 3. Preis an Kim Nalleweg Architekt*innen (Berlin) sowie eine Anerkennung an Vécsey*Schmidt Architekt*innen (Basel) vergeben. Mit der Entscheidung des Preisgerichts liegt nun der Entwurf und das Büro für die weitere Planung und Realisierung des Hauses der Jugend vor.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung.

Newsletter zum Haus der Jugend

Möchten Sie über den aktuellen Stand des Projekts informiert bleiben? Über den Newsletter informieren wir regelmäßig über Termine, Planungsstände und neue Entwicklungen zum Haus der Jugend.

Standort

In einer ersten Prüfphase wurden verschiedene Standorte für das neue Haus der Jugend betrachtet, unter anderem im Bereich der Friedrich-Gerlach-Brücke. Im weiteren Verlauf hat sich gezeigt, dass diese Flächen für eine zeitnahe und umsetzbare Realisierung nicht geeignet sind. Daher wurde eine Alternative gesucht.

Mit dem Grundstück am Werner-Voß-Damm 47 steht eine Fläche zur Verfügung, auf der sich das Vorhaben unter den gegebenen Rahmenbedingungen realisieren lässt. Dazu zählen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen, die Verfügbarkeit des Grundstücks sowie die Einbindung in das Fördergebiet Nachhaltige Erneuerung. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Landes Berlin.

Der Standort ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar und bietet ausreichend Platz für die geplanten Nutzungen. Zugleich ermöglicht die Lage, das Jugendzentrum in ein vielfältiges Umfeld einzubetten: Das Grundstück grenzt an ein Mischgebiet, ein allgemeines Wohngebiet, eine Kleingartenanlage sowie ein beschränktes Arbeitsgebiet (Gewerbe).

In der Umgebung bestehen bereits Angebote für Kinder und Jugendliche, die sich seit vielen Jahren etabliert haben. Das neue Haus der Jugend ergänzt diese bestehenden Strukturen und schafft zusätzliche Räume, insbesondere für offene und frei nutzbare Angebote.

Lärmschutz

Die Nutzung des Hauses der Jugend wird flexibel gestaltet, um auf die Bedürfnisse der Jugendlichen reagieren zu können. Gleichzeitig gelten klare rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen, um die Nachbarschaft vor Lärmbelastungen zu schützen.

Die zukünftigen Nutzer des Hauses achten bereits heute bei Veranstaltungen auf die Einhaltung von Lärmgrenzen und nutzen dafür unter anderem Messgeräte. Zusätzlich werden Ansprechpersonen benannt, an die sich Nachbarinnen und Nachbarn bei Bedarf direkt wenden können.

Grundlage für die Planung und den späteren Betrieb sind die in Deutschland geltenden Immissionsrichtwerte. Diese legen verbindlich fest, welche Geräuschpegel in unterschiedlichen Gebietstypen zulässig sind. Für das Umfeld des Standorts gelten unter anderem folgende Richtwerte:

  • Wohngebiete: tagsüber 55 dB(A), nachts 40 dB(A)
  • Mischgebiete: tagsüber und nachts 60 dB(A)
  • Gewerbegebiete: tagsüber 65 dB(A), nachts 50 dB(A)
  • Kleingartenanlagen: tagsüber und nachts 55 dB(A)

Zum Vergleich: Eine normale Unterhaltung liegt etwa im Bereich von 60 dB(A), flüstern bei etwa 30 dB(A) Quelle Akustikforum

Die Hinweise aus der Informationsveranstaltung am 6. November 2025 wurden aufgenommen und sind in die Anforderungen für den Architekturwettbewerb eingeflossen. Ziel ist es, mögliche Lärmemissionen bereits durch die Planung so weit wie möglich zu reduzieren.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Anordnung der Nutzungen innerhalb des Gebäudes, sodass lärmintensive Bereiche möglichst nach innen orientiert werden
    bauliche Maßnahmen wie massive Außenbauteile, Pufferzonen oder Schleusensysteme
  • technische Lösungen, beispielsweise kontrollierte Lüftung in lärmintensiven Räumen
  • die Lage von Eingängen, Außenflächen und Aufenthaltsbereichen mit Abstand zu sensiblen Wohnbereichen

Der Bezirk legt großen Wert darauf, dass die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Nachbarschaft erhalten bleibt. Deshalb wird bereits im Wettbewerbsverfahren eine unabhängige fachliche Prüfung des Schallschutzes einbezogen.

Auf Grundlage des ausgewählten Entwurfs werden im weiteren Verfahren Schallschutzgutachten erstellt und konkrete Maßnahmen verbindlich festgelegt.

Nutzung

Das Haus der Jugend richtet sich an junge Menschen im Alter von 14 bis 26 Jahren. Es bietet Raum für Freizeit, Bildung und kulturelle Aktivitäten.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der selbstverwalteten Jugendarbeit. Das bedeutet, dass Jugendliche die Angebote aktiv mitgestalten, eigene Ideen einbringen und Veranstaltungen eigenverantwortlich organisieren. Gleichzeitig erfolgt die Umsetzung innerhalb klarer Rahmenbedingungen, die gemeinsam mit dem Jugendamt abgestimmt werden.

Das Angebot ist bewusst offen angelegt und entwickelt sich entsprechend der Interessen der Jugendlichen weiter. Dazu gehören unter anderem kreative und handwerkliche Werkstätten, medienpädagogische Projekte, Sport- und Freizeitangebote sowie kulturelle Formate wie Lesungen, Theater oder Filmabende. Ergänzt wird das Programm durch Informations- und Beteiligungsangebote.

Auch musikalische Veranstaltungen, Bandproben oder kleinere Konzerte können Teil des Programms sein. Diese finden in einem nicht-kommerziellen Rahmen statt und dienen vor allem der kulturellen Teilhabe und Eigeninitiative von Jugendlichen.

Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt. Der Bezirk stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden – insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Lärmschutz und zulässige Besucherzahlen. Gleichzeitig soll den Jugendlichen ein möglichst großer Gestaltungsspielraum für eigene Projekte erhalten bleiben.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass im Haus der Jugend ein weiterer Träger Angebote zur nachträglichen Erlangung von Schulabschlüssen bereitstellt. Damit wird das Haus auch ein Ort für Bildung und persönliche Entwicklung.

Weitere Informationen zur Nutzung und zu häufigen Fragen finden Sie in den FAQ.

Bürgerbeteiligung

Das Jugendamt informiert über das Projekt „Haus der Jugend“ und bietet dazu verschiedene Formate des Austauschs an.

Nachdem feststand, dass das Projekt realisierbar ist und die Finanzierungszusage im Mai 2025 vorlag, wurde im August 2025 – nach den Sommerferien – eine Pressemitteilung über das geplante Projekt am Standort Werner-Voß-Damm veröffentlicht. Etwa zwei Monate später, am 06.11.2025, fand eine öffentliche Informationsveranstaltung mit Workshopformat in Kleingruppen statt.

Bereits zu diesem Zeitpunkt, also rund drei Jahre vor dem frühestmöglichen Baustart 2028, wurden die Bürger_innen über das Projekt informiert. Die dabei gesammelten Hinweise wurden sorgfältig dokumentiert. Konkrete Anforderungen aus der Veranstaltung wurden verbindlich in die Wettbewerbsaufgabe übernommen und den Architekt_innen zusammen mit der Dokumentation zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zum Infoabend am 06.11.2025 und zur Dokumentation finden Sie im Bereich Downloads.

Auf “mein.berlin.de” finden Sie Informationen zum bisherigen Beteiligungsprozess. Auch zukünftige Beteiligungsmöglichkeiten werden dort veröffentlicht.

Die Wettbewerbsergebnisse werden im Juni 2026 im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung präsentiert und anschließend etwa zwei Wochen lang gezeigt. Weitere Informationen zur Ausstellung werden bald bereitgestellt.

Parallel läuft ein Bürgerinnendialog mit fünf Vertreter_innen des Bezirks und fünf Mitgliedern der Bürgerinitiative der einen gezielten Austausch zu konkreten Themen und später zum Gewinnerentwurf ermöglichen soll.

Wir möchten Sie auch weiterhin über den Planungs- und Beteiligungsprozess auf dem Laufenden halten. Aktuelle Entwicklungen veröffentlichen wir zukünftig auf dieser Projektseite sowie über Presse, Social Media und den Newsletter. Hinweise, Fragen und Anregungen sind jederzeit willkommen – gern per E-Mail an hausderjugend@ba-ts.berlin.de.

Häufig gestellte Fragen (Stand 07.01.2026)

Standort

  • Wieso wird das Haus der Jugend nicht auf dem Baufeld 9 (Sachsendamm/Ella-Barowsky-Straße) gebaut?

    Das hier vor 4 1/2 Jahren im März 2021 gem. damaligem BVV Beschluss (DS 2029/XX Haus der Jugend projektieren III) diskutierte Grundstück unterhalb der Friedrich-Gerlach-Brücke erwies sich auf Grund der Zuordnung zur Autobahn sowohl seitens der Eigentumsverhältnisse, des Planungsrechtes und nach einer ersten Machbarkeitsbeschauung seitens des Bereichs FM/Hochbau als nicht umsetzbar. Das erst später als komplexes Vorhaben in den Blick genommene Baufeld 9 nördlich der Friedrich-Gerlach-Brücke an der Ella-Barowsky-Str. umfasst dieses Grundstück daher ebenfalls nicht. Somit galt es den Auftrag der BVV nachzukommen, umgehend nach Alternativstandorten zu suchen, auf denen die gewünschte Umsetzung des Hauses der Jugend erfolgen kann. Dem kam das Bezirksamt in dieser Wahlperiode mit dem Vorhaben zur Umsetzung des Neubaus auf dem Grundstück Werner-Voss-Damm 47 nach. Hier, und nur hier, ergibt sich die Möglichkeit einer zeitlich im überschaubaren Rahmen, umfassenden und finanzierbaren Umsetzung der Errichtung eines Hauses der Jugend. Entsprechend der Anforderungen der BVV aus dem oben zitierten Beschluss wurde das Vorhaben im Rahmen des bezirklichen Jugendförderplans in eine Gesamtplanung von Bedarfen und Angeboten eingebunden.

  • Warum wurde der Werner-Voß-Damm als Standort für das Haus der Jugend gewählt?

    Der Standort wurde aufgrund mehrerer Kriterien ausgewählt: Er liegt verkehrlich gut angebunden, verfügt über eine ausreichend große Fläche, erfüllt die bestehenden baurechtlichen Voraussetzungen und ist förderfähig. Im Rahmen der Standortsuche wurden ausschließlich landeseigene Flächen betrachtet, auf denen eine soziale und kulturelle Nutzung planungsrechtlich zulässig ist. Zudem war die Lage innerhalb eines Fördergebiets ein wesentliches Auswahlkriterium.

  • Wie ist es möglich, dass das Haus der Jugend mitten in ein Wohngebiet gebaut wird?

    Das Grundstück Werner-Voss-Damm 47 befindet sich angrenzend an das nördlich gelegene Mischgebiet (ehem. General-Pape-Kaserne), das sich östlich der Gontermannstr. befindende allgemeine Wohngebiet und die südlich vom Grundstück angrenzende Kleingartenanlage. Das Grundstück befindet sich in einem Nichtbaugebiet, einem sogenannten “unbeplanten Innenbereich”. Da es sich bei der geplanten Einrichtung nicht um eine kommerzielle Konzert- oder Veranstaltungshalle sondern eine Jugendfreizeiteinrichtung gemäß § 11 Jugendhilfegesetz handelt, wird das Haus der Jugend planungsrechtlich als soziale Nutzung eingestuft. In allen diesen Baugebieten wäre eine soziale oder auch kulturelle Nutzung gemäß der zum Zeitpunkt der Festsetzung des Berliner Baunutzungsplanes geltenden Berliner Bauordnung von 1958 zulässig.
    Nur in dem westlich angrenzenden Grundstück der Berliner Wasserbetriebe ist die Nutzung eines Hauses der Jugend – da es sich hier um ein beschränktes Arbeitsgebiet im Sinne eines Gewerbegebiets handelt – nur im Wege einer Befreiung zulässig.

Projektbezogene Fragen

  • Wie wird gewährleistet, dass das neue „Haus der Jugend“ nicht wieder verkauft wird?

    Das neue Haus der Jugend ist und bleibt im Eigentum des Bezirks, der Bauherr ist. Es wird den beiden Einrichtungen sowie einem dritten sozialen Träger lediglich zur Nutzung zur Verfügung gestellt.

  • Was passiert nach Ende der Zwischennutzung mit den Einrichtungen bis zur Fertigstellung des Neubaus (frühestens 2030)?

    Das Jugendamt und die Kollektive arbeiten gemeinsam daran, alternative Räume für die Zwischennutzung zu finden. Bis zur Fertigstellung des Neubaus, frühestens im Jahr 2030, wird eine geeignete Lösung angestrebt, um den Betrieb der Einrichtungen aufrechtzuerhalten und weiterhin bedarfsgerechte Angebote für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereitzustellen.

  • Welche Betriebszeiten sind geplant? Sind Nutzungen nach 22 Uhr geplant und wenn ja, wie oft?

    Die Betriebszeiten der selbstverwalteten Jugendzentren, wie Potse und Drugstore, sind flexibel und orientieren sich an den Kapazitäten der ehrenamtlich engagierten Jugendlichen sowie an den Interessen der jungen Erwachsenen. Aufgrund der ehrenamtlichen Struktur gibt es keine festen Betriebszeiten, da diese immer vom jeweiligen Angebot und der Nachfrage abhängen. Die Zeiten sind daher variabel und können nicht langfristig im Voraus geplant werden.
    Veranstaltungen können auch nach 22 Uhr stattfinden, da dies in den Freizeitbereich der Jugendlichen fällt. Eine genaue Anzahl der Veranstaltungen nach 22 Uhr lässt sich jedoch nicht vorhersagen. Es ist jedoch sicher, dass Angebote am Vormittag, Mittag, Nachmittag und Abend stattfinden werden.
    Grundsätzlich wird mit allen Akteuren eine Zielvereinbarung für den Betrieb der Jugendzentren für die jeweils kommenden zwei Jahre diskutiert und abgestimmt. Erst nach Abschluss dieses Vereinbarungsprozesses kann festgelegt werden, welche Öffnungszeiten konkret vorgesehen sind. Wie sich die Betriebszeiten im Detail gestalten, wird sich also mit Beginn des Betriebs und nach den Gesprächen zur Zielvereinbarung zeigen.

  • Bleibt das Haus der Jugend ein eigenes Angebot oder sind weitere Einrichtungen/ Nutzungen am Standort geplant?

    Das Haus der Jugend bleibt ein eigenständiges Angebot. Aufgrund der begrenzten Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks sind keine weiteren Gebäude oder Einrichtungen am Standort geplant. Im Gebäude selbst sind jedoch zusätzlich zu den Räumen für Potse und Drugstore auch Flächen für einen weiteren Träger vorgesehen. Dieser wird Beratungsangebote an der Schnittstelle zwischen Schule und Beruf anbieten. Der Träger wird als zentraler Nutzer fungieren und auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Auswahl des Trägers steht jedoch noch aus.

  • Muss das Jugendamt einzelnen Angeboten/ Nutzungen zustimmen oder können Potse & Drugstore das Angebot vollständig alleine bestimmen?

    Die selbstverwalteten Jugendzentren, wie Potse und Drugstore, sind in ihrer Angebotsgestaltung autonom. Sie orientieren sich dabei an den rechtlichen Vorgaben des § 5, § 6, § 6a und § 6b sowie des § 11 SGB VIII. Eine direkte Zustimmung des Jugendamts zu einzelnen Angeboten oder Nutzungen ist daher nicht erforderlich, solange diese den genannten Bestimmungen entsprechen. Selbstverständlich fordert das Jugendamt jedoch die Umsetzung der Vorgaben nach § 11 SGB VIII ein und evaluiert diese im Rahmen der zu erstellenden Zielvereinbarungen sowie in Auswertungsgesprächen.

Lärm

  • Wie wird Lärm bei Veranstaltungen ab 21:00 Uhr (bis 6:00 Uhr) verhindert (im Gebäude aber auch auf der Straße)? Wie wird dafür gesorgt, dass sich die Lärmbelastung möglichst gering hält? Wie wird mit Lärmemissionen umgegangen?

    Gebäudebezogener Schallschutz: Der Lärmschutz wird ein zentrales Kriterium des geplanten Architekturwettbewerbs sein und wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsauslobung. Damit ist festgelegt, dass Lärmschutz – insbesondere für Probe- und Veranstaltungsräume – eine zentrale Aufgabe im Wettbewerbsverfahren darstellt und als integraler Bestandteil des architektonischen Entwurfs und des weiteren Planungsverfahrens berücksichtigt werden muss. Dies kann die Ausrichtung des Gebäudes auf dem Grundstück betreffen, besondere Schallschutzmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Fenstern/ Fassade etc. oder auch die innere Organisation der entsprechenden Räume, um ein Ausdringen von Lärm zu verhindern oder zu minimieren.
    Unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren gilt zudem das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), und damit sind entsprechende Grenzwerte zwingend einzuhalten. Es ist außerdem festgehalten, dass insbesondere für Probe- und Veranstaltungsräume ein wirksamer baulicher Schallschutz zu berücksichtigen sein wird. Es bedarf deshalb darüber hinaus keines zusätzlichen Lärm- oder Schallschutzkonzepts. Die zu ergreifenden baulichen Maßnahmen zum Schallschutz und zur Vermeidung von Lärm zur Einhaltung der Grenzwerte wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
    Eine weitere “Überwachung” ist nicht vorgesehen. Für Schallpegelmessungen wären im Bezirk das Ordnungsamt und/oder das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig (je nach Anlass).
    Verhaltensbezogener Lärm: Potse & Drugstore überprüfen bereits jetzt bei ihren Veranstaltungen eigenständig mit Dezibelmessern den entstehenden Lärm und achten selbständig darauf, keine Störungen für die Nachbarschaft zu verursachen. Dies wird auch am neuen Standort beibehalten.
    Weitere verhaltensbezogenen Maßnahmen werden Thema des weiteren Planungsprozesses und des zu verfeinernden Nutzungskonzeptes sein, um sicherzustellen, dass entsprechende Verhaltensregeln aufgestellt und eingehalten werden, wie dies bei jeder Jugendeinrichtung der Fall ist.

  • An wen kann man sich wenden, wenn es z.B. aufgrund des Besucheran- und -abreiseverkehrs nachts zu Lärmbelästigungen kommt?

    Bei nächtlicher Ruhestörung kann immer in erster Linie die Polizei gerufen werden.
    Des Weiteren wird es auch Ansprechpersonen bei Potse und Drugstore direkt geben, die bei Störungen, welche aus dem Gebäude oder von den Freiflächen nach außen dringen, benachrichtigt werden können. Potse und Drugstore haben auf der Veranstaltung am 06.11.2025 erläutert, dass auch bei allen bisherigen Standorten Telefonnummern bei den Nachbarn vorlagen, um frühzeitig bei Störungen intervenieren zu können. Jedoch betrifft dies vor allem Fehlverhalten im Gebäude oder auf dem Gelände. Die Einrichtung ist nicht verantwortlich dafür wie sich im öffentlichen Straßenraum verhalten wird. Hier liegt die Zuständigkeit beim bezirklichen Ordnungsamt oder der Polizei.
    Ein Konzept zur Prävention, insbesondere für den Anfang, kann gemeinsam mit den öffentlichen Verwaltungsstellen im Laufe des Prozesses ausgehandelt werden. Hierfür ist beabsichtigt einen entsprechenden Nachbarschaftsdialog zu initiieren.

Weitere Informationen - Kommunikationsprozess

  • Warum wurden die Anwohnenden erst im August 2025 informiert?

    Der Bezirk hat das Bauvorhaben über das Programm Nachhaltige Erneuerung erst im letzten Jahr 2024 für eine Förderung ab 2025 angemeldet. Die Zusage zur Anteilsfinanzierung des Projektes seitens der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgte mit Schreiben Anfang Mai 2025. Vorher war nicht sicher, ob das Projekt überhaupt umgesetzt werden kann, weshalb auch keine öffentliche Mitteilung oder Beteiligung erfolgen konnte.
    Über die Absicht des Bezirks und der Verwaltung das Projekt am vorgesehenen Standort umzusetzen und die Finanzierung über das Programm Nachhaltige Erneuerung anzumelden wurde im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.10.2024 informiert.
    Die erste Presseinformation zum Neubau am aktuellen Standort erfolgte am 25.08.2025. Zeitgleich wurde das Vorhaben auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de veröffentlicht – inklusive der Kontaktdaten der zuständigen Fachpersonen für Rückfragen. Am 16.10.2025 folgte eine weitere Pressemitteilung zur Informationsveranstaltung. Zusätzlich wurde über die Social-Media-Kanäle der Pressestelle, die OE SPK, Plakate im Umfeld sowie über den Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg auf die Veranstaltung hingewiesen.
    Der Bezirk hat darüber hinaus eine freiwillige, informelle Beteiligung mit der öffentlichen Informationsveranstaltung am 06.11.2025 durchgeführt. Eine solche freiwillige Beteiligung ist bei Bauvorhaben dieser Größenordnung nicht üblich und auch bei Vorhaben nach § 34 BauGB nicht vorgesehen.
    Eine weitere Kurzinformation mit Rückblick auf die o.g. Veranstaltung fand im Rahmen des jährlichen Infoabends zur Nachhaltigen Erneuerung am 18.11.2025 statt.

  • Wie gelange ich an Informationen zum weiteren Prozess?

    Anmeldung für den Informationsverteiler über: hausderjugend@ba-ts.berlin.de
    Alle Informationen veröffentlicht unter: https://mein.berlin.de/vorhaben/2025-01265/
    Im Vorfeld von Veranstaltungen wird die Nachbarschaft wie bisher über Aushänge, E-Mail Verteiler, den Raum für Beteiligung auf nebenan.de und die Presse informiert.
    Unterlagen können außerdem dauerhaft im Raum für Beteiligung Dominicusstraße 11, 10823 Berlin Tempelhof-Schöneberg eingesehen werden.

    Wie geht Kommunikationsprozess weiter?
    Für den Sommer 2026 ist eine Präsentation und Ausstellung der Wettbewerbsentwürfe vorgesehen. Darüber hinaus steht dauerhaft der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg in der Dominicusstraße zur Verfügung, in dem Unterlagen zum Projekt eingesehen werden können. Die am 06.11. eingebrachten Rückmeldungen werden dokumentiert, ausgewertet und beantwortet; Der Bezirk erarbeitet in Bezug auf die Rückmeldungen zur Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation gemeinsam mit dem Raum für Beteiligung ein Beteiligungs- und Kommunikationskonzept. Ob es bereits im Vorfeld zur Präsentation der Wettbewerbsergebnisse weitere Gespräche gibt, wird derzeit eruiert. Über Ergebnisse und nächste Schritte wird auf mein.berlin.de informiert.

Downloads

  • Pressemitteilung zum Siegerentwurf Haus der Jugend am 4.06. 2026

    PDF-Dokument (76.0 kB)

  • Plakat Ausstellung mit Hinweis auf Open-Air-Ausstellung am 28.08. am Werner-Voß-Damm 47

    PDF-Dokument (15.8 MB)

  • Dokumentation des Beteiligungs-Infoabends vom 06.11.2025

    PDF-Dokument (903.2 kB)

  • Präsentation des Informationsveranstaltung zum neuen Haus der Jugend am 6.11.2025

    PDF-Dokument (3.7 MB)

  • Pressemitteilung zum Informations- und Austauschabend Haus der Jugend am 6.11.2025

    PDF-Dokument (369.9 kB)

  • Pressemitteilung zum Projektstart Haus der Jugend am 25.08.2025

    PDF-Dokument (439.2 kB)

Kontakt

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Abteilung Jugend und Gesundheit
Jugendamt / Bereich Architektur

Postanschrift:
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
10820 Berlin