Informationen über ordnungsbehördliche Maßnahmen

Belehrungsbescheinigung nach § 43 IfSG

Belehrungsbescheinigung § 43 IfSG

Stempel Beglaubigt

Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen

Die Beglaubigungen der notwendigen Bescheinigung werden in Berlin von der obersten Landesgesundheitsbehörde, dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, durchgeführt.

Kontakt:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Referat IV H,
Gesundheits- und Pflegeberufe Inland
Turmstr. 21, Haus A, 10559 Berlin
Tel.: 030 90229-2136

Weitere Informationen sowie die Bescheinigungen finden Sie unter folgendem Link: Beglaubigung von Betäubungsmittelverordnungen bei Auslandsreisen

Gesundheitsamt

Hygiene und Umweltmedizin