Wohngeld

Scheine und Münzgeld liegen auf einem Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)

Wohngeld wird im Bedarfsfall zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens gewährt. Antragsberechtigt sind sowohl Mieter (Mietzuschuss), als auch Eigentümer selbstgenutzen Wohnraumes (Lastenzuschuss). Bei der Berechnung der Höhe des Wohngeldes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller zum Haushalt rechnenden Personen berücksichtigt. Wohngeld stellt immer nur einen Zuschuss zur Miete oder Belastung dar.

Bei Personen, die bereits Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen und deren Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, ist zu überprüfen, ob durch die Gewährung von Wohngeld die Leistungen nach SGB II oder XII zu ersetzen sind.

Informationen zum Wohngeld finden Sie auch hier.
Antragsformulare erhalten Sie hier.

Kontakt Fachbereich Wohnen:

Bitte beachten Sie, dass die Wohngeldstelle keine Öffnungszeiten anbietet. Für die Kontaktaufnahme können Sie folgende Wege nutzen:

E-Mail an den Fachbereich Wohnen

Kontakt zum_r Sachbearbeiter_in

  • Familienname beginnt mit dem/den Buchstaben:

    Telefon

  • Aa, Ab, Ka – Kl

    90277-2588

  • A, außer Aa, Ab

    90277-2244

  • B, außer Be

    90277-2568

  • Be, F, Z

    90277-7477

  • C, O, St

    90277-2531

  • D, E

    90277-2631

  • Ga – Gp, I, Q, U, V

    90277-7882

  • Gr – Gz, W

    90277-2985

  • H, Y

    90277-2983

  • J, L, Se

    90277-4594

  • Km – Kz

    90277-2126

  • M

    90277-3440

  • N, S außer Se

    90277-7888

  • P, X

    90277-2544

  • R

    90277-3667

  • Sch

    90277-3668

  • T

    90277-8983

Die Abgabe von Anträgen oder Antragsunterlagen ist bei den Bürgerämtern im Bezirk möglich. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Bürgerämter des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Für die Abgabe von Anträgen oder anderen Unterlagen ist eine Terminvereinbarung mit dem Bürgeramt nicht erforderlich.
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen per Post an uns zu schicken.

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.