Bewohnerparkausweise - Vignetten

Muster eines Bewohnerparkausweises

Anwohnervignetten für die Parkraumbewirtschaftungszonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg können online, schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.

Zu den bereits bestehenden Zonen werden im Jahr 2023 acht weitere Parkzonen im Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingerichtet.

Das Land Berlin und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg möchten eine klimafreundliche, sichere und komfortable Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer_innen ermöglichen. Die Parkraumbewirtschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein für höhere Lebensqualität, weniger Parksuchverkehr und Luftreinhaltung. Bewohner_innen unseres Bezirkes haben in der Vergangenheit zahlreich eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung gefordert. Ein starker Anstieg des Parkdrucks und des Parksuchverkehrs war schon länger zu bemerken. Eine unabhängige gutachterliche Untersuchung hat diese Entwicklung bestätigt.

  • Bewohner_innen, ortsansässige Gewerbetreibende, Kund_innen und Besucher_innen finden leichter und schnellereinen Stellplatz;
  • Lieferfahrzeuge finden häufiger einen Stellplatz am Fahrbahnrand;
  • es wird seltener in zweiter Reihe gehalten und falsch geparkt;
  • es entsteht weniger Parksuchverkehr, eine allgemeine Verbesserung der Verkehrssituation im Quartier und mehr Verkehrssicherheit werden erreicht;
  • Reduzierung von Lärm-und Schadstoffen

Bewohnerparkausweise/-vignetten

Auf Antrag erhalten Bewohner_innen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone für jeweils ein auf sie zugelassenes (oder ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassenes) Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis. Dieser kann für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ausgestellt und danach verlängert werden (Nr. 35 zu § 45 Straßenverkehrs-Ordnung).

Dem Antrag sind beizulegen

  • eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz Schein
  • ggf. Nutzungsüberlassung (formlose Bescheinigung des/der Halter_in), sofern der oder die Antragsteller_in nicht Halter_in des Fahrzeuges ist.
  • Die Gebühren für diesen Parkausweisbetragen derzeit (2 Jahre gültig) 20,40 Euro.

Der Antrag kann gestellt werden

Sollten Sie die Dienstleistung vor Ort in einem unserer Bürgeramtsstandorte abwickeln wollen, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Hinweis zu Ausnahmegenehmigungen für Betriebe

Bitte beachten Sie, dass Ausnahmegenehmigungen für Betriebe beim Straßen- und Grünflächenamt – Fachbereich Straßenverkehrsbehörde zu beantragen sind.

Hinweis zur Parkzone in der Kurfürstenstraße

Bitte beachten Sie, dass der südliche Abschnitt der Kurfürstenstraße wie folgt auf die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Mitte aufgeteilt worden ist:

  • Hausnummern 101 bis 137 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
  • Hausnummern 139 bis 174 Bezirksamt Mitte von Berlin

Antragsformulare

  • Antrag für Bewohnerparkausweis

    Dieses Dokument ist fast barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.0 MB) - Stand: 04/2022

  • Antrag auf ein Gästeparkausweis nach § 46 Straßenverkehrsbehörde (StVO)

    Das Dokument ist barrierefrei.

    PDF-Dokument (405.5 kB) - Stand: 10/2025

Wichtige Hinweise zur Datenerhebung

Ab 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU). Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit geregelt werden.

Nähere Hinweise zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DGSVO erhalten Sie hier als Download.

  • Information gemäß Artikel 13 der Datenschutz Straßenverkehrsbehörde

    Das Dokument ist nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (81.2 kB) - Stand: 07/2023

Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Bürgeramt Schöneberg
  • John-F.-Kennedy-Platz 1, 10825 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: (030) 90277-7021
  • Homepage
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein barrierefreier Zugang ist über den Eingang Freiherr-vom-Stein-Straße möglich. Das Bürgeramt ist im Erdgeschoss, und dort über einen Plattformlift (100 cm x 80 cm, Traglast: 300 kg) erreichbar. Behinderten-WC und Behindertenparkplätze sind vorhanden. Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie Angebote

Das Bürgeramt Schöneberg bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen

Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.

Verkehrsanbindungen

  • Bus

    • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143
  • S-Bahn

    • Schöneberg: S1, S41, S42, S46 Anschließend Bus M46 oder 10 Min. Fußweg
  • U-Bahn

    • Rathaus Schöneberg: U4 Bayerischer Platz: U7 mit Fußweg

Was bedeutet der Unterstrich?

Warum taucht auf den Internetseiten so häufig ein Unterstrich auf (zum Beispiel “Bürger_innen”)?

Hier wird der sogenannte “Gender-Gap” erklärt!