1. Teilnahme und Ansprechperson
Die Teilnahme erfolgt als *
Verein / Verband
Bürgerinitiative
gGmbH
gUG
Stiftung
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Behörde
Partei der BVV Tempelhof-Schöneberg
Bezirkliche Jugend- oder Freizeiteinrichtung
Unternehmen, das ausschließlich Lebensmittel verkauft oder eine Vergnügungsattraktion anbietet und den Reinerlös an gemeinnützige Projekte spenden wird
- Sonstiges -
ggf. weitere Telefonnummer (z. B. Mobilnummer oder andere Erreichbarkeit am Veranstaltungstag) *
Informationen zu Ihrer generellen Tätigkeit / Gemeinnützigkeit *
2. Standinformationen
Für alle Teilnehmenden, die keine eigenen Stände mitbringen, wird das Bezirksamt zentral Marktstände bestellen und die Miete finanzieren. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 5.3)
Informationen zum Standangebot * ?
Anzahl der benötigten, durch das Bezirksamt bereitgestellten Stände * ?
keine
1
2
3
4
Anzahl der von mir mitgebrachten Stände *
keine
1
2
3
4
Zusatzfläche: Ich benötige neben meinen Ständen Platz für...
Ich möchte neben meinem Stand eine Bierbankgarnitur (Tisch + 2 Bänke) vom Beziksamt für ein Mitmachangebot bereit gestellt bekommen *
- Bitte auswählen -
Ja
Nein
Einnahme von Geldern *
Es sind keine Geldeinnahmen vorgesehen.
Es werden ausschließlich Spendengelder für gemeinnützige Projekte/Zwecke eingenommen.
Mit dem Standangebot wird Geld eingenommen. Die Preise werden so festgelegt, dass ausschließlich die Selbstkosten gedeckt werden.
Mit dem Standangebot wird Geld eingenommen. Die Preise werden gewinnorientiert festgelegt. Der Gewinn geht an gemeinnützige Projekte/Zwecke.
Bei Gewinnerziehlung wird der Reinerlös an folgende gemeinnützige Projekte/Zwecke gehen:
3. Verkauf von alkoholischen Getränken
Der Ausschank alkoholhaltiger Getränke muss nach dem Gaststättengesetz genehmigt werden. Deshalb muss, sofern Sie alkoholische Getränke ausschenken wollen, der Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetz für den Ausschank alkoholischer Getränke gestellt werden. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von 11 Euro an. (Zahlungsaufforderung erfolgt mit der Anmeldebestätigung).
Bitte füllen Sie den Antrag auf Gestattung gemäß § 12 des Gaststättengesetzes aus und laden Sie diesen unterschrieben hoch:
Antrag auf Gestattung gemäß § 12 *Bei Alkoholausschank Pflichtfeld!
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
4. Stromverbrauch
Bitte unbedingt beachten:
Bei Stromverbrauch müssen ein Zuleitungskabel von etwa 30 m Länge, ein CEE-Adapter (230 V blau) sowie Mehrfachsteckdosen mitgebracht werden. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 9)
Gesamte Geräteanzahl *Pflichtfeld bei Stromverbrauch
keine Geräte
1
2
3
4
5
6
mehr als 6
Einzelgeräte mit individuellem Strombedarf *Pflichtfeld bei Stromverbrauch ?
Starkstromanschluss *
Ich benötige keinen Starkstromanschluss
Ich benötige einen 16A-Anschluss und werde ein entsprechendes CEE-Starkstromkabel (400 V) für mind. 30m Länge mitbringen
Ich benötige einen 32A-Anschluss und werde ein entsprechendes CEE-Starkstromkabel (400 V) für mind. 30m Länge mitbringen
5. Mehrweggeschirr
Die Ausgabe von Speisen und Getränken erfolgt über ein zentrales Mehrwegsystem. Die Herausgabe von Speisen und Getränken in selbst mitgebrachtem Einweggeschirr ist nicht gestattet. Es entsteht je nach Geschirrstück eine Pfandgebühr, die bei Herausgabe von den Festbesuchenden erhoben wird und nach Rückgabe vom Verkaufsstand zurückerstattet wird. (Siehe Teilnahmebedingungen Punkt 11)
Wenn Sie Mehrweggeschirr benötigen, erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung ein Formular zur Bestellung mit der Anmeldebestätigung.
6. Dateien einreichen und Bewerbung
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns unter anderem das Logo Ihrer Organisation zu senden. Dieses werden wir mit auf unserer Internetseite und unseren Social-Media-Kanälen zur Vorankündigung des Nachbarschaftsfestes bei den beteiligten Organisationen auflisten (falls Sie eines der beiden Kanäle nicht wünschen, notieren Sie dies bitte unten bei den Anmerkungen).
Auch weitere für Ihre Anmeldung unterstützende Dateien können angefügt werden.
Wenn Sie kein Logo einreichen, möchten wir Sie dennoch gern in unserer Übersicht der Teilnehmenden aufnehmen.
Wir bitten darum, dass Sie auch bei erneuter Teilnahme ein Logo hochladen.
Name(n) Ihrer Social-Media-Kanäle, auf die wir bei der Bewerbung des Nachbarschaftsfestes verlinken dürfen
Logo
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
Weitere Datei
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
Weitere Datei
Im Verwaltungsbereich sind nur folgende Datei-Formate erlaubt: docx, pptx, xlsx, pdf, txt, png, jpg, jpeg, 7z, json, xml, csv, rdf.
7. Wichtige Hinweise
Die Anmeldung ist verbindlich und erhält mit der Bestätigung durch das Bezirksamt Gültigkeit. Die Bestätigung erfolgt bis spätestens 7 Tagen nach Anmeldeschluss (15. April 2026).
Wir bitten um eine rechtzeitige Meldung von leeren Ständen z. B. wegen Krankheit. Eine Absage der Teilnahme nach Anmeldeschluss kann zum Ausschluss der Teilnahme im darauffolgenden Jahr führen. Eine Absage der Teilnahme 7 Tage oder weniger vor Veranstaltungsdurchführung sowie unangemeldetes Fernbleiben führt in jedem Fall zum Ausschluss der Teilnahme am Nachbarschaftsfest im darauffolgenden Jahr.
Das Nachbarschaftsfest ist ein gemeinnütziges und nicht-kommerzielles Straßenfest. Bei Gewinnerzielung muss der Reinerlös ausschließlich für gemeinnützige Projekte bzw. Zwecke verwendet oder gespendet werden.
Alkoholausschenkende verpflichten sich, die für den Ausschank anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 11 Euro fristgerecht nach Zahlungsaufforderung an das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg zu überweisen. Die Zahlungsaufforderung erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
Wichtige Dokumente
Hygienische Anforderungen
Anerkennung
Hinweis zum Datenschutz
Die zur Teilnahme am Nachbarschaftsfest eingereichten persönlichen Daten werden nur im Rahmen und für Zwecke der Planung und Durchführung des Festes gespeichert, verwendet und im Übrigen vertraulich behandelt. Die Daten müssen zu Anmeldezwecken unter anderem beim Gewerbeamt eingereicht werden. Des weiteren werden Organisationsbezeichnungen für den Standplan verwendet, welcher allen Teilnehmer_innen ausgehändigt wird. Außerdem erfahren Sie über Ihre E-Mail Adresse oder Telefon den organisatorischen Ablauf des Festes und sind für Rückfragen erreichbar. An die von Ihnen angegebene Adresse werden ausschließlich Flyer und Plakate für das Nachbarschaftsfest zur weiteren Verteilung sowie die Teilnahmeunterlagen gesandt. Wenn Mehrweggeschirr bezogen wird, werden Ihre Kontaktdaten an die Firma die das Mehrweggeschirr bereit stellt, zur Kontaktaufnahme für eine nachträgliche Verrechnung, weiter gegeben.