Leitlinien für die Gartenstadt Neu-Tempelhof an aktuelle Anforderungen angepasst

Pressemitteilung Nr. 402 vom 17.09.2026

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat die Leitlinien zur Gestaltung baulicher Anlagen in der Gartenstadt Neu-Tempelhof, September 2026, aktualisiert. Ziel der Überarbeitung ist es, den besonderen städtebaulichen Charakter der historischen Gartenstadt weiterhin zu bewahren und zugleich heutigen Anforderungen an Wohnen, Klimaschutz und technische Ausstattung Rechnung zu tragen.

Neu beziehungsweise konkretisiert wurden hinsichtlich des Erhaltungsrechts unter anderem die Regelungen zu Wärmepumpen und anderen technischen Anlagen. Luft-Wärmepumpen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Dabei kommt es insbesondere auf den Standort und die gestalterische Einbindung der Anlagen sowie auf die Einhaltung der festgelegten Größen- und Lärmschutzanforderungen an.

Auch bei Fenstern und Fassadenöffnungen wurden die Leitlinien angepasst. Während Anzahl, Lage und Größe der ursprünglichen Fassadenöffnungen grundsätzlich erhalten bleiben sollen, können auf der Gartenseite, im untersten Geschoss, unter bestimmten Voraussetzungen Verbreiterungen von Fassadenöffnungen zugelassen werden, sofern diese von der Straße aus nicht einsehbar sind.

Bezirksstadträtin Eva Majewski Sparacino erklärt:
„Mit der Aktualisierung der Leitlinien wollen wir den besonderen Charakter der Gartenstadt Neu-Tempelhof bewahren und gleichzeitig auf veränderte Anforderungen reagieren. Klimafreundliche Technik und zeitgemäße Wohnbedürfnisse sollen möglich sein, wenn sie sich mit dem Schutz des historischen Erscheinungsbildes vereinbaren lassen.“

Die aktualisierten Leitlinien schaffen damit einen zeitgemäßen Orientierungsrahmen, ohne den Schutzgedanken der Erhaltungsverordnung aufzugeben. Sie bedeuten keine pauschale Zulässigkeit baulicher Veränderungen. Jede geplante bauliche Maßnahme wird weiterhin geprüft und bedarf einer Genehmigung nach § 173 Baugesetzbuch (BauGB).

Eigentümer und Eigentümerinnen wird daher empfohlen, sich vor der Planung beziehungsweise Umsetzung von Veränderungen über die geltenden Anforderungen zu informieren und frühzeitig mit dem Fachbereich Stadtplanung / Bauberatung in Verbindung zu setzen, zum Beispiel per E-Mail an den Fachbereich Stadtplanung / Bauberatung.

Die vollständigen aktualisierten Leitlinien mit allen Vorgaben und Voraussetzungen sind auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg veröffentlicht. Für geplante Vorhaben sind die dort dargestellten Regelungen in ihrer Gesamtheit zu beachten.