Diese Leitlinien gelten für das Gebiet der Gartenstadt Neu-Tempelhof, das begrenzt ist durch die Straßen: Hoeppnerstraße, Boelckestraße, Rumeyplan, Wintgensstraße, Wüsthoffstraße, Schreiberring, Wolffring und von den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der östlich des Tempelhofer Dammes zwischen Wolffring und Manfred-von-Richthofen-Straße gelegenen Grundstücke.
Die Grenzen des Gebietes sind am beiliegenden Kartenausschnitt zu erkennen. (Bereich A – Gartenhaussiedlung)
Leitlinien über die Gestaltung baulicher Anlagen der Gartenstadt Neu-Tempelhof im Bezirk Tempelhof von Berlin, Ortsteil Tempelhof (Bereich A) / Stand September 2026
Inhaltsverzeichnis
- 1. Geltungsbereich
- 2. Grundsatz
- 3. Baugestaltung
- 4. Außenwände / Fassade
- 5. Dächer
- 6. Dachaufbauten und Dachausschnitte
- 7. Solar- und Photovoltaikanlagen
- 8. Fenster und Türen
- 9. Überdachungen des Hauseinganges
- 10. Barrierefreier Zugang
- 11. Anbauten
- 12. Einfriedungen
- 13. Einstellplätze und Garagen
- 14. Freiflächen
- 15. Technische Anlagen
- 16. Werbeanlagen und Werbeautomaten
Bild: BA-TS
Stadtplanung
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Geschäftsstelle
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Raum 3008/3009
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Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
Postanschrift
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