Eichenprozessionsspinner in Tempelhof-Schöneberg

Pressemitteilung Nr. 250 vom 19.06.2026

Das ist der Status Quo

Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) stellt den Bezirk Tempelhof-Schöneberg – sowie auch alle anderen elf Berliner Bezirke – zurzeit vor große Herausforderungen.

Sowohl personell als auch finanziell befindet sich der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes, der für die Bekämpfung zuständig ist, an seiner Kapazitätsgrenze.

Vor diesem Hintergrund kann aktuell nur die Behandlung von Eichen mit sehr starkem Gefahrenpotenzial priorisiert werden. Dazu zählen zum Beispiel befallene Eichen:

  • in stark frequentierten Bereichen – dazu gehören Spielplätze, Schulen, Kitas, Sportplätze, Friedhöfe und Parkanlagen mit viel besuchten Wegen,
  • direkt an Bushaltestellen und Ampelbereichen,
  • mit größeren Nestern oder herabfallendem Nestmaterial,
  • mit flächendeckendem Befall,
  • mit Prozessionen, die über Wege führen.

Die Nester mit den Raupen werden dann abgesaugt. Zudem werden Gefahrenstellen in den genannten Bereichen abgesperrt. Eine weitere Maßnahme ist die Ausbringung von geeigneten Pflanzenschutzschutzmitteln mittels Bioziden (chemische Maßnahme) und Nematoden (biologische Maßnahme). Für diese Maßnahme steht jedoch nur ein relativ kurzes Zeitfenster im Frühjahr zur Verfügung, da die Behandlung nur in den frühen Larvenstadien (bis einschließlich des dritten Larvenstadiums) eine ausreichende Wirksamkeit erzielt.

Sie haben einen EPS-Befall im öffentlichen Raum (ausgenommen Wälder) beobachtet?
Dann melden Sie diesen gerne an die E-Mail-Adresse EPS@ba-ts.berlin.de. Die Kolleg_innen prüfen die Situation vor Ort und entscheiden, ob Maßnahmen erforderlich sind bzw. nach welcher Priorität sie behandelt werden. Dies ist wiederum von dem jeweiligen Gefahrenpotenzial des Befalls anhängig.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck:
„In diesen Wochen erleben wir leider eine massive Ausbreitung des Eichenprozessionsspinner, der eine Belastung für die Bürger_innen im Bezirk darstellt. Das Bezirksamt ist mit allen verfügbaren Ressourcen im Einsatz, um die Gefahr zu begrenzen und sensible Orte zugänglich zu halten. Mein besonderer Dank gilt allen zuständigen Kolleg_innen für Ihren besonderen Einsatz! Die Entwicklungen in den Bezirken zeigen deutlich, für dieses Problem braucht es eine gesamtstädtische Strategie. Einheitliche Regelungen, Informationen und zusätzliche Ressourcen müssen dafür vom Senat bereitgestellt werden.“

Der Eichenprozessionsspinner (EPS)

Im Zeitraum von Ende April bis Mitte Juli bewegen sich die Raupen des Eichenprozessionsspinners in Gruppen (Prozessionen) zwischen ihren Fraßplätzen in der Baumkrone und ihren Ruhestellen am Stamm oder in Astgabeln. Das Ergebnis dieser „Prozession“ sind meist vollständig bis auf die Mittelrippe abgefressene Blätter. Durch Hautkontakt kann es zu starkem Juckreiz und allergischen Reaktionen (z. B. Hautausschlägen) sowie Augenreizungen, Entzündungen und Atemwegsbeschwerden kommen. Da die feinen Brennhaare durch Luftbewegungen und Wind über eine gewisse Entfernung verbreitet werden können, besteht das Risiko eines Kontakts nicht nur unmittelbar am befallenen Baum.

Hinweis: Die Gespinste der harmlosen Gespinstmotte werden oftmals mit den Raupen des EPS verwechselt. Der EPS kommt jedoch – anders als die Gespinstmotte, die Sträucher und Büsche befällt – ausschließlich an Eichen vor.

Schwerpunkte des EPS-Befalls im Bezirk

Grundsätzlich sind vor allem Randbereiche zu Waldgebieten stark von Eichenprozessionsspinnern betroffen. Funde und Verdachtsfälle gibt es aber über den gesamten Bezirk verteilt.

Die Saison des EPS sowie die laufenden Bekämpfungsmaßnahmen dauern voraussichtlich noch bis Ende Juni an. Erst nach Abschluss dieser Phase lässt sich eine aussagekräftige Gesamtbilanz ziehen und die Entwicklung des EPS im Bezirk in diesem Jahr abschließend bewerten.

Vorgehen bei befallenen Eichen auf Privatgrundstücken

Der Fachbereich Grünflächen des Straßen- und Grünflächenamtes ist nur für die Bekämpfung des EPS im öffentlichen Raum (ausgenommen Wälder, wo die Berliner Forsten zuständig sind) verantwortlich.

Private Grundstückseigentümer_innen sollten die Nester des Eichenprozessionsspinners auf keinen Fall eigenhändig entfernen, sondern eine Fachfirma mit der Beseitigung beauftragen. Empfehlungen für die Bekämpfung des EPS im Jahr 2026, eine Liste mit geeigneten Fachfirmen sowie ein Warnhinweisschild finden Sie auf der Website des Pflanzenschutzamtes Berlin. Liegt keine Gesundheitsgefährdung für Menschen vor, müssen die Nester nicht zwingend beseitigt werden.

Gesundheitsschutz

So können Sie sich vor dem Eichenprozessionsspinner schützen:

  • Achten Sie auf aktuelle Warnhinweise – Fundorte des EPS im öffentlichen Raum sind in der Regel mit deutlichen Warnschildern oder Flatterband gekennzeichnet.
  • Verlassen Sie die Wege nicht und meiden Sie befallene Eichen .
  • Betreten Sie befallene Gebiete von Mitte Mai bis Ende Juli möglichst nicht.
  • Achten Sie auf Kinder und Haustiere.
  • Berühren Sie weder Raupen noch Gespinste.
  • Entfernen Sie die Nester auf keinen Fall eigenhändig, auch nicht im privaten Garten (hierfür gibt es Spezialfirmen).
  • Waschen Sie bei Kontakt schnellstmöglich Ihre Kleidung und Ihre Haut und Haare.
  • Suchen Sie bei Symptomen einen Arzt auf.
  • Rufen Sie bei schweren Reaktionen wie Atemnot oder Asthma den Rettungsdienst.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.