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Frisch getauft: Die Grünanlage am Innsbrucker Platz heißt nun Erna-Proskauer-Park

Pressemitteilung Nr. 114 vom 25.03.2026

Bezirksstadträtin Dr. Ellenbeck mit Teilnehmenden bei der feierlichen Benennung des Erna-Proskauer-Parks

Am Montag, den 23. März 2026, wurde die Grün- und Erholungsanlage am Innsbrucker Platz in Erna-Proskauer-Park benannt. Bei frühlingshaftem Wetter nahmen rund 30 interessierte Besucher_innen an dem Festakt teil, darunter Familienangehörige, Pressevertreter_innen und Bezirksverordnete. Dr. Sabine Berghahn, Biografin von Erna Proskauer, berichtete den Anwesenden aus der Vita der geehrten Juristin.

Die Benennung geht auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 25. August 2021 zurück. Mit der konsequenten Um- und Neubenennung von Straßen, Plätzen und Grünanlagen nach Frauen setzt sich das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg für die Würdigung von Frauen in Gesellschaft, Kultur und Geschichte ein.

Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck:
„Mit der Benennung dieses Parks nach Erna Proskauer ehren wir eine Frau, die für die Anerkennung erlittenen Unrechts stand – und setzen zugleich ein Zeichen dafür, Frauen und ihre Beiträge zu Gesellschaft und Geschichte stärker im öffentlichen Raum zu verankern.“

Dr. Sabine Berghahn (Biografin von Erna Proskauer):
„Der Park ist nach einer bewundernswerten Frau, Jüdin, Emigrantin und Remigrantin benannt worden, die nach Berlin, ins Land der Täter, zurückkehrte und es doch nicht bereut hat.“

Erna Proskauer – Leben und Wirken

Erna Proskauer geb. Aronsohn (1903 bis 2001) war Juristin und Schönebergerin.
Gemeinsam mit ihrem Ehemann Max Proskauer lebte sie ab 1930 in der Schwäbischen Straße 3. Sie schloss 1931 ihre juristische Ausbildung mit dem zweiten Staatsexamen ab und strebte als Gerichtsassessorin eine Karriere als Richterin an. Aufgrund des nationalsozialistischen Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und ihrer jüdischen Herkunft wurde Erna Proskauer im April 1933 jedoch erst beurlaubt und im Juli 1933 schließlich aus dem Staatsdienst entlassen. Noch im selben Jahr emigrierte sie mit dem Ehemann zunächst nach Frankreich und im darauffolgenden Jahr nach Palästina.

1953 kehrte Erna Proskauer nach West-Berlin zurück. Sie ging fest davon aus, ihre juristische Laufbahn als Richterin fortsetzen zu können, ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt. Sie klagte dagegen, verlor aber 1956 in letzter Instanz. Die diskriminierende Begründung lautete, dass sie aus beamtenrechtlichen Gründen „als verheiratete Frau“ nicht in den Justizdienst aufgenommen worden wäre.

Daraufhin arbeitete sie ab 1957 als Anwältin und unterstützte Opfer des Nationalsozialismus bei Entschädigungsanträgen. 1962 wurde sie zusätzlich zur Notarin bestellt. Für ihr Engagement erhielt sie 1995 das Bundesverdienstkreuz.