Einführung der Parkzonen Barbarossaplatz und Großgörschenstraße

Pressemitteilung Nr. 067 vom 27.02.2023

Anträge der Parkausweise ab sofort möglich

Das Land Berlin und der Bezirk Tempelhof-Schöneberg möchten eine klimafreundliche, sichere und komfortable Mobilität für alle Verkehrsteilnehmer_innen ermöglichen. Die Parkraumbewirtschaftung ist dabei ein wichtiger Baustein für höhere Lebensqualität, weniger Parksuchverkehr und Luftreinhaltung. Bewohner_innen haben in der Vergangenheit zahlreich eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in Tempelhof-Schöneberg gefordert. Ab April werden daher die neuen Parkzonen (Zone 85 Barbarossaplatz und Zone 86 Großgörschenstraße) eingeführt.
(Geltung Montag bis Freitag: 09:00 bis 22:00 Uhr, Samstag: 09:00 bis 18:00 Uhr)

Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck:

bq. „Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung im kompletten inneren S-Bahn-Rings des Bezirkes ist ein Meilenstein hin zu einer Erhöhung der Lebensqualität für die Menschen in den Innenstadtbereichen. Autos werden hier oft widerrechtlich auf Gehwegen und nicht zuletzt im Halteverbot abgestellt. Das gefährdet alle anderen Verkehrsteilnehmer_innen. Handwerker_innen und Schwerbehinderte finden dagegen häufig gar keinen Parkplatz in der Nähe. Das gehen wir jetzt an. Denn die Parkraumbewirtschaftung führt zu einer gerechteren Auslastung der Parkflächen und einer deutlichen Entlastung für Handwerker_innen, Schwerbehinderte und Anwohnende. Damit knüpfen wir an die guten Erfahrungen in Tempelhof und anderen bereits bestehenden Gebieten an.“

Ab sofort können Bewohner_innen, sowie Gewerbetreibende für die beiden Zonen einen Parkausweis beantragen. Als Bewohner_innen gelten sämtliche Personen mit amtlich gemeldetem und tatsächlichem Wohnsitz innerhalb der Zone. Diese können für jeweils ein auf sie zugelassenes oder ihnen dauerhaft überlassenes Kraftfahrzeug einen Parkausweis beantragen. Alle betroffenen Anwohnenden und Gewerbetreibenden werden in diesen Tagen per Postwurfsendung zusätzlich informiert.

Es wird gebeten, die Parkausweise ab sofort zu beantragen, da die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet werden.

Beantragen können Bewohner_innen den Parkausweis mit allen erforderlichen Unterlagen
QR-Code Anwohner-Parkausweis
Erforderliche Unterlagen sind:
  • eine Kopie des Personalausweises oder des Passes
  • eine Kopie der komplett aufgeklappten Vorderseite der Zulassungsbescheinigung Teil I/Kfz-Schein
  • ggf. Nutzungsüberlassung (formlose Bescheinigung des/der Halter_in), sofern der oder die Antragsteller_in nicht Halter_in des Fahrzeuges ist.

Die Gebühren für den Bewohnerparkausweis betragen derzeit (2 Jahre gültig) 20,40 Euro.

Handwerker_innenparkausweise, Ausnahmegenehmigungen und Betriebsvignetten sind ausschließlich bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.
  • Per E-Mail an park-ag@ba-ts.berlin.de
  • per Post an
    Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg,
    Abteilung Ordnung, Straßen, Grünflächen, Umwelt und Naturschutz,
    Fachbereich Straßenverkehrsbehörde, Großbeerenstr. 2-10 (Haus 3), 12107 Berlin.

Onlinevordrucke finden Sie auf der Homepage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.

Kartenausschnitte der Parkzonen 85 und 86

  • Eine Karte mit einem markierten Bereich. Der Bereich ist gekennzeichnet als Barbarossaplatz Zone 85

    Barbarossaplatz Zone 85

  • Eine Karte mit einem markierten Bereich. Der Bereich ist gekennzeichnet als Großgörschenstraße Zone 86

    Großgörschenstraße Zone 86