Schöffenwahl 2023 - Jetzt bewerben und mitentscheiden!

Pressemitteilung Nr. 373 vom 14.10.2022

Aktuell werden wieder Schöffinnen_Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Interessierte Bürger_innen, die am Amts- bzw. Landgericht als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten, können sich ab sofort beim Bezirkswahlamt melden.

Wer sich bewerben möchte, muss im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und soll zwischen 25 und 69 Jahren alt sein. Weitere Voraussetzungen für die Bewerbung sind unter anderem die Beherrschung der deutschen Sprache, die gesundheitliche Eignung und die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Eine hauptamtliche Tätigkeit für die Justiz (zum Beispiel Rechtsanwälte, Bewährungshelferinnen, Vollzugsangestellte unter anderem) stellt einen Ausschlussgrund dar.

Neben den Schöffinnen_Schöffen werden auch ehrenamtliche Richter_innen für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und das Verwaltungsgericht Berlin gesucht. Für dieses Amt können sich Berliner_innen melden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, sofern sie nicht haupt- oder ehrenamtlich in der öffentlichen Verwaltung tätig sind.

Weitere Informationen für Schöffinnen_Schöffen sind auf der Internetseite des Bezirkswahlamtes Tempelhof-Schöneberg zu finden. Für Richter_innen finden sind weitere Informationen ebenfalls auf der Webseite des Bezirkswahlamtes Tempelhof-Schöneberg enthalten.