Parkraumbewirtschaftung: Abschaffung von Gästevignetten ab dem 01. März 2021

Pressemitteilung Nr. 051 vom 22.02.2021

Auf Entscheidung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entfällt zum 01. März 2021 grundsätzlich die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für sogenannte Gästevignetten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (STVO).

Freistellungen von der Parkgebührenpflicht für die Gäste von Bewohner_innen der Parkraumbewirtschaftungszonen werden damit künftig nicht mehr im Regelfallverfahren ausgestellt.