In den Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sind neun Grundätze festgehalten. Diese setzen allgemeine Standards, nach denen sich Beteiligung in Tempelhof-Schöneberg richten soll.
01 Gut Miteinander umgehen
Die Beteiligung soll neutral begleitet und moderiert werden, um den Positionen einzelner Personen oder Gruppen keinen Vorrang im Beteiligungsprozess zu geben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Moderation wirklich neutral ist. Das kann auch beinhalten, verschiedene Menschen und Personengruppen aktiv und direkt anzusprechen.
Grundsätzlich ist auf die Verwendung von einfacher Sprache zu achten, um Sprachbarrieren abzubauen und Zugänge für unterschiedliche Zielgruppen zu eröffnen. Einfache Sprache sollte stets die Grundlage der Kommunikation bilden.
Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist der Umgang miteinander so zu regeln, dass sich alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend begegnen. Das bedeutet konkret,
- Transparenz über Interessen, Rollen sowie Entscheidungskompetenzen herzustellen,
- gute Kommunikation durch Wissenstransfer über Zuständigkeiten zu fördern,
- Vertrauen und Verständnis zwischen den Akteur_innen aufzubauen,
- Rahmenbedingungen für Beteiligung zu benennen (zum Beispiel Zeitrahmen und Beteiligungsspielraum),
- Bürger_innen wenn möglich schon bei der Formulierung von Projektzielen mit einzubeziehen
- ehrlich zu sein,
- für unterschiedliche Meinungen Raum zu lassen und sie zu dokumentieren.
Einwände sind ein wichtiger Bestandteil von Beteiligungsprozessen. Sie können sich auf Inhalte von Planungen, aber auch auf die Beteiligung bei der Planung beziehen. Einwände sollen dokumentiert werden und es soll eine Stellungnahme der für die Planung verantwortlichen Verwaltung dazu geben. Für alle Beteiligten soll klar werden, wann und in welcher Form im Beteiligungsprozess diese Stellungnahme erfolgt. Dabei soll auch deutlich gemacht werden, welche Stelle letztlich über die Annahme oder Ablehnung der Einwände entscheidet.
Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.
02 Bürger_innen in Beteiligungsprozessen stärken
Die Leitlinien sollen die Einbeziehung von Bürger_innen und anderen Akteur_innen der Stadtgesellschaft erleichtern. Beteiligung ist auch eine Form von freiwilligem, ehrenamtlichem beziehungsweise bürger_innenschaftlichem Engagement und politischer Teilhabe, die gefördert werden soll. Dazu gehört auch die Stärkung und Einbindung von Menschen und Personengruppen, die sich nicht von sich aus beteiligen, damit sie ihre Interessen im Beteiligungsprozess vertreten können.
Die Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung im Bezirk, der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg, ermöglicht, dass alle Interessierten zu geregelten Öffnungszeiten Ansprechpersonen finden, bei denen Sie sich im Gespräch zu Beteiligungsmöglichkeiten informieren und ihre Bedarfe, Empfehlungen, Ideen und Positionen einbringen können.
Darüber hinaus ist es wichtig, auf die Menschen im Rahmen einer aufsuchenden Ansprache zu zugehen, beispielsweise über Sprechstunden an Orten, wo sie sich aufhalten oder über andere Veranstaltungen, wo sie hinkommen (zum Beispiel Straßenfeste).
Die Bürger_innen werden frühzeitig zu Beteiligungsformaten im Bezirk über verschiedene, geeignete Informationskanäle wie beispielsweise die Online-Beteiligungsplattform mein.berlin.de oder Social Media informiert. Zusätzlich kann Beteiligung auch angeregt werden, wenn diese nicht vorgesehen ist. Hierfür kann der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg für eine Beratung und Unterstützung aufgesucht werden.
Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Anlaufstelle, Anregung von Beteiligung, Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.
03 Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren
Der Entscheidungsspielraum soll vor Beginn eines Beteiligungsprozesses schriftlich offengelegt und erläutert werden. Innerhalb dieses Spielraums ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses offen.
Die Stelle, die für einen Prozess oder ein Projekt verantwortlich ist, soll transparent benennen und darstellen, zu welchen Punkten, zu welcher Zeit (Anfang und Ende) und auf welcher Ebene Einflussmöglichkeiten für die Bürger_innen bestehen. Des Weiteren sind bestehende Grenzen offenzulegen und es soll deutlich gemacht werden, wer auf welcher Grundlage nach Abschluss der Beteiligung entscheidet. Dazu gehört auch, die angestrebten Ziele einer Planung oder eines Projektes und der Beteiligung zu kommunizieren und Varianten aufzuzeigen.
Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.
04 Frühzeitig informieren und einbeziehen
Die Beteiligung von Bürger_innen an Prozessen und Projekten soll frühzeitig beginnen. Frühzeitig bedeutet, dass Beteiligung bereits in der Phase der Analyse des Ortes, des Beteiligungsgegenstandes und in der Phase der Zielfindung stattfinden muss. Denn hier werden entscheidende Weichen gestellt.
Zur frühzeitigen Beteiligung von Bürger_innen gehört im Vorfeld auch eine frühzeitige Information über die Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten. Beteiligungsmöglichkeiten sollten in einem Zeitraum von mindestens drei bis vier Wochen vor Beginn des Vorhabens, bzw. der Beteiligung angekündigt werden. Eine Wiederholung bzw. Erinnerung sollte ein bis zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.
Somit besteht für die Bürger_innen genügend Zeit, sich sachkundig zu machen. Hierfür müssen ihnen die notwendigen Zugänge und eine unabhängige fachliche Beratung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.
Diese frühzeitigen Informationen sollen aktiv durch die Nutzung verschiedener Informationskanäle, zum Beispiel per Flyer, Newsletter, Social Media, Zeitungen und Aushänge in den jeweiligen Kiezen oder Ortsteilen, an die Bürger_innen herangetragen werden. Dabei sind Erkenntnisse und Methoden nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.
Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Anlaufstelle, Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.
05 Viele Verschiedene beteiligen
Die Beteiligung soll nach Möglichkeit für alle offen sein und soll möglichst viele verschiedene Bürger_innen und Zielgruppen erreichen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass alle relevanten Altersgruppen berücksichtigt, aktiv und direkt angesprochen werden, um ihre Teilnahme im Beteiligungsprozess sicherzustellen. Es sollen auch diejenigen Bürger_innen angesprochen werden, die sich selten beteiligen oder die indirekt von einer Planung betroffen sind. Um möglichst viele und verschiedene Bürger_innen zu erreichen und für eine Beteiligung zu aktivieren, sollen eine zielgerichtete, niedrigschwellige, barrierefreie und spezifische Ansprache (zum Beispiel durch den Einsatz leichter Sprache), Öffentlichkeitsarbeit und aktive Werbung für Beteiligung erfolgen. Zusätzlich sollte der Zugang über quartiersnahe Organisationen genutzt werden, die diese Menschen erreichen oder deren Interessen aktiv im Beteiligungsprozess vertreten können.
Auch die privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sollen zur Beteiligung von Bürger_innen und zur Anwendung der Leitlinien motiviert werden. Die öffentlichen Projekte sollen und können hierfür beispielgebend sein.
Nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses ist die Vielfalt der Teilnehmer_innen zu dokumentieren und im Hinblick auf erfolgreiche Methoden zu evaluieren.
Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.
06 Für Information und Transparenz sorgen
IIm Sinne einer ehrlichen und offenen Aufklärung und zur Schaffung von Transparenz sollen bei bezirklichen Projekten wichtige Informationen in der Vorhabenliste veröffentlicht werden. Bei Beteiligungsprozessen sind zudem alle vorliegenden wichtigen Angaben zu Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen bekannt zu machen.
Die Informationen, inklusive der Prozessschritte und Stand der Bürger_innen-Einwände (siehe Grundsatz 7) sollen für die Bevölkerung verständlich, zielgruppenbezogen und gut zugänglich über die zentrale Beteiligungsplattform mein.berlin.de sowie auf herkömmlichen Kommunikationswegen (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, (wenn machbar) Radio, Social Media, Flyern) im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden kontinuierlich bereitgestellt werden. Zusätzlich sollen Bürger_innen von den Entscheidungsgremien eingebunden werden und schriftlich und/oder mündlich Stellung nehmen können.
Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.
07 Verbindlich Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung geben
Bürger_innen erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Entscheidungsspielraum erläutert wird. Die Beteiligung soll den Grundsätzen dieser Leitlinien und den Erwartungen der Bürger_innen an qualitätsvolle Beteiligung entsprechen.
Deshalb muss zu den Ergebnissen der Beteiligung und somit zu den Empfehlungen und Anforderungen der Bürger_innen verbindlich eine schriftliche Rückmeldung öffentlich erfolgen („Rechenschaftspflicht“). Die direkte Rückmeldung zu den Ergebnissen erfolgt über die Plattform mein.berlin.de.
Zudem werden die Ergebnisse auch im Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg vorgehalten.
Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu formulieren. Es soll deutlich werden, wie die Empfehlungen der Bürger_innen in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden, muss dies begründet werden.
Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.
08 Ausreichend Budget und Ressourcen bereitstellen
Für die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Beteiligung von Bürger_innen bei bezirklichen Projekten ist im Bezirkshaushalt frühzeitig ein konkret beziffertes und ausreichendes Budget für personelle Ressourcen (fachlich und zeitlich) und Sachmittel für die Anlaufstelle und die betroffenen Fachämter beziehungsweise Serviceeinheiten, einzuplanen.
Für die Instrumente Anlaufstelle, Vorhabenliste und für den Runden Tisch Beteiligung sollen die dem Bezirk zur Erfüllung der Aufgaben bereitgestellten Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingesetzt werden. Dem Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg steht ein eigenes Budget zur Verfügung. In den Haushaltsansätzen für einzelne Prozesse und Projekte von Senat und Berliner Bezirken sind jeweils die für einen Beteiligungsprozess erforderlichen Finanzmittel durch die Projektträger_innen einzustellen.
Neben der erforderlichen Ausstattung des Raums für Beteiligung müssen aber auch die Fachämter mit Personal ausgestattet sein, damit sie explizit die Aufgaben für die Erfüllung der Leitlinien auf Verwaltungsseite wahrnehmen können. Sofern dafür kein Personal zur Verfügung steht, muss dem vorhandenen Personal bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren ein ausreichendes Zeitkontingent für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden.
Träger_innen von privaten Bauvorhaben sollen von Politik und Verwaltung angehalten werden, auch ein Budget für die Beteiligung von Bürger_innen einzubringen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.
09 Leitlinien begleiten, bewerten und weiterentwickeln
Zur begleitenden Evaluation der Umsetzung der Leitlinien und der Arbeit des Raums für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg wird der Runde Tisch Beteiligung, bestehend aus Kontaktpersonen der Fachämter für Beteiligung, relevanten Beauftragten des Bezirksamtes, Vertreter_innen der BVV-Fraktionen, Vertreter_innen des Kinder- und Jugendparlaments, Senior_innenvertretung sowie weiteren Teilnehmenden und themenspezifischen Gästen auf Einladung eingesetzt.
Durch dieses Instrument soll die Beteiligungskultur im Bezirk unterstützt und weiterentwickelt werden, die Zusammenarbeit vereinfacht und die Umsetzung und Wirksamkeit der Leitlinien diskutiert und Empfehlungen für Anpassungen formuliert werden.
Bei der Bewertung laufender und abgeschlossener Beteiligungsprozesse sind auch Erfahrungen zur Bürger_innenbeteiligung aus dem Quartiersmanagement und aus anderen bürger_innennahen Prozessen und Programmen einzubeziehen. Die Beteiligung ist in allen Projekten des Bezirks zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Das schafft eine Grundlage, um die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis auszuwerten. Auf dieser Basis sollen die Leitlinien regelmäßig weiterentwickelt werden.
Neben einer Selbstevaluation durch den RBTS sollte mindestens alle zwei Jahre eine Evaluation durch die Verwaltung und die Stadtgesellschaft vorgenommen werden, somit die Leitlinien von den Zielgruppen bewertet/ evaluiert werden. Ebenso wichtig ist es, im Prozess ein stetiges Controlling durchzuführen, um auch unterjährig erforderliche Anpassungen vornehmen zu können. Beteiligung ist als ein agiler Prozess zu verstehen und erfordert somit ein stetiges Controlling.
Näheres ist im Kapitel des Instruments Runder Tisch Beteiligung beschrieben.