Bezirkliche Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung in Tempelhof-Schöneberg

Präambel

Ziel der Leitlinien für die Beteiligung von Bürger_innen ist es, die bestehende Beteiligungskultur in Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Bürger_innenschaft zu gestalten und zu fördern. Die Leitlinien setzen einen umfassenden Rahmen für Bürger_innenbeteiligung, um damit gute Lösungen für Prozesse und Projekte auf der Bezirksebene, einschließlich ihrer Auswirkungen, zu finden.

Die Leitlinien dienen dazu, Standards für die gesetzlich nicht geregelten Formen der Beteiligung („informelle Beteiligung“) zu schaffen und die vorgeschriebene Beteiligung nach gesetzlichen Vorgaben, wie zum Beispiel dem Baugesetzbuch, zu ergänzen. Bei der „informellen Beteiligung“ orientiert sich die Beteiligung an den hier aufgestellten Grundsätzen und Instrumenten der Leitlinien. Informelle Beteiligung findet zwar im Allgemeinen bei gesetzlich nicht geregelten Planungen („informellen Planungen“) statt, sie kann aber auch im Rahmen von gesetzlich geregelten Planungen („formellen Planungen“), wie zum Beispiel Bauleitplanverfahren oder Planfeststellungsverfahren, in Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsprozessen, durchgeführt werden.

Die Leitlinien gelten für Prozesse und Projekte, die das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg durchführt. Sie gelten nicht für andere Prozesse und Projekte, wie zum Beispiel die des Landes Berlin, des Bundes oder von Privaten. Jedoch sollen Politik und Verwaltung diese motivieren, die Leitlinien auch anzuwenden.

Bei allen Prozessen und Projekten des Bezirks sollen vielfältige Interessen berücksichtigt und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Diese Beteiligung braucht einerseits Zeit. Sie beschleunigt aber andererseits auch Prozesse und Projekte, da Interessen frühzeitig geäußert und diskutiert werden können. Damit lassen sich spätere Verzögerungen vermeiden und langfristig getragene gemeinwohlorientierte Lösungen umsetzen.

Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung wurden in einem kooperativen Prozess unter Beteiligung von Verwaltung, Bezirkspolitik, Bürger_innen und Zivilgesellschaft erarbeitet. Die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entwickelten Grundsätze und Instrumente wurden durch die Verwaltung weiter ausgearbeitet und in den Leitlinientext überführt. Der Prozess wurde mit dem Beschluss der Leitlinien durch das Bezirksamt im Mai 2022 abgeschlossen.

Die Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung gelten dauerhaft, sind nicht an eine Wahlperiode gebunden, werden regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst. Die letzte Evaluation und Überarbeitung der Leitlinien erfolgte in den Jahren 2025/2026 durch den Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg und der Verwaltung.

Wichtiges für alle Grundsätze und Instrumente

Die Leitlinien enthalten Grundsätze für Beteiligung sowie Instrumente, die zur Umsetzung dieser Grundsätze beitragen. Dabei gibt es einige übergreifend wichtige Erläuterungen und Anforderungen, die für alle Grundsätze und Instrumente Bedeutung haben. Diese werden hier aufgeführt.

Bürger_innen

Mit dem Begriff „Bürger_innen“ sind in diesen Leitlinien alle Menschen gemeint, die in Tempelhof-Schöneberg wohnen, arbeiten oder an der räumlichen Entwicklung Tempelhof-Schönebergs interessiert sind, wie zum Beispiel Einwohner_innen, Gewerbetreibende, Selbstständige, abhängig Beschäftigte (so zum Beispiel auch Verwaltungsmitarbeitende), ehrenamtlich Tätige, Mieter_innen, Eigentümer_innen sowie Pächter_innen von Immobilien. Ausdrücklich sind damit auch Menschen jeden Alters und aller Geschlechter gemeint. Die Leitlinien befolgen in der Formulierung den Leitfaden für eine gendergerechte Sprache des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg.

Bürger_innen können von Prozessen und Projekten unmittelbar betroffen sein, wenn diese sie in ihrem Alltagsleben oder ihrer Arbeit beeinflussen. Die direkt und unmittelbar betroffenen Bürger_innen werden deshalb beteiligt. Aber auch die Interessen von indirekt Betroffenen werden bei einer Beteiligung berücksichtigt. Ein Beispiel ist die Bebauung freier Flächen in der Stadt. Nicht nur die direkt und unmittelbar betroffenen Bürger_innen aus der Nachbarschaft sollen sich beteiligen, sondern auch die indirekt Betroffenen, die zum Beispiel gegenwärtig oder zukünftig Wohnraum suchen oder schaffen wollen. Daher sind Beteiligungsprozesse in der Regel für alle Interessierten offen.

Verbindlichkeit

Die Leitlinien orientieren sich an einem umgangssprachlichen und nicht an einem juristischen Verständnis von „Verbindlichkeit“. Demnach sind Empfehlungen von Bürger_innen ernst zu nehmen. Die Entscheidung über die Annahme und Umsetzung von Empfehlungen liegt jedoch bei den Entscheidungsträger_innen im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg.
Die Bürger_innen erhalten eine verbindliche Rückmeldung dazu, welche ihrer Empfehlungen berücksichtigt oder nicht berücksichtigt werden. Werden Empfehlungen oder Anregungen nicht aufgegriffen, wird dies begründet.

Barrierefreiheit

Bei Bürger_innenbeteiligung ist darauf zu achten, dass grundsätzlich der gesamte Prozess inklusiv und barrierefrei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention gestaltet ist. Barrierefreiheit ist nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern für alle Menschen wichtig. Denn jeder Mensch kann in die Situation kommen, auf Barrierefreiheit angewiesen zu sein.

Alle Veranstaltungsorte und -räume, auch die digitalen, müssen barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dabei müssen alle Informationen barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Das kann zum Beispiel über verständliche und einfache Sprache, Audiodeskription oder Gebärdendolmetschen erreicht werden. Bei Veranstaltungen müssen auf die unterschiedlichen Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen geachtet werden (zum Beispiel Assistenz anbieten).

Das alles muss bereits bei der Planung jedes Beteiligungsschrittes berücksichtigt werden. Menschen mit Behinderungen sind auch in die Bewertung des Gesamtprozesses einzubeziehen, damit die Wirksamkeit von inklusiven und barrierefreien Maßnahmen beurteilt werden kann. Barrierefreiheit wird jeweils nach dem anerkannten Stand der Technik und Verfahren definiert.

Interkulturelle Kommunikation

Kommunikation ist immer mit dem jeweiligen kulturellen Hintergrund und Kontext einer Person sowie sozialer Herkunft verbunden. Das heißt, dass Kommunikation durch die Region, aus der Menschen kommen, aber auch durch Gruppenzugehörigkeit oder Kultur geprägt ist.

Die Bevölkerung Tempelhof-Schönebergs zeichnet sich durch eine große kulturelle Vielfalt aus. Vor diesem Hintergrund sind bei der Planung und Durchführung von Beteiligung interkulturelle Aspekte einzubeziehen, um mit geeigneten Methoden der Information, Moderation, Diskussion und Dokumentation eine Beteiligung unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen des Bezirks zu ermöglichen.

Kinder- und Jugendbeteiligung

Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg bietet bereits vielfältige Möglichkeiten der Kinder- und Jugendbeteiligung in verschiedenen Bereichen an. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen soll auch bei der Beteiligung in Prozessen und Projekten des Bezirks Tempelhof-Schöneberg Beachtung finden. Dafür sind Beteiligungsmethoden vorzusehen, die für Kinder und Jugendliche ansprechend und geeignet sind. Auch Kinder- und Jugendparlamente und Vertretungen von Schüler_innen sollen einbezogen werden. Insgesamt ist die Kinder- und Jugendbeteiligung zu stärken.

Verschiedene Formen und Stufen von Beteiligung

In der Demokratie lassen sich verschiedene Formen der Beteiligung unterscheiden. Erstens existieren repräsentative Formen durch Beteiligung an Wahlen in Parlamente. Zweitens gibt es direkte Formen durch Beteiligung an Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheiden auf bezirklicher Ebene und Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene. Dabei treffen Bürger_innen unmittelbar eine Entscheidung. Drittens bestehen dialogorientierte konsultative Formen der Beteiligung. Diese beinhalten die Bereitstellung von Informationen, den Austausch und das Abwägen von Argumenten in Diskussionen und die Entwicklung von Empfehlungen. Viertens gibt es demonstrierende oder protestierende Formen der Beteiligung, das heißt auch Beteiligung durch soziale Initiativen und Bewegungen sowie fünftens ehrenamtliche Formen durch bürger_innenschaftliches Engagement. Die verschiedenen Formen von Beteiligung werden häufig auch miteinander kombiniert. Zur Klärung von Vorschlägen kann es zum Beispiel in Einzelfällen auch auf Initiative des Bezirks oder der Bevölkerung zu einer Kombination dialogorientierter Beteiligung mit direkter Beteiligung, das heißt mit Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheiden, kommen.

Die repräsentativen und direkten Formen der Beteiligung sind gesetzlich geregelt. Auf diese Formen der Beteiligung besteht ein gesetzlicher Anspruch. Die dialogorientierte Beteiligung, die zur informellen Beteiligung gehört, ist nicht gesetzlich geregelt. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Beteiligung. Sie ist aber eine sehr wichtige Beteiligungsform. In der Praxis wurde und wird sie vielfach und mit verschiedenen Methoden eingesetzt, um mehr Beteiligung zu ermöglichen und zu gemeinwohlorientierten Lösungen zu kommen. Die Leitlinien beziehen sich auf diese Form der Beteiligung, die weiter gestärkt werden soll. Mit verschiedenen Methoden und Veranstaltungen, Dialogmöglichkeiten vor Ort und online, wird die dialogorientierte Beteiligung in Prozesse und Projekte des Bezirks integriert. Zu den verschiedenen Methoden, die dabei verwendet werden können, gibt es in den Leitlinien kein Kapitel. Es liegen viele Quellen zu Methoden vor, wie zum Beispiel das „Handbuch zur Partizipation“ der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (2011) und die Publikation „Beteiligungsmethoden“ der Räume für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf, auf die an dieser Stelle beispielhaft verwiesen wird.

Informelle Beteiligung kann verschiedene Stufen umfassen. Es gibt unterschiedliche Stufenmodelle, aber grundlegend führt die informelle Beteiligung von der Stufe der Information über Mitwirkung (Konsultation) und Mitentscheidung (Kooperation) bis zur Entscheidung (Selbstverwaltung). Diese vier Stufen sind auch im „Handbuch zur Partizipation“ abgebildet. Die Beteiligung von Bürger_innen sollte möglichst nicht auf die Stufe der Information, die als Basis jeder Beteiligung angesehen werden kann, beschränkt sein. Die Leitlinien beziehen sich deshalb vor allem auch auf die beiden mittleren Stufen: Es geht um die Mitwirkung von und Beratschlagung mit Bürger_innen oder auch darum, dass diese an konkreten Projekten mitplanen und gegebenenfalls über mögliche Lösungsvorschläge auch mitabstimmen können, also auch um eine Kooperation mit den Beteiligten.

Grundsätze

In den Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sind neun Grundätze festgehalten. Diese setzen allgemeine Standards, nach denen sich Beteiligung in Tempelhof-Schöneberg richten soll.

01 Gut Miteinander umgehen

Die Beteiligung soll neutral begleitet und moderiert werden, um den Positionen einzelner Personen oder Gruppen keinen Vorrang im Beteiligungsprozess zu geben. Dabei ist sicherzustellen, dass die Moderation wirklich neutral ist. Das kann auch beinhalten, verschiedene Menschen und Personengruppen aktiv und direkt anzusprechen.

Grundsätzlich ist auf die Verwendung von einfacher Sprache zu achten, um Sprachbarrieren abzubauen und Zugänge für unterschiedliche Zielgruppen zu eröffnen. Einfache Sprache sollte stets die Grundlage der Kommunikation bilden.

Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses ist der Umgang miteinander so zu regeln, dass sich alle Beteiligten respektvoll und wertschätzend begegnen. Das bedeutet konkret,

  • Transparenz über Interessen, Rollen sowie Entscheidungskompetenzen herzustellen,
  • gute Kommunikation durch Wissenstransfer über Zuständigkeiten zu fördern,
  • Vertrauen und Verständnis zwischen den Akteur_innen aufzubauen,
  • Rahmenbedingungen für Beteiligung zu benennen (zum Beispiel Zeitrahmen und Beteiligungsspielraum),
  • Bürger_innen wenn möglich schon bei der Formulierung von Projektzielen mit einzubeziehen
  • ehrlich zu sein,
  • für unterschiedliche Meinungen Raum zu lassen und sie zu dokumentieren.

Einwände sind ein wichtiger Bestandteil von Beteiligungsprozessen. Sie können sich auf Inhalte von Planungen, aber auch auf die Beteiligung bei der Planung beziehen. Einwände sollen dokumentiert werden und es soll eine Stellungnahme der für die Planung verantwortlichen Verwaltung dazu geben. Für alle Beteiligten soll klar werden, wann und in welcher Form im Beteiligungsprozess diese Stellungnahme erfolgt. Dabei soll auch deutlich gemacht werden, welche Stelle letztlich über die Annahme oder Ablehnung der Einwände entscheidet.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

02 Bürger_innen in Beteiligungsprozessen stärken

Die Leitlinien sollen die Einbeziehung von Bürger_innen und anderen Akteur_innen der Stadtgesellschaft erleichtern. Beteiligung ist auch eine Form von freiwilligem, ehrenamtlichem beziehungsweise bürger_innenschaftlichem Engagement und politischer Teilhabe, die gefördert werden soll. Dazu gehört auch die Stärkung und Einbindung von Menschen und Personengruppen, die sich nicht von sich aus beteiligen, damit sie ihre Interessen im Beteiligungsprozess vertreten können.

Die Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung im Bezirk, der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg, ermöglicht, dass alle Interessierten zu geregelten Öffnungszeiten Ansprechpersonen finden, bei denen Sie sich im Gespräch zu Beteiligungsmöglichkeiten informieren und ihre Bedarfe, Empfehlungen, Ideen und Positionen einbringen können.

Darüber hinaus ist es wichtig, auf die Menschen im Rahmen einer aufsuchenden Ansprache zu zugehen, beispielsweise über Sprechstunden an Orten, wo sie sich aufhalten oder über andere Veranstaltungen, wo sie hinkommen (zum Beispiel Straßenfeste).

Die Bürger_innen werden frühzeitig zu Beteiligungsformaten im Bezirk über verschiedene, geeignete Informationskanäle wie beispielsweise die Online-Beteiligungsplattform mein.berlin.de oder Social Media informiert. Zusätzlich kann Beteiligung auch angeregt werden, wenn diese nicht vorgesehen ist. Hierfür kann der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg für eine Beratung und Unterstützung aufgesucht werden.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Anlaufstelle, Anregung von Beteiligung, Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

03 Entscheidungsspielräume festlegen und darin Ergebnisoffenheit garantieren

Der Entscheidungsspielraum soll vor Beginn eines Beteiligungsprozesses schriftlich offengelegt und erläutert werden. Innerhalb dieses Spielraums ist das Ergebnis eines Beteiligungsprozesses offen.

Die Stelle, die für einen Prozess oder ein Projekt verantwortlich ist, soll transparent benennen und darstellen, zu welchen Punkten, zu welcher Zeit (Anfang und Ende) und auf welcher Ebene Einflussmöglichkeiten für die Bürger_innen bestehen. Des Weiteren sind bestehende Grenzen offenzulegen und es soll deutlich gemacht werden, wer auf welcher Grundlage nach Abschluss der Beteiligung entscheidet. Dazu gehört auch, die angestrebten Ziele einer Planung oder eines Projektes und der Beteiligung zu kommunizieren und Varianten aufzuzeigen.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

04 Frühzeitig informieren und einbeziehen

Die Beteiligung von Bürger_innen an Prozessen und Projekten soll frühzeitig beginnen. Frühzeitig bedeutet, dass Beteiligung bereits in der Phase der Analyse des Ortes, des Beteiligungsgegenstandes und in der Phase der Zielfindung stattfinden muss. Denn hier werden entscheidende Weichen gestellt.

Zur frühzeitigen Beteiligung von Bürger_innen gehört im Vorfeld auch eine frühzeitige Information über die Projekte und Beteiligungsmöglichkeiten. Beteiligungsmöglichkeiten sollten in einem Zeitraum von mindestens drei bis vier Wochen vor Beginn des Vorhabens, bzw. der Beteiligung angekündigt werden. Eine Wiederholung bzw. Erinnerung sollte ein bis zwei Wochen vor dem Termin erfolgen.

Somit besteht für die Bürger_innen genügend Zeit, sich sachkundig zu machen. Hierfür müssen ihnen die notwendigen Zugänge und eine unabhängige fachliche Beratung zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

Diese frühzeitigen Informationen sollen aktiv durch die Nutzung verschiedener Informationskanäle, zum Beispiel per Flyer, Newsletter, Social Media, Zeitungen und Aushänge in den jeweiligen Kiezen oder Ortsteilen, an die Bürger_innen herangetragen werden. Dabei sind Erkenntnisse und Methoden nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Anlaufstelle, Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

05 Viele Verschiedene beteiligen

Die Beteiligung soll nach Möglichkeit für alle offen sein und soll möglichst viele verschiedene Bürger_innen und Zielgruppen erreichen. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass alle relevanten Altersgruppen berücksichtigt, aktiv und direkt angesprochen werden, um ihre Teilnahme im Beteiligungsprozess sicherzustellen. Es sollen auch diejenigen Bürger_innen angesprochen werden, die sich selten beteiligen oder die indirekt von einer Planung betroffen sind. Um möglichst viele und verschiedene Bürger_innen zu erreichen und für eine Beteiligung zu aktivieren, sollen eine zielgerichtete, niedrigschwellige, barrierefreie und spezifische Ansprache (zum Beispiel durch den Einsatz leichter Sprache), Öffentlichkeitsarbeit und aktive Werbung für Beteiligung erfolgen. Zusätzlich sollte der Zugang über quartiersnahe Organisationen genutzt werden, die diese Menschen erreichen oder deren Interessen aktiv im Beteiligungsprozess vertreten können.

Auch die privaten, öffentlichen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen sollen zur Beteiligung von Bürger_innen und zur Anwendung der Leitlinien motiviert werden. Die öffentlichen Projekte sollen und können hierfür beispielgebend sein.

Nach Abschluss eines Beteiligungsprozesses ist die Vielfalt der Teilnehmer_innen zu dokumentieren und im Hinblick auf erfolgreiche Methoden zu evaluieren.
Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

06 Für Information und Transparenz sorgen

IIm Sinne einer ehrlichen und offenen Aufklärung und zur Schaffung von Transparenz sollen bei bezirklichen Projekten wichtige Informationen in der Vorhabenliste veröffentlicht werden. Bei Beteiligungsprozessen sind zudem alle vorliegenden wichtigen Angaben zu Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen bekannt zu machen.

Die Informationen, inklusive der Prozessschritte und Stand der Bürger_innen-Einwände (siehe Grundsatz 7) sollen für die Bevölkerung verständlich, zielgruppenbezogen und gut zugänglich über die zentrale Beteiligungsplattform mein.berlin.de sowie auf herkömmlichen Kommunikationswegen (zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit in den Medien, (wenn machbar) Radio, Social Media, Flyern) im öffentlichen Raum und in öffentlichen Gebäuden kontinuierlich bereitgestellt werden. Zusätzlich sollen Bürger_innen von den Entscheidungsgremien eingebunden werden und schriftlich und/oder mündlich Stellung nehmen können.

Näheres ist in den Kapiteln der Instrumente Vorhabenliste und Beteiligungskonzept beschrieben.

07 Verbindlich Rückmeldung zu den Ergebnissen der Beteiligung geben

Bürger_innen erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Entscheidungsspielraum erläutert wird. Die Beteiligung soll den Grundsätzen dieser Leitlinien und den Erwartungen der Bürger_innen an qualitätsvolle Beteiligung entsprechen.

Deshalb muss zu den Ergebnissen der Beteiligung und somit zu den Empfehlungen und Anforderungen der Bürger_innen verbindlich eine schriftliche Rückmeldung öffentlich erfolgen („Rechenschaftspflicht“). Die direkte Rückmeldung zu den Ergebnissen erfolgt über die Plattform mein.berlin.de.

Zudem werden die Ergebnisse auch im Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg vorgehalten.

Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu formulieren. Es soll deutlich werden, wie die Empfehlungen der Bürger_innen in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden, muss dies begründet werden.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

08 Ausreichend Budget und Ressourcen bereitstellen

Für die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung der Beteiligung von Bürger_innen bei bezirklichen Projekten ist im Bezirkshaushalt frühzeitig ein konkret beziffertes und ausreichendes Budget für personelle Ressourcen (fachlich und zeitlich) und Sachmittel für die Anlaufstelle und die betroffenen Fachämter beziehungsweise Serviceeinheiten, einzuplanen.

Für die Instrumente Anlaufstelle, Vorhabenliste und für den Runden Tisch Beteiligung sollen die dem Bezirk zur Erfüllung der Aufgaben bereitgestellten Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eingesetzt werden. Dem Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg steht ein eigenes Budget zur Verfügung. In den Haushaltsansätzen für einzelne Prozesse und Projekte von Senat und Berliner Bezirken sind jeweils die für einen Beteiligungsprozess erforderlichen Finanzmittel durch die Projektträger_innen einzustellen.

Neben der erforderlichen Ausstattung des Raums für Beteiligung müssen aber auch die Fachämter mit Personal ausgestattet sein, damit sie explizit die Aufgaben für die Erfüllung der Leitlinien auf Verwaltungsseite wahrnehmen können. Sofern dafür kein Personal zur Verfügung steht, muss dem vorhandenen Personal bei der Durchführung von Beteiligungsverfahren ein ausreichendes Zeitkontingent für die Umsetzung zur Verfügung gestellt werden.

Träger_innen von privaten Bauvorhaben sollen von Politik und Verwaltung angehalten werden, auch ein Budget für die Beteiligung von Bürger_innen einzubringen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung hinausgeht.

09 Leitlinien begleiten, bewerten und weiterentwickeln

Zur begleitenden Evaluation der Umsetzung der Leitlinien und der Arbeit des Raums für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg wird der Runde Tisch Beteiligung, bestehend aus Kontaktpersonen der Fachämter für Beteiligung, relevanten Beauftragten des Bezirksamtes, Vertreter_innen der BVV-Fraktionen, Vertreter_innen des Kinder- und Jugendparlaments, Senior_innenvertretung sowie weiteren Teilnehmenden und themenspezifischen Gästen auf Einladung eingesetzt.

Durch dieses Instrument soll die Beteiligungskultur im Bezirk unterstützt und weiterentwickelt werden, die Zusammenarbeit vereinfacht und die Umsetzung und Wirksamkeit der Leitlinien diskutiert und Empfehlungen für Anpassungen formuliert werden.

Bei der Bewertung laufender und abgeschlossener Beteiligungsprozesse sind auch Erfahrungen zur Bürger_innenbeteiligung aus dem Quartiersmanagement und aus anderen bürger_innennahen Prozessen und Programmen einzubeziehen. Die Beteiligung ist in allen Projekten des Bezirks zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Das schafft eine Grundlage, um die Umsetzung der Leitlinien in der Praxis auszuwerten. Auf dieser Basis sollen die Leitlinien regelmäßig weiterentwickelt werden.

Neben einer Selbstevaluation durch den RBTS sollte mindestens alle zwei Jahre eine Evaluation durch die Verwaltung und die Stadtgesellschaft vorgenommen werden, somit die Leitlinien von den Zielgruppen bewertet/ evaluiert werden. Ebenso wichtig ist es, im Prozess ein stetiges Controlling durchzuführen, um auch unterjährig erforderliche Anpassungen vornehmen zu können. Beteiligung ist als ein agiler Prozess zu verstehen und erfordert somit ein stetiges Controlling.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Runder Tisch Beteiligung beschrieben.

Anlaufstelle

Neben dem zentralen Raum für Beteiligung (ZRB) auf Senatsebene gibt es in Tempelhof-Schöneberg eine bezirkliche Anlaufstelle für Beteiligung, den Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg (RBTS). Der bezirkliche Raum für Beteiligung ist an die Bezirksverwaltung angebunden. Die Hauptaufgabe des der Anlaufstelle für Beteiligung ist es, Bürger_innen, Verwaltung, Politik und weitere Akteur_ innen, zum Beispiel aus Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft und Initiativen, durch Information, Beratung und Begleitung zum Thema Beteiligung zu unterstützen.

Der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg übernimmt für Bürger_innen eine Lotsenfunktion, um ihnen den Zugang zu Information und Mitwirkungsmöglichkeiten bei gesetzlich vorgeschriebenen und informellen Beteiligungsmöglichkeiten zu erleichtern. Er übernimmt dabei keine Konfliktlösungsfunktion, soll aber ein Ort sein, an dem Konflikte angesprochen werden können. Bei Bedarf unterstützt der Raum für Beteiligung die Lösung von Konflikten durch die Vermittlung von professionellen Konfliktvermittler_innen. Die Anlaufstelle macht ihre Aufgaben und Angebote aktiv öffentlich bekannt und motiviert zur Beteiligung.

Der Name und das Corporate Design des Raums für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg orientiert sich an der landesweiten Dachmarke, um einen Wiedererkennungswert in der Bevölkerung zu sichern.

Die Struktur der bezirklichen Anlaufstelle besteht zu einem Teil aus Verwaltung und zu einem anderen Teil aus einem Träger. Diese Struktur soll die neutrale Haltung der Anlaufstelle als „Anwält_in“ von Beteiligung ermöglichen und einen niedrigschwelligen Zugang zu Beteiligung sicherstellen. Alle Mitarbeiter_innen verfügen über eine allgemeine Expertise zu Kinder- und Jugendbeteiligung sowie über Konflikt- und Moderationsfähigkeiten. In konkreten Fällen werden externe Expert_innen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendbeteiligung einbezogen. Hierbei wird eine Kooperation mit bestehenden Kinder- und Jugendbeteiligungsstrukturen des Bezirks (unter anderem das Kinder- und Jugendparlament) angestrebt.

Während beide Teile des Raums für Beteiligung ihr Vorgehen stets abstimmen und somit gemeinsam für qualifizierte Beteiligung sorgen, ist der Träger vorrangig Kontaktstelle für Initiativen und Gruppen der Zivilgesellschaft, da er zu diesen oft einen leichteren Zugang hat als die Verwaltung. Der RBTS baut stetig eine Zusammenarbeit mit bestehenden Orten der Bürger_innenbeteiligung im Bezirk auf (zum Beispiel Nachbarschaftszentren und Stadtteilkoordinationsstellen). Die Verantwortung für einzelne Beteiligungsprozesse bleibt jedoch bei den jeweils zuständigen Fachämtern der Verwaltung. Der Raum für Beteiligung ist für die Fachämter, für Bürger_innen und für weitere Akteur_innen, zum Beispiel aus Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft, Initiativen und Politik, die Kontaktstelle für das Thema Beteiligung von Bürger_innen auf Bezirksebene.

Zusätzliche Hinweise zum Standort und Ausgestaltung der bezirklichen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung:

  • Ein Vor-Ort-Büro befindet sich aktuell in der Dominicusstraße 11, 10823 Berlin im Erdgeschoss und ist barrierefrei zugänglich.
  • Mobile Anlaufstelle(n): Das Lastenrad als Beteiligungsmobil fährt immer dahin, wo wichtige Aktionen und Beteiligungsverfahren stattfinden, ist allgemein zu Informationszwecken mobil im Bezirk unterwegs und zeigt Präsenz, beispielswiese auf Nachbarschaftsfesten und/oder an Satellitenstandorten.
  • Der Raum ist mit Tischen, Stühlen, Arbeitsplätzen, einer Küche und einer Sofaecke ausgestattet. Zusätzlich gibt es nach Bedarf technisches und Moderationsequipment sowie Informations- und Lesematerialien aus dem Bezirk.
  • Das Team vom Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg ist in Sprechstunden und telefonisch während der Öffnungszeiten erreichbar. Kontakt kann auch per E-Mail oder über die gängigen Social-Media-Kanäle (Instagram/ nebenan.de) aufgenommen werden.

Die allgemeinen Aufgaben des Raums für Beteiligung Tempel-Schöneberg sind im Folgenden dargestellt.

Lotsenfunktion

Als Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Bürger_innen übernimmt der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg eine Lotsenfunktion. In diesem Rahmen ist er zuständig für:

  • Information, Beratung und Begleitung zu Beteiligungsprozessen in Projekten der Bezirksverwaltung, für die laut Vorhabenliste Beteiligung vorgesehen ist oder bereits begonnen hat,
  • Information, Beratung und Begleitung von Bürger_innen bei der Anregung von Beteiligung für Projekte, bei denen laut Vorhabenliste Beteiligung nicht vorgesehen ist,
  • Informationsvermittlung zu den politischen Beteiligungsmöglichkeiten im Bezirk, zum Beispiel Einwohner_innenfragestunde, Einwohner_innenantrag, Einwohner_innenversammlung, Bürger_innenbegehren und Bürger_innenentscheid im Land Berlin,
    *Allgemeinverständliche Darstellung von fachlichen Zusammenhängen in der Vorhabenliste, in Beteiligungskonzepten und in Beteiligungsprozessen,
  • Vermittlung von Ansprechpersonen für laufende Beteiligungsprozesse aus Verwaltung, Politik und beauftragten Dienstleister_innen,
  • Erhöhen der Bekanntheit der Angebote des RBTS durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit,
  • Motivieren von Bürger_innen zur Teilnahme an Beteiligungsprozessen, insbesondere schwer erreichbarer Zielgruppen (hierbei kooperiert der RBTS mit Organisationen im Bezirk, die Zugang zu verschiedenen Zielgruppen besitzen) und
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit des RBTS über verschiedene analoge (regelmäßige Sprechstunden) und digitale Kanäle (E-Mail und Social Media).

Beratung und Weiterbildung

  • Beratung der Fachämter bei der Erstellung von Vorhabenbeschreibungen für die bezirkliche Vorhabenliste,
  • Beratung zu Beteiligungsprozessen auf Anfrage von Fachämtern, Bürger_innen oder weiteren Akteur_innen aus Wirtschaft und organisierter Zivilgesellschaft,
  • Beratung und Unterstützung der Fachämter bei der Erarbeitung von Beteiligungskonzepten für Projekte des Bezirkes,
  • Konfliktvermittlung für die Durchführung von Beteiligung,
  • Organisation von Weiterbildungen für Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik zu Inhalten der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung sowie
  • Information, Beratung und Begleitung zur Beteiligungsplattform mein.berlin.de.

Unterstützung von Selbstorganisation

Der Raum für Beteiligung unterstützt Bürger_innen dabei, sich auf Basis demokratischer Grundregeln und der Leitlinien für Bürger_innenbeteiligung in Gruppen selbst zu organisieren und einzubringen. Hierzu bietet der Raum für Beteiligung bedarfsorientiert:

  • Beratung von lokalen Gruppen zur Klärung von Zielen und Anliegen,
  • Bereitstellen von Leitfäden und Informationsmaterial, das für Selbstorganisation hilfreich ist und lokalen Bezug hat,
  • Bereitstellen einer Liste von Räumlichkeiten für Treffen in Nachbarschaftshäusern und anderen Einrichtungen sowie
  • Bereitstellen der eigenen Räumlichkeiten – im Rahmen der Möglichkeiten – für zivilgesellschaftliche Gruppen, Vereine und Initiative für kleinere Treffen oder öffentliche Veranstaltungen, wobei diese Treffen einen Bezug zu Bürger_innenbeteiligung, demokratischem Engagement und Gemeinwohlförderung haben müssen.

Kooperationen und Vernetzung innerhalb und außerhalb des Bezirks

Der Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg steht mit unterschiedlichen Akteur_innen innerhalb und außerhalb des Bezirks in Austausch und kooperiert mit diesen. Dazu gehört u. a.:

  • Begleitung des Runden Tisches Beteiligung,
  • Kommunikation und Kooperation mit den weiteren bezirklichen Räumen für Beteiligung, dem ZRB sowie weiteren Akteur_innen aus dem Bereich der Bürger_innenbeteiligung,
  • Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle der Senatskanzlei für die Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de sowie
  • Kommunikation und Kooperation mit der Bezirksverordnetenversammlung.

Zu folgenden Punkten besteht eine Zusammenarbeit des bezirklichen Raums für Beteiligung mit dem zentralen Raum für Beteiligung:

  • Informationen zur Vorhabenliste,
  • Beratung von Bürger_innen, wo und wie sie sich anhand der Vorhabenliste über geplante, laufende oder bereits durchgeführte Projekte und Beteiligungsprozesse der Senatsverwaltungen und der Bezirke informieren können,
  • Information und Beratung sowie die Möglichkeit der Anregung von Beteiligung zu Projekten der Senatsverwaltungen und der Bezirke,
  • Vermittlung von Ansprechpersonen zu Beteiligung und Vorhabenlisten auf Landes- und Bezirksebene sowie
  • Austausch und Zusammenarbeit für den Bereich Kinder- und Jugendbeteiligung.

Vorhabenliste

Durch die Vorhabenliste werden die Bürger_innen frühzeitig und verständlich über geplante, laufende und zukünftige Veränderungsprozesse der Bezirksverwaltung informiert. Welche Prozesse und Vorhaben des Bezirks in der Vorhabenliste aufgeführt werden, ist unter dem Punkt „Kriterien für die Aufnahme von Vorhaben und Prozessen auf die Vorhabenliste“ näher erläutert. Die Vorhabenliste ist damit ein wichtiges, gebündeltes Element für die Herstellung von Transparenz. Die Vorhabenliste ist offen, um neben Projekten der Bezirksverwaltung nach Möglichkeit auch Projekte der Senatsverwaltungen und privater Bauträger_innen mitaufzuführen.

Die Vorhabenliste wird vom Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg betreut, wobei die Vorhabenträger_innen für die Inhalte der Vorhaben zuständig sind und diese eigenständig auf mein.berlin.de einpflegen. Die Druckversion der Vorhabenliste wird einmal jährlich vollständig neu herausgegeben und monatlich erfolgt eine Aktualisierung der Steckbriefe in Form einer losen Blattsammlung. Die Vorhabenliste erscheint online auf der Beteiligungsplattform mein.berlin.de und wird zudem analog als gebundenes Exemplar veröffentlicht. Dieses ist sowohl im Büro des Raums für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg als auch an verschiedenen Einrichtungen im Bezirk einzusehen.

Die Vorhabenträger_innen, zum Beispiel Fachabteilungen des Bezirks, veröffentlichen alle Informationen zu den jeweiligen Vorhaben auf mein.berlin.de. Aus den Informationen bei mein.berlin.de erstellt das Team der Anlaufstelle einmal jährlich die Druckversion der Vorhabenliste. Die Vorhabenträger_innen können sich bei der Erstellung ihrer Vorhabensteckbriefe durch den RBTS beraten lassen. Der Raum für Beteiligung stellt sicher, dass alle Vorhaben gelistet zentral zur Verfügung stehen.

In die Vorhabenliste werden Projekte privater Bauträger_innen und weitere Projekte der öffentlichen Hand (wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften) aufgenommen. Privatwirtschaftliche Vorhabenträger_innen sollen durch die Fachämter auf die Vorhabenliste des Bezirks hingewiesen und eine Aufnahme des Vorhabens in diese angeregt werden. Hierzu berät der Raum für Beteiligung auch privatwirtschaftliche Vorhabenträger_innen. Die Verwaltung sollte prüfen, ob private Träger_innen im Zuge von städtebaulichen Verträgen oder bei Zuwendungen/ Förderungen dazu verpflichtet werden, ein Mindestmaß an Beteiligung durchzuführen. Dazu kann das Team der bezirklichen Anlaufstelle für Bürger_innenbeteiligung beratend zur Seite stehen.

In der bezirklichen Vorhabenliste werden zusätzlich zu allen Investitionsmaßnahmen des Bezirks Tempelhof-Schöneberg alle Projekte der Bezirksverwaltungen aufgeführt, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Bürger_innenbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bürger_innen haben Interesse an einem Projekt. Dabei soll das gemeinwohlorientierte Interesse an dem Projekt im Vordergrund stehen.
  • Das Vorhaben hat Symbolcharakter für die gesamte Stadt oder den Bezirk.
  • Es besteht ein hoher öffentlicher Finanzaufwand, mindestens EU-Schwellenwert (seit 01.01.26: 5404000 €) zuzüglich Mehrwertsteuer bei Bauaufträgen).
  • Das Vorhaben führt zu einem wesentlichen Eingriff in die Umwelt, die soziale, grüne, verkehrliche und stadttechnische Infrastruktur und die Wohnsituation von Menschen.
  • Das Vorhaben bedeutet eine markante Veränderung des Kiezes.
  • Das Vorhaben hat Auswirkungen auf bestehende Nachbarschaften
  • Es werden Grundstücke des Bezirks abgegeben oder diese einem neuen Zweck zugeführt.
  • Vorhaben der Senats- und Bundesebene sollen dann in der Vorhabenliste geführt werden, wenn diese in den kommunalen Sozialraum eingreifen oder absehbar bezirkliche Vorhaben nach sich ziehen.

Auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de ist es möglich, geplante, laufende und bereits durchgeführte Projekte einzupflegen. Die Informationen sollen verständlich formuliert sein und Auskunft zu folgenden Punkten geben:

  • Titel des Vorhabens,
  • Thema des Vorhabens,
  • Kurzinfo zum Vorhaben,
  • Beteiligung,
  • Art der Beteiligung,
  • Ortsteil und Adresse,
  • Zeitplan und Zeitraum,
  • Einfluss auf andere Vorhaben,
  • Stand des Vorhabens,
  • Besonderheit,
  • Zuständige Stelle,
  • Kontakt,
  • Datum der letzten Aktualisierung des Steckbriefs sowie
  • Download-Möglichkeit für weitere Informationen zum Projekt (falls vorhanden).

Wenn Bürger_innenbeteiligung vorgesehen ist, dann ist der Beginn der Beteiligung anzugeben und das Beteiligungskonzept zu erstellen, in dem der Gegenstand der Beteiligung, Formate und Methoden der Bürger_innenbeteiligung, die Entscheidungsspielräume und der Umgang mit den Ergebnissen beschrieben werden. Das Beteiligungskonzept ist als Download oder Link zu hinterlegen (siehe Instrument Beteiligungskonzept).

Wenn Bürger_innenbeteiligung nicht vorgesehen ist, dann gilt es dies zu begründen und ist zu vermerken, ob ein Antrag gestellt wurde, für das Vorhaben eine Beteiligung durchzuführen (Beteiligungsantrag – siehe Instrument Anregung von Beteiligung). Abgeschlossene Projekte sollen im Sinne der Transparenz im Umgang mit Ergebnissen sowie zur Evaluierung des Beteiligungsprozesses weiter auf der Vorhabenliste vermerkt sein.

Die Vorhabenliste wird der Öffentlichkeit über verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung gestellt. Dazu gehören:

  • die digitale Veröffentlichung auf der Berliner Beteiligungsplattform mein.berlin.de,
  • die digitale Veröffentlichung auf der Webseite des RBTS,
  • die digitale Veröffentlichung als QR-Code (zum Beispiel an Orten der Bürger_innenbeteiligung),
  • die Veröffentlichung in digitalen Netzwerken (aktuell nebenan.de, Instagram),
  • die digitale Veröffentlichung als Video (beispielsweise durch Erklärvideos auf dem YouTube-Kanal des Bezirks),
  • die analoge Veröffentlichung einer Druckfassung der Vorhabenliste, die jährlich aktualisiert wird, und neben der Anlaufstelle auch in öffentlichen Einrichtungen des Bezirks (wie Bibliotheken, Stadtteilbüros, Bürger_innenämter und Quartiersmanagement-Büros) ausliegt sowie
  • die analoge Veröffentlichung einer Druckfassung, die als Loseblattsammlung monatlich aktualisiert wird und die Vorhabensteckbriefe enthält, die neu erschienen sind, bzw. in der Zwischenzeit aktualisiert wurden. Die Loseblattsammlung liegt im ebenfalls in der Anlaufstelle vor Ort aus.

Beteiligungskonzept

Das Beteiligungskonzept stellt die Grundlage für die Gestaltung und Vorgehensweise des Beteiligungsprozesses dar und ist für alle Akteur_innen verbindlich.

Die Verantwortung für die Erstellung und Umsetzung eines Beteiligungskonzepts liegt bei der für das Projekt zuständigen Verwaltung. Der Entwurf des Beteiligungskonzepts ist zu Beginn des Beteiligungsprozesses den Bürger_innen vorzustellen und zeitnah zu veröffentlichen. Beteiligungskonzepte sollen grundsätzlich so konzipiert werden, dass sie viele verschiedene Bürger_innen zur Beteiligung animieren, hierbei sollten bestehende Netzwerke im Bezirk genutzt und auf Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel mit Hilfe von QR-Codes oder analogen Möglichkeiten) gesetzt werden. Bei Projekten von gesamtbezirklicher Bedeutung ist das Beteiligungskonzept mit einem projektbegleitenden Gremium partizipativ zu erarbeiten. Das Gremium ist paritätisch aus Personen zusammengesetzt, die die unterschiedlichen Interessenlagen des Projektes vertreten.

Falls während des Prozesses neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbedingungen auftreten, sind Anpassungen am Beteiligungskonzept in Abstimmung mit den Akteur_innen, beziehungsweise dem projektbegleitenden Gremium, möglich.

Für jedes Projekt, bei dem laut Vorhabenliste eine Bürger_innenbeteiligung vorgesehen ist, wird ein individuelles Beteiligungskonzept erstellt. Der Umfang des Beteiligungskonzepts soll an die Größe des Projekts angepasst sein und eine möglichst hohe Partizipationsstufe anstreben. Ein Beteiligungskonzept kann Aussagen zu folgenden Punkten umfassen:

  • Ziele des Beteiligungsprozesses,
  • Partizipationsstufe der Beteiligung (Information, Mitwirkung, Mitentscheidung, Entscheidung),
  • Kurzbeschreibung des Projekts und der Entscheidungsspielräume, unter anderem bezogen auf folgende Fragen:
    • Welche Teile des Projekts sind Gegenstand der Beteiligung und können durch Beteiligung beeinflusst werden?
    • Aus welchen Gründen sind Teile des Projekts nicht Gegenstand von Beteiligung?
    • Wie sollen die Ergebnisse der Beteiligung in das Projekt einfließen?
    • Wer entscheidet, was von den Ergebnissen der Beteiligung aufgenommen wird?
    • Wer ist rechenschaftspflichtig darüber, warum welche Ergebnisse berücksichtigt beziehungsweise nicht berücksichtigt wurden?
  • Angaben zu rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen auf bestehende Strukturen,
  • Zielgruppen und die Art ihrer Ansprache (zum Beispiel aufsuchende Beteiligung),
  • Öffentlichkeitsarbeit, die für den Beteiligungsprozess vorgesehen ist,
  • Zeit- und Ablaufschema des Planungs- und Beteiligungsprozesses, inklusive der Phase 0 (Darstellung der Phasen von Planung, Beteiligung und Entscheidung),
  • für den Beteiligungsprozess zur Verfügung stehende (zeitliche und finanzielle) Ressourcen,
  • Umgang mit selbstorganisierter Beteiligung,
  • Rollen- und Zuständigkeitsverteilung der Akteur_innen,
  • Beteiligungsmethoden und mögliche Varianten (als Grundlage können auch erprobte Konzepte angewendet werden),
  • Verhältnis von Online-Beteiligung und Beteiligung vor Ort,
  • Form der Dokumentation der Ergebnisse der Beteiligung und wie sie zur Verfügung gestellt wird, wobei die Dokumentation in möglichst einfacher Sprache zu erfolgen hat,
  • Form der Begründung, wenn Empfehlungen und Wünsche der Bürger_innen bei der späteren Umsetzung nicht berücksichtigt werden und wie sie zur Verfügung gestellt wird sowie
  • bei Projekten von zentraler Bedeutung: Methode zur Bewertung des Beteiligungsprozesses.

Anregung von Beteiligung

Für Projekte mit gesamtbezirklicher Bedeutung gilt es für die Verwaltung eine Bürger_innenbeteiligung zu gewährleisten. Sollte das nicht der Fall sein, können Bürger_innen Beteiligung anregen. Dies trifft auch auf Projekte im Zuständigkeitsbereich des Bezirks zu, welche die gesamte lokale Entwicklung im Hinblick auf eine ganzheitliche Umstrukturierung zur Zukunftsfähigkeit des Bezirks betreffen (zum Beispiel projekt- und ressortübergreifende Quartiersplanung).

Beteiligung kann für Projekte ohne gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung angeregt werden. Des Weiteren ist es möglich, ergänzend zur gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung (zum Beispiel § 3 Baugesetzbuch oder im Rahmen von Planfeststellungsverfahren) eine zusätzliche Beteiligung anzuregen. Darüber hinaus kann angeregt werden, dass Vorhaben, welche derzeit nicht in der Vorhabenliste aufgeführt werden, in die Vorhabenliste aufgenommen werden.

Formlose Anregung von Beteiligung

Anregungen auf Beteiligung können formlos und formal, digital oder analog durch Bürger_innen eingereicht werden. Zur Vereinfachung und zum Einhalten von Mindeststandards des Prozesses zur Anregung von Beteiligung kann das Formular „Beteiligung Anregen“ des Bezirksamts Tempelhof-Schöneberg, zu finden auf der Webseite des Raums für Beteiligung, genutzt werden. Zum Ausfüllen des Formulars und zur Überwindung von Sprach- oder Technikbarrieren leistet das Team vom Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg Hilfestellung.

Sollte die Anregung von Beteiligung an eine Stelle erfolgen, die nicht für das Projekt zuständig ist, hat diese Stelle den/die Antragsteller_in über einen alternativen Kontakt zu informieren (zum Beispiel zuständiges Fachamt inklusive Kontakt oder der Raum für Beteiligung). Die Möglichkeit zur Anregung haben neben Bürger_innen auch weitere, vielfältige Akteur_innen, zum Beispiel aus organisierter Zivilgesellschaft und Initiativen sowie im Vorfeld eingerichtete Gremien. Bei Ablehnung einer formlosen Anregung besteht die Möglichkeit der Anregung über einen Beteiligungsantrag.

Anregung von Beteiligung und Entscheidung über einen Beteiligungsantrag

Das Team der bezirklichen Anlaufstelle berät die Antragstellenden bei der Bearbeitung. Zusätzlich informiert es über bereits laufende Beteiligungsanträge, da für jedes Projekt nur ein Beteiligungsantrag zur Entscheidung eingereicht werden kann. Diese Informationen sind auch in der Vorhabenliste zu finden.

Die Einreichung des Beteiligungsantrags bei der Anlaufstelle muss folgende Kriterien erfüllen:
  • Name und Kurzbeschreibung des Projekts, zu dem Beteiligung stattfinden soll,
  • Beteiligung anregende Person und Daten zur Kontaktaufnahme (Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse und/oder Postadresse) sowie
  • Begründung und Ziele der Beteiligung.

Für Projekte im Zuständigkeitsbereich des Bezirkes wird folgendes Musterverfahren zur Anregung von und Entscheidung über die Beteiligung von Bürger_innen vorgeschlagen:

Mit der Einreichung des ausgefüllten Beteiligungsantrags leitet das Team bezirklichen Raums für Beteiligung alle Informationen an den/die Ansprechpartner_in im zuständigen Fachamt weiter. Die zuständigen Bezirksstadträt_innen treffen eine Entscheidung zum Antrag innerhalb von zwei Monaten. Wird der Beteiligungsantrag befürwortet, kommt es zu einem Beteiligungsprozess gemäß den Leitlinien. Wird die Anregung auf Beteiligung von der zuständigen Bezirksstadträtin beziehungsweise dem zuständigen Bezirksstadtrat abgelehnt, ist dies schriftlich zu begründen.

Solange über den Beteiligungsantrag nicht entschieden wurde, dürfen im jeweiligen Projekt keine Beschlüsse gefasst werden, die den Entscheidungsspielraum einer etwaigen Bürger_innenbeteiligung einengen. Dies gilt nur, solange andere gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Zu beachten ist dabei, dass öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander gerecht abgewogen werden. Grundsätzlich sollten unterschiedliche Alternativen (nicht Varianten) geprüft, und auch zur Diskussion gestellt werden. Währenddessen sollte ein fairer Umgang miteinander herrschen, Fehler zugelassen werden und Fehleinschätzungen, auch nach außen, offen kommuniziert werden. Es gilt ferner zu beachten, dass durch die Unterbrechung von Planungsprozessen Mehrkosten und Blockaden entstehen können. Wird die Beteiligung bewilligt, muss sie zeitlich begrenzt und organisatorisch gut gelenkt sein.

Wenn eine Anregung zur Beteiligung nach schriftlicher Begründung nicht aufgegriffen wird, ist dieser Anregungsvorgang abgeschlossen und die Bürger_innenbeteiligung geht nicht in die Umsetzung.
Ungeachtet dieser Leitlinien besteht über das Instrument des Einwohner_innenantrags (§ 44 Bezirksverwaltungsgesetz) die Möglichkeit, einen Beteiligungsantrag auch in der Bezirksverordnetenversammlung zur Entscheidung zu bringen. Empfehlungen mit den Unterschriften von mindestens 1000 Bürger_innen des Bezirks werden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags von der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg entschieden.

Runder Tisch Beteiligung

Der Runde Tisch Beteiligung begleitet und unterstützt die Weiterentwicklung der Beteiligungskultur im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Die Teilnehmenden des Runden Tischs sollen sich durch die Sitzungen kennenlernen und somit die Zusammenarbeit vereinfacht werden. Der Runde Tisch wird zweimal pro Jahr in Präsenz einberufen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, Teilnehmende werden eingeladen.

Den Teilnehmendenkreis bilden u. a. folgende Akteur_innen:

  • Raum für Beteiligung Tempelhof-Schöneberg (mit Bezirksamts- und Trägerseite),
  • Kontaktpersonen der Fachämter für Beteiligung (u. a. Straßen- und Grünflächenamt, Stadtentwicklungsamt, Schul- und Sportamt, Jugendamt, Facility Management),
  • Beauftragte des Bezirksamtes und/oder Vertretung Frauenbeirat, Vertretung Beirat von und für Menschen mit Behinderung, Vertretung Migrationsbeirat,
  • Vertretungen der Fraktionen aus der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg,
  • Vertretung des Kinder- und Jugendparlaments,
  • Senior_innenvertretung und
  • weitere Teilnehmende und themenspezifisch Gäste auf Einladung (zum Beispiel Vertretungen von Landeseigenen Unternehmen oder Wohnungsgesellschaften).

Zu den Aufgaben des Runden Tisches Beteiligung gehören u. a. an die Aktualisierung der Druckversion der Vorhabenliste und die dafür notwendige Aktualisierung von mein.berlin.de zu erinnern und ggf. neue Verfahren/ Abläufe zu erläutern. Zudem werden die Angebote des Raums für Beteiligung vorgestellt, sodass die Teilnehmenden des Runden Tisches Anregungen geben können. Es findet ein Austausch (und wenn gewünscht auch eine Fallberatung) zu Praxisbeispielen von durchgeführten Beteiligungsverfahren statt. Außerdem können die Teilnehmenden Hinweise auf im nächsten halben Jahr kommende Beteiligungen/ Veranstaltungen aus ihren Bereichen geben, Unterstützungsbedarfe benennen und offene Fragen thematisieren.

Der Runde Tisch versteht sich als bezirkliche Austauschplattform und themenoffenes Gremium im Segment Beteiligung, das heißt von den Teilnehmenden können Anregungen zu weiteren Themen kommen.

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin

Postanschrift
10820 Berlin