Das deutsche Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht vor, dass für wissenschaftliche Zwecke oder für im öffentlichen Interesse liegende Fragen eine Ausnahme vom Verbot des Handels mit illegalen Drogen möglich ist. Das Bezirksamt hat daher beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Antrag auf Erlaubnis des regulierten Verkaufs von Cannabis gestellt.
Auf ähnliche Weise wurde vor 25 Jahren ein Modellprojekt zur Abgabe von Heroin realisiert: nach einem Aufschlag der Stadt Hamburg und einem abgelehnten Antrag der Stadt Frankfurt am Main – bundesweit und international ein Vorbild mit dem Frankfurter Weg der Suchtprävention – wurde von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 1998 ein Modellversuch zur ärztlich kontrollierten Diamorphinvergabe vereinbart und realisiert – mit überzeugendem Ergebnis, das u. a. in Berlin zur Einrichtung einer ersten Diamorphin-Ambulanz (2013) geführt hat.
Es geht also – aber dazu muss man sich auf den Weg machen.
Häufig gestellte Fragen zur Regulierung des Cannabisverkaufs
Nach Beschluss der Bezirksververordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg vom 28.11.2013 ist das Bezirksamt damit beauftragt, „gemeinsam mit Experten/innen, Beratungsstellen und Anwohner/innen, die nötigen Schritte einzuleiten, um durch eine kontrollierte Abgabe von Cannabisprodukten in lizensierten Abgabestelle(n) am Görlitzer Park, den negativen Auswirkungen der Prohibition und des dadurch entstehenden Schwarzmarktes entgegen zu treten.“ (Zitat aus der Drucksache DS/0807/IV).
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf einige wichtige Fragen, die uns immer wieder zu dem Projekt gestellt werden.
- Cannabis ist illegal – wie soll so etwas also möglich sein?
- Warum will das Bezirksamt illegale Drogen legalisieren?
- Wird mein Kind durch die Regulierung des Cannabisverkaufes zum Cannabiskonsum verführt?
- Wo wird der „Coffeeshop“ denn entstehen?
- Wie soll denn so der Drogenhandel im Görlitzer Park überhaupt ausgetrocknet werden?
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
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