Aufgaben und Ziele

Tafel_ Ziele_erreichen

Die Landessuchtbeauftragte ist für Grundsatzfragen im Kontext der Situation suchterkrankter Menschen verantwortlich. Sie steuert und koordiniert alle Angelegenheiten zum Thema Drogen und Sucht in Berlin und stimmt die Versorgungs- und Präventionsangebote sowie die Bedarfsplanung ab. Die Förderung von Maßnahmen freier Träger im Bereich der Suchtprävention und Suchthilfe sowie die Dokumentation und Qualitätssicherung liegen ebenfalls in ihrem Verantwortungsbereich.

Programm der Suchtbeauftragten zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs in Berlin

Seit dem Jahr 1977 gibt es im Land Berlin ein Programm zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, das durch die jeweilige Landessuchtbeauftragte bzw. den jeweiligen Landessuchtbeauftragten koordiniert und umgesetzt wird. Dabei ist die Trennung der Zuständigkeiten nach Legalität bzw. Illegalität der Drogen seit der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats im März 1996 hinfällig.

Das Programm beinhaltet vier Ansatzpunkte:
  1. Präventive Maßnahmen
  2. Niedrigschwellige Angebote wie Streetwork, Übernachtungseinrichtungen, Kontaktläden und Drogenkonsumräume
  3. Hilfen für Abhängige in Form von Beratungs- und Therapieangeboten
  4. Polizeiliche Verfolgung und Ermittlung in der Drogenszene zur Bekämpfung von Handel und Schmuggel

Zuständigkeiten der Suchtbeauftragten außerhalb Berlins

Die Landessuchtbeauftragte nimmt auch Aufgaben auf nationaler und internationaler Ebene wahr. Zur besseren Koordinierung regionaler Drogenpolitik und Drogenhilfe, der Koordination zwischen Bund und Ländern sowie innerhalb der Europäischen Union ist die Landessuchtbeauftragte in verschiedenen Gremien vertreten. In diesen Bereich gehören z. B. die Zusammenarbeit mit bundesweit tätigen Organisationen wie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V., dem Fachverband Drogen- und Suchthilfe e. V. (fdr), und der Weltgesundheitsorganisation WHO.

Landessucht­beauftragte