Seit dem Jahr 1977 gibt es im Land Berlin ein Programm zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, das durch die jeweilige Landessuchtbeauftragte bzw. den jeweiligen Landessuchtbeauftragten koordiniert und umgesetzt wird. Dabei ist die Trennung der Zuständigkeiten nach Legalität bzw. Illegalität der Drogen seit der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats im März 1996 hinfällig.
Das Programm beinhaltet vier Ansatzpunkte:
- Präventive Maßnahmen
- Niedrigschwellige Angebote wie Streetwork, Übernachtungseinrichtungen, Kontaktläden und Drogenkonsumräume
- Hilfen für Abhängige in Form von Beratungs- und Therapieangeboten
- Polizeiliche Verfolgung und Ermittlung in der Drogenszene zur Bekämpfung von Handel und Schmuggel