EU-Förderung

Europäischer Sozialfonds Plus: 2021-2027 in Berlin - Kofinanziert von der Europäischen Union

Der ESF+ 2021 - 2027

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördert den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in Europa und unterstützt künftig auch das europaweite Politikziel „Ein sozialeres Europa“. Im Mittelpunkt des ESF+ stehen Investitionen in Menschen. Mit seinen Mitteln sollen Förderbedarfe gedeckt werden, die nicht (alleine) aus Mitteln des Bundes, des Landes und der Bezirke finanziert werden können.
Mehr zum Thema ESF finden Sie auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe:
ESF Förderperiode 2021-2027

Einordnung des Förderinstrumentes 15 aus dem Bereich „Drogen und Sucht“

Die Mittel, die im Rahmen des Programms des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) in Berlin zur Verfügung stehen, werden nach verschiedenen Förderschwerpunkten aufgeteilt. Sie geben eine thematische Orientierung.

  1. Programmschwerpunkt „Fachkräftesicherung“
  2. Programmschwerpunkt „Bildung“
  3. Programmschwerpunkt „Soziale Inklusion“

Das Förderinstrument 15 hat den Schwerpunkt „Soziale Inklusion“. Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist hier die Intention. Zugleich enthält das Förderinstrument ein sogenanntes spezifisches Ziel, was den Schwerpunkt noch einmal genauer beschreiben soll. Das spezifische Ziel sieht wie folgt aus: „Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern.“

Inhalte des Förderinstrumentes 15

Das Förderinstrument 15 fördert Projektträger, die „Qualifizierung, Beschäftigung und sozialpädagogische Unterstützung von Suchtgefährdeten/ Abhängigen“ unterstützen wollen.
Die Projekte haben die Aufgabe der Heranführung an Beschäftigung und Arbeit durch spezifische Angebote, die eng vernetzt mit den Suchthilfeangeboten an den unterschiedlichen Ausgangslagen und zielgruppenspezifischen Besonderheiten der Teilnehmenden ansetzen. Da (langzeit-) arbeitslose Abhängige neben der Abhängigkeit meist noch andere Vermittlungshemmnisse aufweisen (vermehrt psychische Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, fehlende arbeitsrelevante Schlüsselqualifikationen), werden niedrigschwellige Maßnahmen zur Stabilisierung der Persönlichkeit und der Lebensverhältnisse durchgeführt. Auch nicht konsumierende (ehemals) Abhängige/ Suchtgefährdete werden durch ein besonderes, auf sie zugeschnittenes, Förderangebot unterstützt. Zusätzlich wird allen Teilnehmenden eine Kinderbetreuung angeboten, soweit Bedarf besteht.
Zur möglichen Förderung gibt es einen regelmäßigen Projektaufruf den Sie unter folgendem Link finden:
Projektaufruf über die IBB

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