Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Landessuchtbeauftragten.
Drogen- und Suchtfragen sind nicht nur eine Sache der Politik und der Akteure und Akteurinnen des Suchthilfe-Systems. Der Konsum von riskanten Substanzen, zu denen auch der Alkohol zählt, betrifft fast jede Person in unserer Stadt. Viele Menschen kennen Menschen mit Suchtproblemen und jeder von uns kann durch sein Verhalten und seinen Umgang mit Suchtmitteln helfen, Abhängigkeitsentwicklungen vorzubeugen.
Das Berliner Hilfesystem im Bereich Sucht umfasst die Bereiche Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminderung und Überlebenshilfen. Viele Akteurinnen und Akteure in den Bezirken und bei freien Trägern arbeiten seit vielen Jahren eng zusammen. Sie bilden ein Netzwerk und kooperieren mit vielen angrenzenden Bereichen wie z. B. Schulen, der Jugendhilfe, dem öffentlichen Gesundheitswesen.
Zu den Aufgaben der Landessuchtbeauftragten gehört die bedarfsgerechte gesamtstädtische Steuerung und (Weiter-) Entwicklung der Angebote. Die Qualitätssicherung, Dokumentation und Planung des Systems gehören ebenso zu der Arbeit.
Ziele sind, Missbrauch und Abhängigkeit von Suchtmitteln wie Tabak, Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen sowie Verhaltenssüchte (wie bspw. pathologisches Glücksspiel und Medienabhängigkeit) zu verhindern oder zumindest deutlich zu reduzieren. Suchtkranke Menschen sollen bei ihrem oft langen und beschwerlichen Weg aus der Abhängigkeit die bestmögliche Hilfe und Unterstützung erhalten. Auch für Angehörige von suchtkranken Menschen gibt es Angebote.
Das Land Berlin bietet frühzeitige und wohnortnahe Hilfen. Die Suchtprävention umfasst Informationsmaterialien, Beratung und Schulungen zu vielen Themen. Die Suchtberatungsstellen helfen, die richtige Maßnahme zu finden. Das Angebotsspektrum reicht insgesamt von Drogenkonsumräumen über Beratung, Betreuung und Therapie bis hin zu Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung. Viele Selbsthilfegruppen sind für suchtkranke und Menschen und Angehörige da.
Neben der Abstinenz zielen die Maßnahmen vor allem darauf ab, Voraussetzungen für ein Überleben zu schaffen, die Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die Menschen möglichst wieder in die Gesellschaft zu integrieren.
Sie können sich zu Veranstaltungen, Aufgaben, Zielen und Veröffentlichungen sowie zur Person der landessuchtbeauftragten informieren.
Dort finden Sie auch gesetzliche Grundlagen, beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz und weitere Gesetze.
Weitere Informationen zum Berliner Suchthilfesystem können Sie auf den Internetseiten der Landessuchtbeauftragten nachlesen. Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen in den Bezirken und haben die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu einzelnen Themen, wie zum Beispiel den Nichtraucherschutz oder die Suchtprävention in Berlin sowie Veranstaltungshinweise der Landessuchtbeauftragten herunterzuladen