Die Landesbeauftragte für Suchtfragen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

DGS-Video: Landessuchtbeauftragte

DGS-Video: Die Landesbeauftragte für Suchtfragen

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Videoinhalt zum Nachlesen: Landessuchtbeauftragte

Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Landessuchtbeauftragten.

Drogen- und Suchtfragen sind nicht nur eine Sache der Politik und der Akteure und Akteurinnen des Suchthilfe-Systems. Der Konsum von riskanten Substanzen, zu denen auch der Alkohol zählt, betrifft fast jede Person in unserer Stadt. Viele Menschen kennen Menschen mit Suchtproblemen und jeder von uns kann durch sein Verhalten und seinen Umgang mit Suchtmitteln helfen, Abhängigkeitsentwicklungen vorzubeugen.

Das Berliner Hilfesystem im Bereich Sucht umfasst die Bereiche Prävention, Beratung und Behandlung, Schadensminderung und Überlebenshilfen. Viele Akteurinnen und Akteure in den Bezirken und bei freien Trägern arbeiten seit vielen Jahren eng zusammen. Sie bilden ein Netzwerk und kooperieren mit vielen angrenzenden Bereichen wie z. B. Schulen, der Jugendhilfe, dem öffentlichen Gesundheitswesen.

Zu den Aufgaben der Landessuchtbeauftragten gehört die bedarfsgerechte gesamtstädtische Steuerung und (Weiter-) Entwicklung der Angebote. Die Qualitätssicherung, Dokumentation und Planung des Systems gehören ebenso zu der Arbeit.

Ziele sind, Missbrauch und Abhängigkeit von Suchtmitteln wie Tabak, Alkohol, Medikamenten und illegalen Drogen sowie Verhaltenssüchte (wie bspw. pathologisches Glücksspiel und Medienabhängigkeit) zu verhindern oder zumindest deutlich zu reduzieren. Suchtkranke Menschen sollen bei ihrem oft langen und beschwerlichen Weg aus der Abhängigkeit die bestmögliche Hilfe und Unterstützung erhalten. Auch für Angehörige von suchtkranken Menschen gibt es Angebote.

Das Land Berlin bietet frühzeitige und wohnortnahe Hilfen. Die Suchtprävention umfasst Informationsmaterialien, Beratung und Schulungen zu vielen Themen. Die Suchtberatungsstellen helfen, die richtige Maßnahme zu finden. Das Angebotsspektrum reicht insgesamt von Drogenkonsumräumen über Beratung, Betreuung und Therapie bis hin zu Maßnahmen der Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung. Viele Selbsthilfegruppen sind für suchtkranke und Menschen und Angehörige da.

Neben der Abstinenz zielen die Maßnahmen vor allem darauf ab, Voraussetzungen für ein Überleben zu schaffen, die Gesundheit und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die Menschen möglichst wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Sie können sich zu Veranstaltungen, Aufgaben, Zielen und Veröffentlichungen sowie zur Person der landessuchtbeauftragten informieren.
Dort finden Sie auch gesetzliche Grundlagen, beispielsweise das Betäubungsmittelgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz und weitere Gesetze.

Weitere Informationen zum Berliner Suchthilfesystem können Sie auf den Internetseiten der Landessuchtbeauftragten nachlesen. Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen in den Bezirken und haben die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu einzelnen Themen, wie zum Beispiel den Nichtraucherschutz oder die Suchtprävention in Berlin sowie Veranstaltungshinweise der Landessuchtbeauftragten herunterzuladen

DGS-Video: Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

DGS-Video: Erklärung zur Barrierefreiheit

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Herzlich willkommen auf unserem Webauftritt!

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten.

Allgemein und gesetzliche Grundlage

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Wir möchten Ihnen die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit des Webauftritts erklären.

Die Erklärung umfasst den Geltungsbereich, die rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Außerdem enthält sie eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind, eine Zeit, bis wann die Mängel behoben werden und das Erstellungs- bzw. Aktualisierungsdatum. Um Probleme zu melden, gibt es den Feedbackmechanismus mit Kontaktdaten der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie die Kontaktdaten zur Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit.

Wo finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit? Klicken Sie auf den Link „Digitale Barrierefreiheit“ in der Fußzeile des Webauftritts.

Video-Inhalt zum Nachlesen: Wie barrierefrei ist dieser Webauftritt?
Der Stand der Barrierefreiheit gibt an, wie barrierefrei ein Webauftritt ist. Dabei wird in drei Kategorien unterschieden:

  1. Barrierefrei
  2. Teilweise barrierefrei
  3. Nicht barrierefrei

Der Webauftritt, auf dem Sie sich gerade befinden, ist nur teilweise barrierefrei.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

In diesem Abschnitt der Erklärung werden alle vorhandenen Barrieren des Webauftritts aufgelistet.

Alle Barrieren des Webauftritts, auf dem Sie sich gerade befinden, finden Sie in Schriftform in der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ in Alltagssprache.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt oder aktualisiert?

Seit dem 23. September 2019 sind alle öffentlichen Stellen verpflichtet eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Das Erstellungsdatum muss in der Erklärung aufgeführt werden. Außerdem muss die Erklärung einmal im Jahr überprüft werden. Änderungen werden eingepflegt und das neue Datum wird in der Erklärung aktualisiert.

Das Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung der Erklärung des Webauftritts, auf der Sie sich gerade befinden, finden Sie unter dem Video in Textform.

Sie möchten eine Barriere melden? (Feedbackmechanismus)

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserem Webauftritt nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Wenden Sie sich per E-Mail oder Telefon an die passende Ansprechperson der öffentlichen Stelle.

Ihre Meldung der Barriere war nicht erfolgreich? (Durchsetzungsverfahren)

Wenn nach 4 Wochen Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war oder Sie keine ausreichende Antwort von der jeweiligen Stelle erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit kontaktieren.

Natürlich können Sie sich auch per Post oder E-Mail an die Landesbeauftragte wenden:

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
– Senatskanzlei –

Postanschrift: Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Dienstgebäude: Martin-Hoffmann-Str. 16, 12435 Berlin
Telefon: (030) 90223-1515
E-Mail an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit

Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung:
05.12.2024

Feedback zur digitalen Barrierefreiheit

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