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Drucksache - DS/2076/V
Ich frage das Bezirksamt:
Abt. Bauen, Planen und Facility ManagementBezirksstadtrat
Zunächst folgende Vorbemerkung:
Das Bezirksamt (Umwelt- und Naturschutzamt) hat in Verfolg des BVV-Auftrages aus der Drucksache DS/1670/V (siehe die diesbezügliche VzK) nach Vorabstimmungen mit der Stadtplanung ein Gutachten »Freiraumanalyse und-Entwicklungskonzept Friedrichshain West« beauftragt. Inhalt des Auftrages war eine Bestandsaufnahme (Naturhaushalt, öffentliche und private Spielplätze, öffentliche, wohnungsnahe Grünflächen) und die Erarbeitung von Erfordernissen im Falle der Verdichtung. Das Straßen-und Grünflächenamt (SGA) betrachtete den gleichen Planungsraum mit einem Gutachten zur Mobilitätswende. UmNat hat deshalb den Auftrag dahingehend erweitert, die Gedanken des Mobilitätsgutachtens zu integrieren. In das Gutachten sind zudem die Zwischenergebnisse des Bürger*innen-Beteiligungsprozesses Friedrichshain West eingeflossen.
Die »zentrale Maßnahmen« aus der Pressemitteilung Nr. 86 des Bezirksamts vom 14.04.2021 sind die von der Studie erarbeiteten Erfordernisse im Gebiet Friedrichshain-West. Die Studie nennt unter anderem die Schaffung neuer Grün- und Spielflächen, Verbindung von Grünräumen, Aufwertung bestehender öffentlicher Grünflächen und Spielplätze, Dach- und Fassadenbegrünungen bei Blockinnenbereichen, nachhaltiges Regenwassermanagement, Entsiegelung von Flächen, Erhöhung von Biodiversität und Grünvolumen sowie die konsequente Einhaltung ökologischer Kriterien wie dem Biotopflächenfaktor (BFF).
Damit sind noch keine konkreten Maßnahmen definiert. Vielmehr ist diesen »Grün«-Gedanken in allen Phasen und Ebenen von Planungsprozessen Geltung zu verschaffen.
Hiervon ausgehend beantworten sich Ihre Fragen wie folgt:
Die Bestandsaufnahme (Naturhaushalt, öffentliche und private Spielplätze, öffentliche, wohnungsnahe Grünflächen) der Studie hat eklatante »Grün«-Defizite aufgezeigt. Mit den sogenannten »zentralen Maßnahmen« sind noch keine konkreten Maßnahmen definiert. Vielmehr ist diesen »Grün«-Gedanken in allen Phasen und Ebenen von Planungsprozessen Geltung zu verschaffen (siehe Vorbemerkung). In die Studie sind Absprachen mit der Stadtplanung, dem Straßen- und Grünflächenamt und die bisher bekannten Ergebnisse des Beteiligungsprozesses eingeflossen. Die Ergebnisse der Studie werden in den weiteren Beteiligungsprozess eingebracht.
Das Umwelt- und Naturschutzamt und das Straßen- und Grünflächenamt sind in den von der Stadtplanung gesteuerten Prozess des beauftragten Planungsbüros eingebunden. Sie bringen die Ergebnisse der Studie dort ein.
Der von der Frage implizierte Eindruck ist unzutreffend. Die »zentralen Maßnahmen« sind Gedanken, die seitens des Umwelt- und Naturschutzamtes und des Straßen- und Grünflächenamtes in den Planungsprozess eingebracht werden. Die Diskussion und Bewertung findet im Planungsprozess statt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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