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Drucksache - DS/2056/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert im Gebiet zwischen Köpenicker Straße, Skalitzer Straße, Prinzenstraße/Heinrich-Heine-Straße ein umfassendes Konzept mit verschiedenen Varianten zur Verkehrsberuhigung und Verringerung des Durchgangsverkehrs zu erarbeiten. Dabei sind die Anwohner*innen, Schulen und Gewerbe zu beteiligen und ihre Konzeptvarianten zu prüfen und zu berücksichtigen.
Noch vor der Erarbeitung eines Gesamtkonzepts soll die aktuelle Schulwegsicherheit der Nürtingen-Grundschule und der Heinrich-Zille-Grundschule untersucht und mögliche erste Maßnahmen zur Verbesserung, wie temporäre Verkehrssperren vor den Schulen und Fußgängerüberwege, geprüft und unverzüglich umgesetzt werden. Die letztendliche Entscheidung über die Umsetzung des Konzepts soll von der BVV getroffen werden. Bereits geplante oder in Entwicklung befindliche Maßnahmen, wie die Umgestaltung der Oranienstraße, die partielle Einbahnstraßenregelung in der Manteuffelstraße und die Kfz-Verkehrsbeschränkung am Lausitzer Platz, sind im Erarbeitungsprozess zu integrieren.
Begründung: Die von der BVV grundsätzlich angestrebte Verkehrsberuhigung in Friedrichshain-Kreuzberg verfolgt das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation und -Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr und die Schulwege, sowie die Entlastung der Anwohnenden im Hinblick auf Lärm- und Schadstoffemissionen. Die Verkehrsberuhigung sollte stets die gesamten Verkehrsbeziehungen in einem Wohngebiet betrachten und den Betroffenen eine wirkliche Beteiligung an der Diskussion möglicher Maßnahmen ermöglichen, um die breite Akzeptanz der Maßnahmen zu erreichen. Verkehrslösungen aus einem Kiez dürfen nicht einfach auf andere Gebiete übertragen werden, sondern im Ergebnis der Bürger*innen-Beteiligung können durchaus unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden.
BVV 28.04.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 10.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 16.06.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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