Drucksache - DS/2026/V  

 
 
Betreff: EA141 - Genügend Hundeauslaufflächen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg schaffen und Hundemitnahmeverbot auf dem Grünparterre des Boxhagener-Platzes durchsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenantragEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Einzelverstöße gegen a) das Hundemitnahmeverbot, gegen b) die Leinenpflicht und ggf. c) gegen die Maulkorbpflicht auf dem Grünparterre des Boxhagener Platzes wurden seit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen Stufe 1, d.h. seit Erneuerung des Rollrasens (~09/2019) festgestellt und mit welchem Gesamtbußgeld geahndet?
     
  2. Wieviel kostet die Erneuerung der Grünfläche (ggf. Angebot bei der ausführenden Otto Kittel GmbH einholen) und kann eine Erneuerung auf Grund des hohen Nutzungsdrucks und des besonderen Charakters bestimmter Anlagenteile des Grünparterres des Boxhagener Platzes turnusmäßig alle 24 Monate (vergleiche Erneuerung des Rollrasens des Olympiastadions alle 4-12 Monate) durchgeführt werden, finanziert durch die im gleichen Zeitraum erhobenen Bußgelder***?
     
  3. Wie hat sich (nach dem Beschluss der zuständigen Behörde, auf dem Grünparterre des Boxhagener Platzes wegen des hohen Nutzungsdrucks und des besonderen Charakers bestimmter Anlagenteile ein Hundemitnahmeverbot zu erlassen) das Verhältnis/der Quotient aus Anzahl der Hunde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zur Gesamtfläche der nach §15 Abs. 2 HundeG zur Kompensation auszuweisenden “angemessenen Kompensationsflächen für Hunde” entwickelt? (Bitte liefern Sie eine schriftliche Antwort und eine Tabelle oder ein Diagramm mit den Daten: Quadratmeter über Zeit).
     
  4. Wie viele Personen können die o.g. Verstöße überhaupt ahnden, d.h. wieviele Personen sind z.B. beim Ordnungsamt neben der Fähigkeit Parkverstöße zu kontrollieren auch geschult, derartige o.g. Verstöße zu ahnden und wieviele Gesamtdiensttage haben auf diese Art qualifizierte Personen in 2019 bzw. 2020 überhaupt geleistet?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal, Diversity und SGA
 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Wie viele Einzelverstöße gegen a) das Hundemitnahmeverbot, gegen b) die Leinenpflicht und ggf. c) gegen die Maulkorbpflicht auf dem Grünparterre des Boxhagener Platzes wurden seit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen Stufe 1, d.h. seit Erneuerung des Rollrasens (~09/2019) festgestellt und mit welchem Gesamtbußgeld geahndet?

 

Die Ahndung der durch den AOD sowie subsidiär durch die Polizei festgestellten Verstöße findet im Fachbereich VetLeb des Ordnungsamtes statt.

 

Diese waren im in Rede stehenden Bereich:

 

 

a) Hundemitnahmeverbote

b) Leinenpflicht

c) Maulkorbpflicht

Anzahl

Gesamtbußgeld

Anzahl

Gesamtbußgeld

Anzahl

Gesamtbußgeld

2019

8

600 €

6

500 €

0

0

2020

4

505 €

6

610 €

0

0

2021

0

0

0

0

0

0

 

  1. Wieviel kostet die Erneuerung der Grünfläche (ggf. Angebot bei der ausführenden Otto Kittel GmbH einholen) und kann eine Erneuerung auf Grund des hohen Nutzungsdrucks und des besonderen Charakters bestimmter Anlagenteile des Grünparterres des Boxhagener Platzes turnusmäßig alle 24 Monate (vergleiche Erneuerung des Rollrasens des Olympiastadions alle 4-12 Monate) durchgeführt werden, finanziert durch die im gleichen Zeitraum erhobenen Bußgelder***?

 

Die Erneuerung der Rasenfläche am Boxhagener Platz würde inkl. aller erforderlichen Leistungen inkl. Bauzaun, Baustelleneinrichtung, vorbereitende Erdarbeiten und Fertigstellungspflege bis zur Nutzungsfreigabe ca. 56.000€ brutto kosten. Der Bereich müsste ca. 3 Monate abgesperrt werden.

Die Sicherung einer intensiven Pflege auf dem Platz mit 3x Düngen im Jahr und 12x Wässern und ggf. noch weiteren Maßnahmen wäre sehr sinnvoll, um die Fläche bei dem hohen Nutzungsdruck halten zu können. Weder für die Erneuerung der Rasenfläche noch für die intensive Pflege stehen im Straßen- und Grünflächenamt jedoch Mittel zur Verfügung, da die Fördermaßnahme aus Mitteln des Senats abgeschlossen ist.

 

  1. Wie hat sich (nach dem Beschluss der zuständigen Behörde, auf dem Grünparterre des Boxhagener Platzes wegen des hohen Nutzungsdrucks und des besonderen Charakers bestimmter Anlagenteile ein Hundemitnahmeverbot zu erlassen) das Verhältnis/der Quotient aus Anzahl der Hunde im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zur Gesamtfläche der nach §15 Abs. 2 HundeG zur Kompensation auszuweisenden “angemessenen Kompensationsflächenr Hunde” entwickelt? (Bitte liefern Sie eine schriftliche Antwort und eine Tabelle oder ein Diagramm mit den Daten: Quadratmeter über Zeit).

 

Als Kompensation für die Gartendenkmalsflächen im Ortsteil Friedrichshain, für die ein Hundemitnahmeverbot besteht, wurde schon vor einigen Jahren eine Hundeauslauffläche im Volkspark Friedrichshain an der Margarete-Sommer-Straße eingerichtet. Das Führen einer Tabelle oder eines Diagramms ist im HundeG nicht vorgesehen und liegt daher nicht vor.

 

  1. Wie viele Personen können die o.g. Verstöße überhaupt ahnden, d.h. wieviele Personen sind z.B. beim Ordnungsamt neben der Fähigkeit Parkverstöße zu kontrollieren auch geschult, derartige o.g. Verstöße zu ahnden und wieviele Gesamtdiensttage haben auf diese Art qualifizierte Personen in 2019 bzw. 2020 überhaupt geleistet?

 

r die Ahndung aller Verstöße im Fachbereich VetLeb stehen aktuell 0,09 Stellen zur Verfügung. Es handelt sich dabei um drei Mitarbeitende, die mit einem prozentualen Stellenanteil von 4%, 5% und 4% mit deren Bearbeitung betraut sind. 

 

Die Kontrollen bzw. Feststellungen erfolgen durch den AOD, subsidiär durch die Polizei. Für den AOD kann folgendes festgestellt werden:

 

Es kann durch Fluktuation und Zuständigkeiten für etliche Verstöße im öffentlichen Raum keine feste Anzahl an Kontrollkräften genannt werden.

 

Die Ordnungsämter sind primär für die großflächigen (ca. 1.850.000 m²) und zahlreichen (375 gewidmete) Grünanlagen und Spielplätze mit der Kontrolle der Einhaltung des Grünanlagengesetztes Berlin beauftragt.

 

Die aktuell ca, 35 geschulten Dienstkräfte sind aufgrund der pandemiologischen Lage seit 19.03.2020 vermehrt mit der Kontrolle der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in 3 Schichten eingesetzt. Weitere Informationen sind unter https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/aussendienst/artikel.167888.php sichtbar.

 

Eine statistische Erfassung der Gesamtdiensttage findet nicht statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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