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Drucksache - DS/1927/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht während der Zeit der Schulschließungen den Schüler*innen an Grundschulen, die nicht die Notbetreuung in Anspruch nehmen, ein regelmäßiges Mittagessen zu ermöglichen. Unter Berücksichtigung der Hygienevoraussetzungen zur Eindämmung der Pandemie soll die Mitnahme in Menüboxen nach Hause ermöglicht werden. Sollte dieses Ansinnen aufgrund der aktuell laufenden Ausschreibungen und Verträge mit den Caterern nicht umsetzbar ist, ist in Rücksprache mit dem Senat zu prüfen, wie eine Verköstigung während der Schulschließungen sicherzustellen ist.
Begründung:
Aufgrund der Schulschließungen ist eine Teilnahme am schulischen Mittagessen für Schüler*innen nicht mehr möglich. Es ist auch unter den Bedingungen der Pandemie sicherzustellen, dass Kinder eine warme und vollwertige Ernährung erhalten. Dies würde eine zusätzliche Entlastung für Familien sicherstellen. Hinzu kommt, dass die bestehenden Verträge mit den Schul-Caterern nicht ausgesetzt sind und somit Mittel zur Mittagsessensversorgung zur Verfügung stehen. Hinsichtlich der Menüboxen ist zu prüfen, inwiefern ein ökologisches System von wiederverwendbaren Boxen etabliert werden kann, um zusätzlichen Müll zu vermeiden. Die Essensausgabe erfolgt in klar definierten Zeitfernstern nach vorhergehender Rückmeldung durch die Eltern, um Gruppenansammlungen zu vermeiden. Da Grundschulen in der Regel fußläufig zu erreichen sind, kann der ÖPNV als mögliche Infektionsquelle ausgeschlossen werden. Auch können die Schüler*innen je nach Schulweg und Alter ihr Mittagessen eigenständig am Schulstandort in Empfang nehmen. Für die Schulen bietet dies die Möglichkeit zumindest punktuell nochmal mit ihren Schüler*innen direkt in Verbindung zu treten und sich über das Wohlergehen der Kinder zu erkundigen. Auch der Kinderschutzaspekt ist zu beachten. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Lernmaterialien zu überreichen oder kurze Hilfestellungen zu übermitteln.
SchulSport 10.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 24.02.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt. |
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