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Drucksache - DS/1859/V
Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
In der Frage der Beseitigung der unfreiwilligen Obdachlosigkeit wird nicht danach unterschieden, ob jemand obdachlos (=ohne festen Wohnsitz + ohne Unterkunft) ist, oder ob jemand wohnungslos (=ohne Mietvertrag) ist. Bundesweit gibt eine einheitliche amtliche Definition von Wohnungslosigkeit oder Obdachlosigkeit.
Entscheidendes Kriterium ist der Wunsch und die Notwendigkeit aufgrund unfreiwilliger Obdachlosigkeit - und damit zur Gefahrenabwehr nach dem ASOG (All. Sicherheits- und Ordnungsgesetz) - einen Schlafplatz zu erhalten.
- ASOG-Plätze Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg haben wir zu diesem Zweck momentan ca. 1.727 Plätzen in 68 geprüften und freigegebenen ASOG-Unterkünften (Wohnheime, Pensionen, Hostels)
- Kältehilfe-Plätze Im Bereich der Kältehilfe haben wir im Oktober täglich 31 Schlafplätze + 1x wöchentlich zusätzlich 30 Plätze. Ab November haben wir täglich 250 Plätze + 1x wöchentlich zusätzlich 30 Plätze im Bezirk.
s. o.
Für den genannten Zweck fallen aufgrund der Pandemie im ASOG-Bereich überhaupt keine Plätze weg.
Im Gegenteil konnte die Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales eine Vielzahl neuer Unterbringungsplätze im Bezirk akquirieren, da aufgrund des Rückgangs der touristischen Nutzung, Hostel- und Pensionsbetreiber sich alternativ für die Unterbringung von obdachlosen Menschen geöffnet haben.
Im Bereich der Kältehilfe haben wir ca. 60 Plätze weniger.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler
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