Drucksache - DS/1853/V  

 
 
Betreff: Durchsetzung der Infektionsschutzverordnung im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Juda, UlrikeJuda, Ulrike
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie gestalten sich gegenwärtig Dienstbetrieb und Kontrollen zur Durchsetzung der Infektionsschutzverordnung durch das Ordnungsamt im Bezirk (auch unter Nennung von Schwerpunkteinsätzen)?
     
  2. Welche Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung wurden seit 1. Oktober 2020 im Bezirk verzeichnet (bitte aufschlüsseln nach konkreten Verstößen und verhängten Ordnungsgeldern)?
     
  3. Inwieweit kann die Infektionsschutzverordnung mit Blick auf die aktuelle personelle Aufstellung des Ordnungsamtes im Bezirk wirksam durchgesetzt werden?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

zu Frage 1: Dem Ordnungsamt wurden durch das Bezirksamt per widerruflicher Modifizierung der Geschäftsverteilung bestimmte dem Gesundheitsamt obliegende Aufgaben insbesondere in Bezug auf Kontrollen im öffentlichen Raum bzw. in Gewerbebetrieben etc. einschließlich erforderlicher Sanktionen zur Durchsetzung des Infektionsschutzes übertragen.

Der allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes mit nominell rd. 40 Stellen verwendet seither rd. 80% seiner Ressourcen für Kontrollen der Einhaltung der Vorgaben der Infektionsschutzverordnung. Dabei stand zunächst die Überwachung der Kontaktverbote etwa in Grünanlagen im Vordergrund.

Seitdem im Mai etwa Gaststätten wieder geöffnet werden konnten, spielt sich das Kontrollgeschehen weitgehend in Schankwirtschaften und teilweise in Clubs ab. Insbesondere das Tätigwerden in Clubs ist lediglich mit Beteiligung der Polizei möglich.

An ca. 10 Wochenenden in den vergangenen Monaten fanden gemeinsame Einsätze mit der Polizei statt, teilweise mit Brennpunkteinheiten, die von der zuständigen Direktion koordiniert werden, teilweise mit Kräften der für die einzelnen Gebiete zuständigen Polizeiabschnitte. Dabei wurden schwerpunktmäßig von Gaststätten gesäumte Straßenzüge wie die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain oder der Bereich rund um das Kottbusser Tor und die Oranienstraße in Kreuzberg sowie Bereiche mit Veranstaltungen bzw. Clubs, z.B. auf dem RAW-Gelände, kontrolliert.

Ganz aktuell hat das Ordnungsamt mit Unterstützung des Polizeiabschnitts 51 am letzten Samstag eine Veranstaltung auf dem überdachten Freigelände eines Clubs in der Nähe der Elsenbrücke aufgrund zu geringer Abstände einer Vielzahl von Besucher*innen untereinander beendet, nachdem bereits eine Woche zuvor entsprechende Verstöße festgestellt worden waren.

 

zu Frage 2: Seit Anfang Oktober wurden hauptsächlich folgende Verstöße gegen die Vorgaben der Infektionsschutzverordnung festgestellt:

Verbotene Tanzlustbarkeiten - tut mir leid, dass ich den altmodischen Begriff verwende, er findet sich so noch in den gesetzlichen Grundlagen - verbotene Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen.

Fehlender Mund- / Nasenschutz im ÖPNV, das wird gemeldet von der Polizei, aber die Bußgeldverfahren erfolgen durch das Ordnungsamt.

Fehlender Mund- / Nasenschutz in Friseurbetrieben.

Fehlender Mund- / Nasenschutz bei Bedienungen in Gaststätten, vor allem aber fehlende Anwesenheitsdokumentationen. Falsche Angaben können von uns kaum überprüft bzw. nachverfolgt werden.

Insbesondere wurden durch das Ordnungsamt seit Anfang Oktober 145 Kontrollen ohne Feststellungen durchgeführt. In 46 Fällen wurden Verstöße festgestellt, davon wurden 31 Anzeigen zu Verstößen in der Gastronomie gefertigt.

Zu verhängten Bußgeldern ist darauf hinzuweisen, dass diese teilweise stark vergert stattfinden, d.h. im Oktober verhängte Bußgelder betreffen Verstöße, die im September oder sogar noch vorher festgestellt wurden, zumal zunächst auch Anhörungen durchgeführt werden müssen.

 

Der Bereich Ordnungswidrigkeiten verzeichnet im Oktober bislang insgesamt 119 Anzeigen von Polizei und Ordnungsamt.

Die meisten Verstöße betrafen fehlender Mund- / Nasenschutz, das war in 72 Fällen der Fall und fehlende Anwesenheitslisten, 32 Mal. 8 Verstöße betrafen das Öffnen der Lokalität nach Beginn der Sperrstunden, 2 das Öffnen illegaler Clubs. Es wurden im Oktober 45 Bußgeldbescheide bisher erlassen.

 

zu Frage 3: Der Senat bemüht sich, mit dem Projekt der Qualifizierung von Berlin bei 240 Parkraumüberwachungskräften für die Aufgaben eines Verkehrsüberwachungsdienstes Entlastung für die allgemeinen Ordnungsdienste zu generieren, indem der AOD dann die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnimmt, sondern der Verkehrsüberwachungsdienst.

Daher ist es Ziel des Senats, möglichst die Hälfte aller Überwachungskräfte in den Parkraumzonen auf freiwilliger Basis dahingehend fortzubilden, dass sie auf alle Bezirke verteilt werden und dort den ruhenden Verkehr außerhalb der Parkzonen überwachen.

Die allgemeinen Ordnungsdienste sollen sich noch stärker auf die Kontrollen nach der Infektionsschutzverordnung konzentrieren können. Derzeit ist fraglich, inwieweit Friedrichshain-Kreuzberg davon profitieren kann, da sich bis dato lediglich 140 von 240 berlinweit betroffenen Beschäftigen gemeldet haben und in unserem Bezirk wahrscheinlich lediglich 13 statt der benötigten 20 Verkehrsüberwachungsdienstkräfte eingesetzt werden können.

Darüber hinaus ist der AOD kaum in der Lage, die seit 10.10. geltende Sperrstunde in Gaststätten und Verkaufsstellen zu kontrollieren, da diese jeweils um 23:00 Uhr beginnt und demgegenüber die Spätschicht spätestens um 24:00 Uhr endet.

Zwar existiert auch diesbezüglich auf der Landesebene …, gibt es diesbezüglich auf der Landesebene Bemühungen, die Arbeitszeitregelung anzupassen mit dem Ziel, ggf. auch über 24:00 Uhr hinaus tätig zu werden. Dies wird jedoch auf bestimmte Tage und Schwerpunkteinsätze begrenzt bleiben müssen. Wir haben vereinzelt auch in der Vergangenheit schon über 24:00 Uhr hinaus auf freiwilliger Basis der Beschäftigten kontrolliert.

Es dürfen auch tagsüber keine Überwachungslücken entstehen.

Der Bereich Ordnungswidrigkeiten im Innendienst ist derzeit mit 5 Beschäftigen dabei, die Anzeigen der Polizei und des eigenen Außendienstes abzuarbeiten. Er ist dazu quantitativ kaum in der Lage. Sein Ehrgeiz kann hauptsächlich darin bestehen, so viele Verfahren wie irgend möglich wenigsten innerhalb der Verjährungsfrist abzuarbeiten. Auf entsprechende Hilfeersuchen der Bezirke wurde nunmehr avisiert, dass ggf. Absolvent*innen des ersten juristischen Staatsexamens, die auf den Beginn ihres Referendariats warten, zur Unterstützung eingesetzt werden. Hierzu laufen jedoch noch Abstimmungen mit dem Senat.

Schließlich ist auf Schwächen der Infektionsschutzverordnung hinzuweisen, die sich im Überwachungsvollzug zeigen. So sind bzw. waren bislang noch Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Personen im Freien und 1.000 Personen in geschlossenen Räumen zulässig. Tanzlustbarkeiten im Freien sind bzw. waren durchaus zulässig bei Einhaltung der Abstände. Auch diese Regelung ist widersprüchlich. An die Fähigkeiten der Kontrollkräfte, unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit einer differenzierten Prüfung der einzelnen Tatbestände der Verordnung jeweils angemessen zu reagieren, und vor allem auch an ihre Durchsetzungsfähigkeit angesichts wachsender Widerstände, besonders feierwilliger junger Leute und um ihre Existenz kämpfender Gewerbetreibender, sind hohe Anforderungen gestellt.

Insgesamt lässt sich aber sagen, auch im Vergleich zu anderen Bezirken, dass unserer AOD sehr stark und sehr viel kontrolliert, dass wir im Bezirksfall gleich an der Spitze sind, was die Anzeigen betrifft und auch, was bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren und Einnahmen betrifft.

Vielen Dank.

 
 

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