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Drucksache - DS/1828/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Prinzenstraße auf Höhe der Mittelinsel bzw. auf Höhe des Fuß- und Radweges entlang des Landwehrkanals einen Zebrastreifen einzurichten und im Zuge des Genehmigungsprozesses folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
- die Beschränkung eines zu bestimmenden Streckenabschnitts vor und nach dem zu errichtenden Zebrastreifen auf 30 km/h für den Kfz-Verkehr,
- auf der Baerwaldstraße, von der Urbanstraße kommend soll auf der Höhe des Carl-Herz-Ufers, der erste bzw. linke Parkplatz wegfallen,
- auf den weggefallenden Parkplatz sollen zur Gewährleistung der Sichtachse zum Fuß- und Fahrradweg entlang des Landwehrkanals Fahrradbügel eingerichtet werden,
- bei Bedarf den regelmäßigen Unterholzschnitt an der Baerwaldbrücke zu gewährleisten.
Begründung: Bereits mit der DS/0953/V vom August 2018 hat die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt aufgefordert, an der oben beschriebenen Stelle einen Zebrastreifen einzurichten. Für die ablehnende Vorlage zur Kenntnisnahme vom August 2020 werden Begründungen aus dem Jahr 2017 angeführt, die der aktuellen Verkehrssituation nicht gerecht werden. An diesem neuralgischen Kreuzungspunkt ist der Fahrrad-, Fuß- und Kfz-Verkehr deutlich gestiegen und entsprechend die Gefahr, dass es zu Unfällen kommt. Ebenso kann mit der Freihaltung der benötigten Sichtachse zur Barwaldbrücke und einer reduzierten Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs die Bedenken von beteiligten Verwaltungsstellen berücksichtigt werden.
BVV 28.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien
UVKI 12.11.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Prinzenstraße auf Höhe der Mittelinsel bzw. auf Höhe des Fuß- und Radweges entlang des Landwehrkanals einen Zebrastreifen einzurichten und im Zuge des Genehmigungsprozesses folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
- die Beschränkung eines zu bestimmenden Streckenabschnitts vor und nach dem zu errichtenden Zebrastreifen auf 30 km/h für den Kfz-Verkehr,
- auf der Baerwaldstraße, von der Urbanstraße kommend soll auf der Höhe des Carl-Herz-Ufers, der erste bzw. linke Parkplatz wegfallen,
- auf den weggefallenden Parkplatz sollen zur Gewährleistung der Sichtachse zum Fuß- und Fahrradweg entlang des Landwehrkanals Fahrradbügel eingerichtet werden,
- bei Bedarf den regelmäßigen Unterholzschnitt an der Baerwaldbrücke zu gewährleisten.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, in der Prinzenstraße auf Höhe der Mittelinsel bzw. auf Höhe des Fuß- und Radweges entlang des Landwehrkanals einen Zebrastreifen einzurichten und im Zuge des Genehmigungsprozesses folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
- die Beschränkung eines zu bestimmenden Streckenabschnitts vor und nach dem zu errichtenden Zebrastreifen auf 30 km/h für den Kfz-Verkehr,
- auf der Baerwaldstraße, von der Urbanstraße kommend soll auf der Höhe des Carl-Herz-Ufers, der erste bzw. linke Parkplatz wegfallen,
- auf den weggefallenden Parkplatz sollen zur Gewährleistung der Sichtachse zum Fuß- und Fahrradweg entlang des Landwehrkanals Fahrradbügel eingerichtet werden,
- bei Bedarf den regelmäßigen Unterholzschnitt an der Baerwaldbrücke zu gewährleisten.
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