Drucksache - DS/1819/V  

 
 
Betreff: Bauarbeiten am Mehringplatz für Anlieger*innen verträglich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDVorsteherin
Verfasser:Forck, SebastianJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien Vorberatung
12.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien (UVKI) zusammen mit dem Ausschuss PHI ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Beratung ff
18.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Bauarbeiten am Mehringplatz Anlieger_innenverträglich  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

die Bautätigkeiten am Mehringplatz zu Erneuerung des Kopfsteinpflasters für Anwohnende und Gewerbetreibende vor Ort verträglich zu gestalten. Derzeit besteht bei rund einem Viertel des Rondells erschwerter Zugang zu Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten, da diese durch Bauzäune versperrt sind. Daher soll das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass

  1. Die aktuell abgesperrten Flächen so zügig wie möglich fertig gepflastert werden.
  2. Bis diese verschlossen wurden, soll das alte Pflaster bestehen bleiben.
  3. Zukünftig soll so geplant werden, dass Absperrungen nur über einen begrenzten, absehbaren Zeitraum erfolgen, wenn diese unmittelbar an den Eingängen von Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten liegen.

 

Begründung:

Am Mehringplatz soll das Kopfsteinpflaster erneuert werden. Regelmäßig ist jedoch nur eine einzige Person vor Ort, die den Platz pflastert. Dennoch wurden große Flächen aufgelassen und mit Bauzäunen abgesperrt, was den Zugang zu Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten erschwert. U.a. eine Praxis ist nur durch einen schmalen Durchgang erreichbar, in dem nicht einmal zwei Fußnger*innen aneinander vorbeikommen. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen sind Teile des Platzes unpassierbar. Wie lange die Absperrungen dort stehen bleiben, ist nach aktuellem Stand nicht absehbar. Das Bezirksamt soll daher Sorge dafür tragen, dass die offenen Flächen zügig geschlossen werden. Weitere Einschränkungen sollen vermieden werden, indem zunächst die offenen Flächen gepflastert werden, bevor weitere Teile des Platzes aufgelassen und abgesperrt werden.

 

 

BVV 28.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss Umwelt, Verkehr, Klimaschutz und Immobilien, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (federführend)

 

 

StadtBW 18.11.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert,

die Bautätigkeiten am Mehringplatz zu Erneuerung des Kopfsteinpflasters für Anwohnende und Gewerbetreibende vor Ort verträglich zu gestalten. Derzeit besteht bei rund einem Viertel des Rondells erschwerter Zugang zu Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten, da diese durch Bauzäune versperrt sind. Daher soll das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass

  1. Die aktuell abgesperrten Flächen so zügig wie möglich fertig gepflastert werden.
  2. Bis diese verschlossen wurden, soll das alte Pflaster bestehen bleiben.
  3. Zukünftig soll so geplant werden, dass Absperrungen nur über einen begrenzten, absehbaren Zeitraum erfolgen, wenn diese unmittelbar an den Eingängen von Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten liegen.

 

 

BVV 09.12.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

die Bautätigkeiten am Mehringplatz zu Erneuerung des Kopfsteinpflasters für Anwohnende und Gewerbetreibende vor Ort verträglich zu gestalten. Derzeit besteht bei rund einem Viertel des Rondells erschwerter Zugang zu Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten, da diese durch Bauzäune versperrt sind. Daher soll das Bezirksamt dafür Sorge tragen, dass

  1. Die aktuell abgesperrten Flächen so zügig wie möglich fertig gepflastert werden.
  2. Bis diese verschlossen wurden, soll das alte Pflaster bestehen bleiben.
  3. Zukünftig soll so geplant werden, dass Absperrungen nur über einen begrenzten, absehbaren Zeitraum erfolgen, wenn diese unmittelbar an den Eingängen von Wohnhäusern und Gewerbeeinheiten liegen.

 

 

 
 

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