Drucksache - DS/1726/V  

 
 
Betreff: EA098 - Bereit für das Landesantidiskriminierungsgesetz?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      

Beschlussvorschlag

Das Abgeordnetenhaus hat am 04.06. 2020 das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen.

Ich frage das Bezirksamt:
 

  1. Welche bezirklichen Stellen werden für die Bearbeitung der Ansprüche zuständig sein?
     
  2. Ist diese verantwortliche Stelle technisch, personell und organisatorisch ausreichend ausgerüstet, um innerhalb der kurzen Frist des Zivilprozesses (2 Wochen) auf gerichtlich geltend gemachte Ansprüche zu reagieren?
     
  3. Welche Maßnahmen planen Sie, um die bezirklichen Beschäftigten zeitnah zu "schulen", um diskriminierendem oder als diskriminierend empfundenem Verhalten vorzubeugen?
     

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Familie, Personal, Diversity und SGA
 

 

Das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:

 

  1. Welche bezirklichen Stellen werden für die Bearbeitung der Ansprüche zuständig sein?

 

Ansprüche nach § 8 LADG sind bei der Stelle geltend zu machen, in deren Verantwortungsbereich die Diskriminierung stattgefunden hat. Die Bearbeitung der Angelegenheiten kann dann durch diese Stelle ggf. unter Einbeziehung des Rechtsamtes erfolgen.

 

  1. Ist diese verantwortliche Stelle technisch, personell und organisatorisch ausreichend ausgerüstet, um innerhalb der kurzen Frist des Zivilprozesses (2 Wochen) auf gerichtlich geltend gemachte Ansprüche zu reagieren?

 

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem LADG werden durch das Rechtsamt bearbeitet, wobei die Einhaltung von Fristen im Zusammenhang mit den Verfahren vor den ordentlichen Gerichten gewahrt werden kann.

 

  1. Welche Maßnahmen planen Sie, um die bezirklichen Beschäftigten zeitnah zu "schulen", um diskriminierendem oder als diskriminierend empfundenem Verhalten vorzubeugen?

 

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung werden ab Herbst 2020 in Zusammenarbeit mit der VAk Inhouse-Schulungen sowie Präsenzschulungen angeboten. Zudem wird es für alle interessierten Beschäftigten voraussichtlich ab Herbst 2020 ein E-Learning-Angebot geben. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Monika Herrmann

 

 
 

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