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Drucksache - DS/1726/V
Das Abgeordnetenhaus hat am 04.06. 2020 das Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen.
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abt. Familie, Personal, Diversity und SGA
Das Bezirksamt beantwortet Ihre Anfrage wie folgt:
Ansprüche nach § 8 LADG sind bei der Stelle geltend zu machen, in deren Verantwortungsbereich die Diskriminierung stattgefunden hat. Die Bearbeitung der Angelegenheiten kann dann durch diese Stelle ggf. unter Einbeziehung des Rechtsamtes erfolgen.
Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem LADG werden durch das Rechtsamt bearbeitet, wobei die Einhaltung von Fristen im Zusammenhang mit den Verfahren vor den ordentlichen Gerichten gewahrt werden kann.
Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz, Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung – werden ab Herbst 2020 in Zusammenarbeit mit der VAk Inhouse-Schulungen sowie Präsenzschulungen angeboten. Zudem wird es für alle interessierten Beschäftigten voraussichtlich ab Herbst 2020 ein E-Learning-Angebot geben.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Herrmann
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- Tel.: (030) 90298-0
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